Klagewelle zu Wohnkosten: Gericht bestätigt Leipzigs KdU-Werte
Nach mehr als 1300 Verfahren sind endlich Grundsatzentscheidungen zu den Leipziger KdU-Werten am Landessozialgericht gefallen. Dabei geht um die sogenannten Kosten der Unterkunft, also Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten für bedürftige Haushalte. Bereits seit Januar 2024 gelten hierzu neue Richtwerte.
Die Konzepte der Stadt Leipzig für die Kosten der Unterkunft (KdU) sind grundsätzlich in Ordnung. Gleiches gilt bei den Betriebskostenvorauszahlungen für sozial bedürftige Haushalte. Dies hat das Sächsische Landessozialgericht jetzt in zwei Urteilen bestätigt.
Zuvor gab es zu beiden Themen eine Klagewelle. Von 2014 bis 2020 hatten sich insgesamt 1172 Leipziger Bedarfsgemeinschaften an das Sozialgericht gewandt, um höhere KdU-Werte für die Kaltmiete zu erstreiten. Im gleichen Zeitraum gab es weitere 186 Verfahren zur angemessenen Höhe von Zahlungen für die Heiz- und Nebenkosten.
Konzepte für die Jahre 2014 bis 2018 überprüft
Die jüngsten Entscheidungen betrafen die Leipziger Konzepte für die Jahre 2014 bis 2018. Da eine Revision nicht zugelassen wurde, bestehe nun Rechtssicherheit für alle leistungsberechtigten Haushalte, so Martina Kador-Probst, die Leiterin des Sozialamtes. Gleiches gelte für die Stadt als Erstellerin der Konzepte. „Die Urteile sind ein großer Erfolg. Künftig ist mit deutlich weniger Widersprüchen und Klagen zu rechnen. Das führt auch zu einer Entlastung der Beschäftigten im Jobcenter und im Sozialamt.“
Verschiedene Kammern des Sozialgerichts hatten zu den KdU-Werten bislang unterschiedlich entschieden. Diese Phase der uneinheitlichen Rechtsprechung habe die höhere Instanz beendet, erläuterte die Amtsleiterin. Im Einzelnen festgestellte Mängel würden auf dieser Grundlage nun durch rechnerische Korrekturen und Preisanpassungen behoben. Auf etwa 310 Haushalte wirkten sich die Urteile des Landessozialgerichtes direkt aus, weil bei ihnen ein noch nicht abgeschlossenes Klage- oder Berufungsverfahren anhängig ist.
Anspruch auf Wohnkosten-Übernahme haben alle Haushalte, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Im vergangenen Jahr betraf das durchschnittlich 37 800 Haushalte. Die Kommune gab dafür etwa 140 Millionen Euro aus. Der Bund erstattet von dieser Summe gegenwärtig 71,3 Prozent.
Mehr Kaltmiete nur für Fünf-Personen-Haushalte
Normalerweise würden die KdU-Richtlinien alle zwei Jahre aktualisiert. Seit 1. Januar 2024 gelten daher neue Werte. Gegenüber der letzten Anhebung vom Oktober 2022 gestatten diese aber nur für Haushalte mit fünf Personen höhere Kaltmieten, konkret beträgt das Plus da 28,92 Euro pro Monat. Dass die Sätze ansonsten unverändert blieben, erklärte Kador-Probst mit zu hohen Anhebungen im Oktober 2022. Damals habe der Aufschlag mehr als zehn Prozent betragen – gemäß der stürmischen Entwicklung vom Verbraucherpreisindex. Später habe ein neuer Mietspiegel offenbart, dass die Kaltmieten in Leipzig doch nicht so stark geklettert waren. „Daraus ergeben sich jedoch keine Rückforderungen, da leistungsberechtigte Haushalte hier Vertrauensschutz genießen.“
Die Nichtprüfungsgrenze bei den Heizkosten habe die Kommune zum 1. Januar 2024 erneut deutlich erhöht – und zwar wegen des rapiden Anstiegs der Energiepreise für alle Haushaltsgrößen.