EuGH-Urteil: Verpflichtendes Speichern von Fingerabdrücken bei Persos rechtens
Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss dabei auch in Zukunft seine Fingerabdrücke abgeben. Das höchste europäische Gericht wies die Klage eines früheren Bürgermeisters aus Hessen gegen die Vorgabe zurück. Spielen Bedenken wegen des Datenschutzes keine Rolle?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die verpflichtende Abgabe von Fingerabdrücken für den Personalausweis grundsätzlich rechtens ist. Dies gab das höchste europäische Gericht am Donnerstag in Luxemburg bekannt. Allerdings habe die Verordnung die falsche Rechtsgrundlage.
Hintergrund war die Klage des früheren Bürgermeisters der hessischen Gemeinde Schlangenbad, Detlev Sieber. Er hatte vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden beanstandet, dass ihm kein neuer Ausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird. Da die Fingerabdrücke wegen des EU-Rechts auf dem Dokument gespeichert werden müssen, hat das hessische Gericht den Fall dem EuGH vorgelegt.
Generalanwältin sprach sich bereits für Speicherungspflicht aus
Generalanwältin Laila Medina hatte sich bereits in ihren Schlussanträgen vor einigen Monaten für eine Speicherungspflicht ausgesprochen. Zwar werde dadurch das Recht auf Datenschutz eingeschränkt. Allerdings sei dieser Eingriff gerechtfertigt, weil mit den Fingerabdrücken Fälschungen entgegengewirkt werden könne, argumentierte sie. Die Schlussanträge sind für die Richter nicht bindend, oft folgen sie ihnen aber.
Für Reisepässe hatte der EuGH bereits 2013 entschieden, dass eine Speicherung der Fingerabdrücke mit EU-Recht vereinbar ist.