Leipziger Stadtratsparteien wollen der AfD ans Geld
Kann die Kommune einer vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei das Budget zur Finanzierung ihrer Fraktionsarbeit kürzen oder gar streichen? Die Linke will das jetzt prüfen lassen.
Zehntausende Menschen gehen in vielen Städten gegen Rechtsextremismus und die AfD auf die Straße, auch in Leipzig. In der Stadtpolitik mehren sich inzwischen aber Stimmen, die mehr wollen als ein wahrnehmbares öffentliches Zeichen für den Erhalt der Demokratie. Es geht darum, der AfD den finanziellen Nährboden zu entziehen.
AfD-Fraktion bekommt aus Stadthaushalt 344.000 Euro
So stellt jetzt etwa die Linke im Leipziger Stadtrat die bislang geltende Fraktionsfinanzierung in Frage. Je nach Größe erhalten die sechs Ratsfraktionen ein Budget aus dem kommunalen Haushalt, mit dem sie eine Geschäftsstelle und Mitarbeiter unterhalten können. Diese Infrastrukturfinanzierung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die politische Arbeit der im Stadtrat vertretenen Parteien dar. In diesem Jahr beläuft sie sich auf 180 000 Euro (Freibeuter) bis 481 000 Euro (Linke). Mit 344 000 Euro bekommt die AfD das viertgrößte Stück vom öffentlichen Kuchen ab.
Linke stellt Fraktionsfinanzierung für AfD in Frage
Ob die AfD aber nach ihrer Einstufung als gesichert rechtsextreme Partei in Sachsen durch den Landesverfassungsschutz dieses Geld aber weiter bekommen soll, bedarf aus Sicht der Linksfraktion einer Überprüfung. Die AfD, so Linken-Stadtrat Oliver Gebhardt, dulde Rechtsextremisten in ihren Reihen, von denen sich der Rest der Partei auch nicht distanziere.
Für ihn stelle sich da schon die Frage, ob man „diejenigen, die die Verfassung unterwandern und sie außer Kraft setzen wollen“, auch damit bekämpfen müsse, indem man ihnen öffentliche Mittel streicht. Er sei sich im Klaren darüber, dass dies einen großen Einschnitt bedeuten würde. Deshalb soll die Stadtverwaltung auch ein externes Fachgutachten einholen, das aufzeigt, was juristisch möglich und verfassungskonform ist.
„Denn wir können Verfassungsfeinde nicht damit bekämpfen, indem wir selbst gegen die Verfassung verstoßen“, so Gebhardt gegenüber der LVZ.
Er gehe davon aus, dass der Rat im März über den Antrag seiner Fraktion entscheidet, damit die Prüfung bis Ende Juni erfolgen kann. Es müsse Klarheit herrschen, noch bevor sich im Herbst ein neuer Stadtrat konstituiert und dann auch eine neue Fraktionsfinanzierungsvereinbarung verabschiedet wird.
Dürfen AfD-Mitglieder für die Stadtverwaltung arbeiten?
Den Grünen geht das derweil nicht weit genug. Sie möchten AfD-Mitglieder am besten auch von der Gehaltsliste der Stadt streichen. Denn, so Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek: „Die Demokratie wird dann wehrlos, wenn sie auch noch dazu verpflichtet wäre, ihre Gegner für sich arbeiten zu lassen.“ Doch die rechtlichen Hürden sind hier hoch.
„Wir haben keine Ideologiekontrolle gegenüber unseren Beschäftigten“, stellte dazu Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning (SPD) dieser Tage erst im Stadtrat klar. Er vertraue grundsätzlich darauf, dass die mehr als 9000 Beschäftigten der Stadtverwaltung, „ganz klar zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, diese auch leben – in ihrem Verhalten, in ihrem Handeln“.
Er sehe „keinerlei Grund, irgendwelchen Verdachtsnummern nachzugehen und das Vertrauen in die Beschäftigen nicht klar zu formulieren“.
Stadt erwartet von Mitarbeitern Verfassungstreue und Loyalität
Beamte sind auf das Grundgesetz vereidigt und zur Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn verpflichtet, müssen ihre Aufgaben „unparteiisch und gerecht“ erfüllen und bei politischer Betätigung Zurückhaltung und Mäßigung wahren. Eine Dienstpflichtverletzung setze einen „konkreten und nachweisbaren Verstoß gegen die Treuepflicht“ voraus, zum Beispiel eine verfassungsfeindliche Handlung.
Mit Einschränkung gilt das auch für Tarifbeschäftigte. Diese, so Hörning, seien jedoch im Gegensatz zu Beamten „arbeitsvertraglich nicht verpflichtet, jederzeit und auch außerdienstlich aktiv für den Bestand der politischen Ordnung des Grundgesetzes einzutreten“. Auch für sie gelte, die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation könne zwar ein Anzeichen für eine fehlende Verfassungstreue sein, einen Eignungsmangel stelle dies allerdings nicht dar.
Lägen solche Erkenntnisse zu einzelnen Personen vor, würden diese geprüft, versicherte Hörning. Verstöße könnten dann arbeitsrechtliche Folgen, bis zu einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung haben. Solche Erkenntnisse lägen ihm allerdings bislang nicht vor.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Siegbert Droese kommentierte das Ganze so:„Die Grünen stehen hier in der Kontinuität von zwei sozialistischen Diktaturen. Das ging früher so ähnlich los, anschließend kam die Gesinnungsprüfung und dann wurden Kennzeichnungspflichten eingeführt. Das kennt man aus der Geschichte. Sie haben offenbar nichts daraus gelernt.“