Revision angenommen – Bewährung aufgehoben gegen Anarchistin im sogenannten Parkbankprozess
Nachdem Anfang diesen Jahres die Haftstrafe gegen die Gefährtin im sogenannten Parkbankprozess zur Bewährung ausgesetzt wurde, konnte Generalstaatsanwalt Schakau mit seinem Vergeltungsdrang es natürlich nicht lassen und ist wieder in Revision gegangen. Diese Revision wurde nun in einem Anhörungstermin vom Bundesgerichtshof angenommen. Das heißt, es wird in noch unbekannter Zukunft wieder zu einem weiteren Prozess vor dem Landgericht in Hamburg kommen, in dem ein weiteres Mal darüber entschieden wird, ob die Haftstrafe von 20 Monaten gegen sie zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht.
Nachdem die beiden anderen Gefährten im Laufe des Sommers ihre Haftstrafen vollständig abgesessen haben, müssen wir auf ein endgültiges Urteil für die Gefährtin weiterhin warten.
Dieser zermürbenden Zeit des Wartens treten wir gemeinsam entgegen und werden auch weiterhin solidarisch diesen Weg gehen!
Kraft und Wut!
Freiheit und Glück!