Zusammenfassung und neue Erkenntnisse zur Hausdurchsuchung im KlausHaus am 23.11.2023
Am 23.11.2023 haben die Cops unsere Tür aufgebrochen und sich Zutritt zu unseren Wohnräumen verschafft. Mit diesem Text möchten wir das Vorgehen der sogenannten Sicherheitsbehörden zusammenfassen und Transparenz schaffen.
Vor der Durchsuchung:
Also von Anfang an: Am Morgen des 23.11.23 hatte die von der Durchsuchung betroffene Person eine Verhandlung am Landgericht in Leipzig. Im direkten Anschluss an die Sitzung wurde die Person in einen Nebenraum des Gerichtssaals gebracht und dort mit Bezug zu einem anderen Vorwurf als dem Prozessgegenstand einer erkennungsdienstlichen (ED)-Behandlung durch Beamte des LKA Sachsen unterzogen. Mit Verweis auf eine DNA-Spur in Nähe einer Brandstiftung, wurde die bevorstehende Hausdurchsuchung hier bereits angekündigt. Die betroffene Person wurde direkt vom Gericht durch die Cops mit zum Haus genommen. Die durch die Gerichtsverhandlung bereits anwesende Anwältin brach parallel dazu auf.
Während der Durchsuchung:
Keine Viertelstunde später, um 13:30 Uhr, stand am Zuhause der Person etwa eine halbe Hundertschaft (evtl. auch nur ein Zug – eine Hundertschaft besteht i.d.R. aus drei Zügen) der Bereitschaftspolizei Leipzig bereit. Im Beisein der Betroffenen wurde die Haustür mit einer Ramme geöffnet. Die Verriegelung hielt dabei besser stand, als das Holz der Tür, welches zerplitterte, was einen Sachschaden von mehreren tausend Euro zur Folge hatte.
So drangen die Cops bereits in das Haus ein, ohne auf die Ankunft der Anwältin zu warten. Die Begründung: „Sicherung“. Unter dem selben Vorwand verteilten sie sich dann im Treppenhaus vor allen Wohnungstüren, wobei sie auch Videoaufnahmen von allem anfertigten.
Einen besonders komödienhaften Auftritt hatten ab da die beiden leitenden Staatsanwälte Martin König und Falko Wondra. Wie bereits König am Tag X Kessel, verkleideten sich die beiden mit Sturmmasken und sportlicher Kleidung. Ihre Dienstausweise konnten die beiden auf Aufforderung nicht vorweisen, da sie diese angeblich im Auto vergessen hatten. Im Verlauf der HD ließen sie sich von Bereitschaftspolizist*innen zu ihrem Fahrzeug begleiten, um diese zu holen und vor zu zeigen. Dieübermotivierte Herangehensweise der beiden Staatswanwälte führte immer wieder zu Konflikten mit dem polizeilichen Einsatzleiter. Dieser wollte die HD eher „sachlich“ über die Bühne bringen und sich auf die vorgesehenen zu durchsuchenden Räume besinnen, wo die beiden Vermummten am liebsten den Garten umgegraben und die Internetinfrastruktur des Hauses beschlagnahmt hätten. Zum Ende der Durchsuchung hin beklagten sie sich über die Anzahl an Anwält*innen als „extremen Rechtsbeistand“, da mittlerweile zwei Mitbewohner*innen als Drittebetroffene von zwei weiteren Anwält*innen unterstützt wurden.
Der Umgang der Bepo-Cops mit den weiteren Bewohner*innen des Hauses war sehr unterschiedlich. Bei Fragen zur Dauer der Durchsuchung oder wann es möglich wäre Hunde raus zu bringen, reagierten sie von vermeintlich ahnungslos bis offen aggressiv. Teilweise versuchten sich die Cops im beschissen freundlich sein. Ihr Aufgabenbereich beschränkte sich weitestgehend auf das Zerstören der Türen und das „Sichern“. Die meisten Bepos waren über das Treppenhaus, den Hof und die Wohnung der Betroffenen verteilt. Die Drittbetroffenen Mitbewohner*innen bekamen jeweils eine weiblich gelesene Beamtin als Begleitperson zugeordnet, die ihnen in den gemeinsam genutzten Räumen nachtrotteten.
In der durchsuchten Wohnung wurde nun wie üblich das Privatzimmer auf den Kopf gestellt, wobei abschließend auch ein Datenträgerspürhund zum Einsatz kam, welcher nicht fündig wurde. Mitgenommen wurden ein verschlüsselter Computer und ein SD-Karten-Adapter. Darüber hinaus wurden Fotos von Einrichtungsgegenständen, Büchern, Zines und Fotos gemacht. Als interessant betitelte Gegenstände, die nicht Teil des Beschlusses waren, wurden nur kommentiert, aber nicht mitgenommen.
Nach dem Privatzimmer sollten Gemeinschaftsräume folgen, auch die seien im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt. Als Privatzimmer galten solche, die Namen an der Tür und eine Matratze im Raum hatten. Durchsucht und fotodokumentiert wurden dementsprechend die Küche, das Bad und ein Sportraum. Währenddessen versuchte man sich auch an der Anfertigung eines Grundrisses der Etage.
Auch der Hinterhof des Hauses wurde mit der bereits erwähnten Begründung der „Sicherung“ von den Cops videotechnisch unter die Lupe genommen. Von besonderem Interesse waren dabei Sickergruben und Löcher im Garten.
Nach der Durchsuchung:
Gegen 17 Uhr haben die Cops dann unter Rufen der Soli-Kundgebung das Haus verlassen, leider nicht ohne der betroffenen Person zuvor im Hausflur noch DNA abzunehmen. Im Anschluss an die Durchsuchung im Haus wurde auch das Auto der betroffenen Person durchsucht.
Im Nachgang der Durchsuchung wurde bekannt, dass die Eingangstür des Hauses zwischen dem 16.11.23 und 20.11.23 videoüberwacht wurde. Der Bereich umfasst ca zwei Meter links der Haustür und bis zu drei Meter rechts der Haustür. Die Kamera wurde vermutlich in einem Lagerraum des 1.OG des Reudnitzcenters in ca. 130m Distanz Luftlinie aufgestellt. Durch den Winkel der Aufzeichnung filmte die Kamera in dem Zeitraum auch teilweise den Ampelüberweg über die Wurzner Straße. Videoaufnahmen, die die betroffene Person beim Betreten und Verlassen des Hauses aufzeichneten, wurden per Screenshot für die Akte extrahiert und die Person darauf markiert. Hierzu wurde protokollarisch vermerkt zu welchem Zeitpunkt, mit wem und bspw. mit welchen Gegenständen sie unterwegs war.