Grünen-Stadtrat Kasek rechtskräftig verurteilt

Wegen Verwahrungsbruch und übler Nachrede war Jürgen Kasek zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen legte der Leipziger Revision ein – gab jedoch keine Begründung ab.

Das Urteil gegen den Leipziger Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek wegen verbummelter Akten ist jetzt rechtskräftig. Der 43-jährige Jurist, dessen Anwaltszulassung im Zuge eines Streits mit der Rechtsanwaltskammer erloschen war, stand wegen einer Reihe von Anklagevorwürfen vor Gericht. Zumindest dieser Tatkomplex ist nunmehr endgültig abgeschlossen.

Mitte Februar 2023 war er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen á 35 Euro verurteilt worden. Dagegen legte Kasek Berufung ein. In zweiter Instanz milderte das Landgericht die Geldstrafe ab – 80 Tagessätze á 35 Euro. Doch auch dagegen ging der stadtbekannte Politiker vor und legte Revision ein. Allerdings habe er es versäumt, seine Revision fristgemäß zu begründen, teilte das Gericht auf LVZ-Anfrage mit.

Binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe hätte dies passieren müssen. Weil Kasek diese Frist verstreichen ließ, hat das Landgericht mit Beschluss vom 13. Februar die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unzulässig verworfen.

Jürgen Kasek sagte, er beziehungsweise sein Anwalt hätten die Frist nicht versäumt – sondern sie bewusst verstreichen lassen. Sie hätten „nach Übersendung des schriftlich abgefassten Urteils entschieden, das Rechtsmittel nicht weiter zu verfolgen“, erklärte Kasek.

Kasek schickte Akten zu spät zurück – und beschuldigte Mitarbeiterin

In dem Verfahren war ihm unter anderem Verwahrungsbruch und üble Nachrede vorgeworfen worden. Demnach hatte Kasek im Jahr 2015 Mandanten bei einem Rechtsstreit um die Berechnung von Arbeitslosengeld vertreten. Die ihm dafür zugesandten Akten des Sozialgerichtes schickte er nach Überzeugung des Gerichts nach den vereinbarten vier Wochen jedoch nicht zurück, sondern erst Ende Oktober 2017.

Nach mehreren Mahnungen leitete die Rechtsanwaltskammer ein standesrechtliches Verfahren gegen ihn ein. Im Zuge der Anhörung soll Kasek eine frühere Mitarbeiterin beschuldigt haben, die Rücksendung der Akten versäumt zu haben. Die junge Frau sah sich zu Unrecht beschuldigt und erstattete Strafanzeige.

Zoff um verbummelte Akten gab es laut Anklage auch im August 2020. Als damaliger Anwalt für ein Bau- und Umweltzentrum reichte Kasek Klage gegen den Landkreis Nordsachsen ein. Das Verwaltungsgericht gewährte ihm im Februar 2021 Akteneinsicht für eine Woche. Doch erst im Oktober, acht Monate später, soll Kasek die Unterlagen zurückgeschickt haben. Kasek hatte diese Versäumnisse im Prozess am Landgericht eingeräumt.

Freispruch wegen vermeintlichem Gewaltaufruf

Einen weiteren Anklagevorwurf wies er hingegen zurück: Im Zusammenhang mit einem für den 6. März 2021 geplanten Autokorso der Querdenker-Szene hatte er unter anderem getwittert: „Autos stilllegen, Querlenker versenken!“ Für das Amtsgericht war das ein öffentlicher Aufruf zu Straftaten, der Grüne habe damit zum gewaltsamen Gegenprotest aufgerufen.

Kasek räumte ein, den Tweet geschrieben zu haben, berief sich aber auf die Meinungsfreiheit. Er lehne jede Form von Gewalt ab. Auch das Landgericht sah den objektiven Tatbestand nicht erfüllt, sprach den Politiker in diesem Punkt frei.

Ist Kasek nun vorbestraft?

Mit der nunmehr rechtskräftigen Geldstrafe von 80 Tagessätzen sei er nicht vorbestraft, hatte Kasek nach der Urteilsverkündung im Dezember erklärt. Aber ist das tatsächlich so? „Vorbestraft ist jeder, gegen den im Rahmen eines Strafverfahrens rechtskräftig eine Strafe ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde“, sagte Landgerichtssprecherin Katrin Seidel gegenüber der LVZ. Alle Verurteilungen würden in das Bundeszentralregister aufgenommen, in das allerdings Dritte wie beispielsweise Arbeitgeber keine Einsicht haben.

Im Führungszeugnis seien wiederum Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten nicht enthalten. Das gelte aber nur, wenn es sich um eine einzige Vorstrafe handelt. Kommt innerhalb von drei Jahren eine weitere Verurteilung hinzu, erscheinen beide Vorstrafen im Führungszeugnis, so Seidel. Auch die „kleinen“ Vorstrafen seien aber behördenintern von Interesse, etwa bei späteren Strafverfahren.

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels kam Jürgen Kasek selbst nicht zu Wort. Er widerspricht der Aussage, er habe die Frist versäumt. Seine Ansicht wurde entsprechend ergänzt.