Darum geht es bei der Klage von Jörg Drews und Hentschke Bau am Landgericht Dresden

Das Unternehmen Hentschke Bau und Chef Jörg Drews aus Bautzen klagen, weil sie in einem Bericht mit der rechten Szene in Verbindung gebracht werden. Was die Gegenseite dazu sagt und wer das Verfahren in Dresden leitet.

Der Termin steht. Am 19. Januar 2024 verhandelt das Landgericht Dresden die Klage auf Unterlassung des Bautzener Unternehmens Hentschke Bau sowie seines Geschäftsführers, Jörg Drews, gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten im Freistaat Sachsen (VVN-BdA Sachsen).

Sächsische.de erklärt, worum es bei der Klage geht, welche Positionen beide Parteien vertreten – und welche Rolle die AfD-Vergangenheit des Richters spielt.

Warum klagen Hentschke Bau und Jörg Drews?

Im März 2023 hatte ein Institut der Uni Leipzig einen Text unter dem Titel „Vernetzt und etabliert: Unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen“ veröffentlicht. In diesem Text des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts (EFBI) geht es darum, wie sich Unternehmer aus den Landkreisen Bautzen und Görlitz für die extreme Rechte einsetzen, etwa mit Spenden, Redebeiträgen oder Immobilien. Dazu zählen demnach unter anderen Hentschke Bau aus Bautzen und dessen Geschäftsführer Jörg Drews.

Entstanden ist der Text auf Grundlage der Recherchen von „15 Grad Research“. Dieses Recherchekollektiv befindet sich in Trägerschaft des VVN-BdA Sachsen und hat eine Textfassung auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Jörg Drews und Hentschke Bau verklagten die VVN-BdA Sachsen daraufhin.

Wie das Landgericht Dresden im Sommer 2023 erklärte, soll die Beklagte „einzelne Behauptungen, eine unvollständige Berichterstattung und sachlich nicht gerechtfertigte Meinungsäußerungen unterlassen“.

Eine zweite Klage von Hentschke Bau und Jörg Drews wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist am Verwaltungsgericht Leipzig anhängig. Sie richtet sich gegen die Uni Leipzig. Hier gibt es noch keinen Verhandlungstermin.

Wie sind Hentschke Bau und Drews im strittigen Text dargestellt?

In dem Text des EFBI und des Recherchekollektivs wird etwa erwähnt, dass die Firma Hentschke Bau „die AfD im Bundestagswahlkampf 2017 mit einer Summe von 19.500 Euro“ unterstützt hat.

Das EFBI stellt weiterhin dar, dass Jörg Drews seit einigen Jahren politisch aktiv sei und die politische Kultur in Bautzen präge. Als Beispiel wird etwa sein Auftritt in der Maria-und-Martha-Kirche bei der Diskussionsveranstaltung „Zurück zur Sachlichkeit“ am 8. Februar 2019 genannt. Er inszeniere sich als „sozial engagierter Unternehmer und unterstützt viele Bereiche des Bautzener Stadtlebens“.

Unterstützt habe er zudem „alternative Medien“, etwa die Zeitschrift „Denkste?!“ oder den Kanal „Ostsachsen TV“. Gerade dieses Medium habe diversen Vertretern der extremen Rechten eine Plattform geboten.

Was sagen Hentschke Bau und Drews vor dem Prozess?

Falk Al-Omary, Sprecher von Hentschke Bau, erklärt auf Anfrage: „Das sogenannte Policy Paper des EFBI der Universität Leipzig enthält zahlreiche Lügen und Verleumdungen. Gegen diese Lügen und Verleumdungen setzen sich sowohl die Hentschke Bau GmbH als auch Jörg Drews zur Wehr.“

Die VVN-BdA sei demnach für „linksextremistische Agitation“ bekannt. Hentschke Bau und Drews sollen demnach diskreditiert und diffamiert werden. Dafür gebe es eindeutige Beweise, die es vor Gericht zu würdigen gelte.

Was sagt VVN-BdA Sachsen vor der Verhandlung?

Wie Silvio Lang, Vorsitzender der VVN-BdA Sachsen, auf den Seiten von „Frag den Staat“, erklärt, liege der Streitwert bei 50.000 Euro. Dies sei „existenzgefährdend für unseren kleinen Verein“. Die VVN-BdA Sachsen wird mittlerweile von der Organisation „Frag den Staat“, die sich bundesweit für Informationsfreiheit einsetzt, vertreten. Diese hat etwa die kompletten Prozesskosten für den Verein übernommen und beantwortet Presseanfragen.

Man weise die Klage auf Unterlassung ab. Laut dem zuständigen Rechtsanwalt handele es sich bei den vom Kläger beanstandeten Textpassagen um zulässige Berichterstattung. So sei „insbesondere die vorgenommene Bewertung durch die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt“.

Soweit es um die Behauptung einer falschen Tatsachenberichterstattung gehe, hätten die Autoren bei ihrer Recherche die journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten. Aus diesem Grunde sei auch diese Berichterstattung zulässig.

Was ist bei der Verhandlung am 19. Januar zu erwarten?

Die Verhandlung am Landgericht Dresden findet am 19. Januar 2024, um 13.30 Uhr, statt. Laut Andreas Feron, dem Vorsitzenden Richter am Landgericht, werden die Beweisaufnahme durchgeführt und die Anträge beider Parteien gestellt. „Abhängig vom Ergebnis der Beweisaufnahme wird eventuell ein Vergleich angeregt, eine weitere Beweisaufnahme angeordnet oder ein Verkündungstermin festgelegt“, so der Richter.

Wer für Hentschke Bau vor Gericht erscheinen und ob Jörg Drews anwesend sein wird, teilte das Unternehmen trotz Anfrage nicht mit. „Frag den Staat“ erklärt: „Silvio Lang wird als 1. Sprecher des Vereins für den VVN-BdA Sachsen vor Gericht erscheinen.“

Welcher Richter leitet die Verhandlung?

Das Verfahren leitet Richter Dr. Stefan Dreher. Er war bis 2018 AfD-Mitglied. Silvio Lang thematisierte dies in seinem Statement auf den Seiten von „Frag den Staat“. Man habe die Kammer des Gerichts darauf hingewiesen. Jörg Drews sei zwar nie Parteimitglied in der AfD gewesen. Aber er habe 2017 an die AfD 19.500 Euro gespendet und trete bei Demonstrationen in Bautzen auf, die von Rechten organisiert würden, so Silvio Lang. Wie „Frag den Staat“ erklärt, habe man aber „von einem Befangenheitsantrag aufgrund der geringen Erfolgschancen abgesehen“.

Laut dem Landgericht Dresden habe Stefan Dreher zum frühestmöglichen Zeitpunkt beide Parteien darüber informiert, dass er ab Mai 2013 Mitglied der AfD war und am 16. August 2018 aus der AfD ausgetreten sei. Kontakte zur AfD oder einer anderen politischen Partei bestünden nicht mehr. „Aus seiner Sicht lagen und liegen keine Gründe vor, das Verfahren nicht fair und unparteiisch zu führen. Seine Mitgliedschaft in der AfD liegt mehr als 5 Jahre zurück“, erklärt das Landgericht.