Externe Prüfer nehmen JVA ins Visier – Zustand der Häftlinge kritisiert
Schlechte medizinische Betreuung und Isolierung von Häftlingen: Die im Zuge der „Tag X“-Proteste inhaftierten Personen erheben schwere Vorwürfe gegen die JVA Leipzig. Nun überprüfen Externe den Fall.
Externe Kontrolleure prüfen die medizinische Versorgung eines in der JVA Leipzig inhaftierten Mannes mit Epilepsie. Das gab die Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig auf Anfrage der LVZ bekannt. Damit scheint auf die Kritik im Rahmen einer Demonstration vom Montag reagiert worden zu sein. Die Demonstrierenden erhoben schwere Vorwürfe gegen die JVA Leipzig. Unter dem Motto „Free X Antifas“ hatten sich etwa 50 Personen vor der Leipziger Staatsanwaltschaft in der Südvorstadt versammelt.
Der Vorwurf: Die im Zuge der Proteste am „Tag X“ inhaftierten Personen würden unter „katastrophalen“ Bedingungen leiden. Das sagen Mitglieder des „Solikreises Leipzig Kassel“. Konkret seien die Gefangenen voneinander isoliert worden und einem Mann mit Epilepsie seien seine Medikamente vorenthalten beziehungsweise falsch dosiert verabreicht worden, hieß es in einem Schreiben der Inhaftierten, das bei der Demo vorgelesen wurde.
JVA Leipzig bezieht Stellung
Am Dienstag folgte die Reaktion der JVA. Die im Zuge des „Tag X“ am 3. Juni Inhaftierten seien im Rahmen der regulären Aufnahme gesundheitlich untersucht worden und würden bei Bedarf entsprechend behandelt und versorgt. „Die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen (…) ist ein wichtiges Anliegen, das mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleistet wird“, heißt es auf LVZ-Anfrage.
Zum Vorwurf der Isolation verweist die Einrichtung auf den gemeinschaftlichen Aufenthalt im Freien und auf den Stationen. Die Teilnahme daran sei jedem Häftling freigestellt. Zudem seien laut JVA einige der neun Inhaftierten vom 3. Juni in gemeinschaftlichen Zellen untergebracht.
Wie es um den Gesundheitszustand einzelner Inhaftierter steht, gibt die JVA Leipzig nicht bekannt: „Aus datenschutzrechtlichen sowie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können wir keine detaillierten Angaben zu Gesundheitsdaten und zur medizinischen Behandlung einzelner Gefangener machen“.