Gerichtsurteil – Leipzig entzieht Neonazi mehrere Schusswaffen nach Demobesuch
Am Leipziger Verwaltungsgericht hat ein Mann gegen den Entzug seiner Waffen geklagt. Er soll zuvor mehrfach an einem Neonazi-Marsch in Ungarn teilgenommen haben.
Die Stadt Leipzig hat einem Neonazi mehrere Schusswaffen und eine Waffenbesitzkarte entzogen, weil dieser unter anderem regelmäßig an Neonazi-Veranstaltungen in Ungarn teilgenommen hatte. Gegen diesen Entzug legte der Mann Klage beim Verwaltungsgericht ein – die laut Justizbehörde nun aber abgewiesen wurden. Eine Berufung ist nicht möglich.
Wie das Gericht am Montag mitteilte, habe das Landesamt für Verfassungsschutz der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass der Kläger wiederholt am sogenannten „Tag der Ehre / Ausbruch 60“ in der ungarischen Hauptstadt Budapest teilgenommen hatte. Dabei handele es sich um eine seit 1997 jährlich stattfindende Veranstaltung, die an den Kampf von SS-Verbänden, deutscher Wehrmacht und verbündeten ungarischen Faschisten gegen die Rote Armee erinnern soll.
Teilnahme an Schlüsselereignis der rechtsextremen Szene
„Nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes treten dort regelmäßig rechtsextremistische Redner und Musikbands auf, die Teilnehmer tragen teilweise SS- und Wehrmachtsuniformen. Im Internet spricht der Veranstalter von dem ’heldenhaftesten Unternehmen der Geschichte’“, so ein Sprecher des Gerichts. Zudem wirkten an der Organisation Mitglieder des verbotenen rechtsextremen Netzwerks „Blood and Honour“ mit. Aus Sicht des Verfassungsschutzes handele es sich um ein „zentrales, europäisches Schlüsselereignis der rechtsextremistischen Szene“, welches maßgeblich der europaweiten Vernetzung Gleichgesinnter diene.
Weil sich der Leipziger regelmäßig an den Neonazi-Aufmärschen beteiligt hatte, habe die Stadtverwaltung dem Kläger – der zuleztzt drei Schusswaffen besessen habe – die Waffenbesitzkarte entzogen und ihn zur Abgabe von Waffen und Munition aufgefordert. Nach bereits erfolglosem Widerspruch dagegen scheiterte nun am 30. November auch eine Klage am Verwaltungsgericht, so die Justizbehörde.
Begründung: Besitzer ist waffenrechtlich unzuverlässig
Als Begründung wurde einerseits die waffenrechtlich Unzuverlässigkeit des Mannes angeführt. Der Kläger verfolge Bestrebungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung, den Gedanken der Völkerverständigung sowie das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet seien, so ein Sprecher des Gerichts. Zudem habe der Leipziger durch seine wiederholte Teilnahme an einer die SS verherrlichenden Veranstaltung sowie durch die Entgegennahme der in Deutschland verbotenen Kennzeichen der NSDAP seine Nähe zum Nationalsozialismus sowie den Willen bekundet, elementare Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft zu untergraben, so das Gericht weiter.
Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der Leipziger Neonazi kann aber am Sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Nichtzualssung einlegen.