Bericht vom 65. Prozesstag – Montag, 29.08.2022

Bericht vom 65. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 29.08.2022

Der 65. Prozesstag umfasste die Befragung eines Zeugen einer Facility Management-Firma, wobei der Fokus auf dem Personal sowie dem Firmenfahrzeug lag. Zudem verkündete der Vorsitzende Schlüter-Staats mehrere Beschlüsse. Eine Tatortbegehung um die Neonazi-Kneipe „Bull’s Eye“ herum wurde angesetzt, ebenso wie ein weiterer Verhandlungstermin im Oktober. Zugleich skizzierte der Vorsitzende, welche terminlichen Einschränkungen es bei der Befragung des Johannes Domhöver (nachfolgenden J.D.) im September wie Oktober geben werde und wie sich die weitere Befragung durch den Senat und somit auch durch die Bundesanwaltschaft sowie die Verteidigung gestalten solle.

Prozessbeginn

Aufgrund eines weiteren Gerichtstermins des geladenen Zeugen war der 65. Prozesstag auf 8:30 Uhr terminiert. Angeblich verkehrsbedingt startete der Prozesstag – mit der obligatorischen Verspätung – kurz vor neun Uhr.

Die Oberstaatsanwältin der Bundesanwaltschaft (BAW) Alexandra Geilhorn wurde durch den Staatsanwalt Marcel Croissant vertreten. Er war bereits am 32. Prozesstag die Vertretung für Frau Geilhorn. Als Nebenklagevertreter war Manuel Kruppe zugegen.

Zeuge: Leitender Mitarbeiter der Facility Management-Firma

Der Vorsitzende Schlüter-Staats ließ den Zeugen aufrufen. Der Zeuge Herr T. (53) war bei einer Firma angestellt, die Facility Management-Dienste und Grünanlagenpflege angeboten habe. Die Firma habe seiner damaligen Ehefrau gehört. Bereits am 58. Prozesstag waren zwei Zeugen dieser Firma geladen gewesen.

Der Vorsitzende gab zu Beginn der Zeugenvernehmung an, dass ihn einerseits das Firmenauto interessieren würde, andererseits bereits seitens der Zeugen zugearbeitete Personallisten.

Der Zeuge umriss anfangs sein Tätigkeitsgebiet innerhalb der Firma, was die Leitung der Firma sowie die Koordination und Einteilung der Einsätze umfasst habe. Das Auto habe zur freien Verfügung gestanden.

Der Vorsitzende leitete über zu den Angestellten der Firma. Der Zeuge gab kurz an, welche Beschäftigungsverhältnisse bestanden haben und wie viele Personen für die Firma tätig gewesen sein sollen. Danach führte Schlüter-Staats zwei Listen ein: Auf einer seien die Namen derjenigen Personen aufgeführt, die das Firmenfahrzeug fahren durften; auf der anderen seien alle Personen aufgeführt, die in einem konkreten Zeitraum bei der Firma beschäftigt gewesen seien. Die erste Liste stamme aus seiner Erinnerung, die zweite käme vom Steuerberater, so der Zeuge.

Schlüter-Staats befragte den Zeugen zu zwei konkreten Personen. An diese könne er sich erinnern, sie seien immer zuverlässig gewesen und hätten häufiger gearbeitet als die anderen Beschäftigten. Zudem hätten beide auch das Firmenfahrzeug fahren können.

Zu konkreten Anstellungsverhältnissen und deren Dauer konnte der Zeuge nichts äußern. Er verwies darauf, dass er keine Unterlagen habe, da die Firma nicht mehr existieren würde und er nicht mehr mit seiner Frau zusammenlebe. Alle noch vorhandenen Unterlagen würden beim Steuerberater liegen. Daran knüpfte ein kurzer Austausch zwischen dem Vorsitzenden und dem Zeugen, zum Einsatz des Gewerbescheins und wie vor allem Studierende angestellt gewesen seien, an. So seien „im Normalfall“ alle entweder angestellt gewesen oder hätten einen Gewerbeschein gehabt.

Daran anschließend leitete der Vorsitzende zum Thema der Nutzung des Autos über. Der Zeuge sei sich zu 99% sicher, dass die Firma nur über ein Fahrzeug verfügt habe. Bei diesem habe es sich um einen dunkelblauen Ford Tourneo Connect gehandelt.

Der Zeuge ging auf die Schlüsselweitergabe des Fahrzeugs ein. Die diensthabenden Personen der Firma hätten diesen untereinander weitergegeben; gelegentlich aber auch über den Zeugen, sofern es nicht anders möglich wäre, jedoch sei dies selten der Fall gewesen. Da das Fahrzeug teilweise auch nach Beendigung der Tätigkeit den zuvor diensthabenden Personen theoretisch zur Verfügung stand, könne sich der Zeuge auch vorstellen, dass sie das Firmenfahrzeug privat genutzt hätten – etwa für Einkäufe. Er wisse aber nicht, ob und wie das Fahrzeug privat genutzt worden sei; er habe es aber einzig nicht explizit ausgeschlossen.

Der Vorsitzende besprach sich unverständlich kurz mit einem Beisitzer und fragte anschließend, was für Objekte die Firma betreut habe und wo sich diese befunden hätten. Der Zeuge meinte, es seien Wohnhäuser und -anlagen gewesen, die sich auf dem Gebiet der Stadt Leipzig befunden hätten. Auf die Nachfrage, ob sich auch außerhalb des Stadtgebietes ein Objekt befunden habe, benannte er ein Objekte, meinte jedoch umgehend, dies sei eigentlich Teil des Stadtgebietes, woraufhin er die Frage abschließend verneinte.

Der Vorsitzende befragte den Zeugen zu einer beschuldigten Person, wobei es um den etwaigen Zugriff auf das Fahrzeug sowie berufliche Perspektiven ging.

Danach kam er zurück auf das Auto und dessen Inneres. Der Zeuge benannte kurz, welche Gegenstände zu der Grundausstattung des Hausmeister:innen-Dienstes gehört haben sollen. Gefragt zu einer Freisprechanlage meinte er, er habe keine eingebaut. Ein Diensttelefon habe es nicht gegeben. Der Vorsitzende verwies auf die Aussagen des Zeugen bei der polizeilichen Vernehmung, wonach es ein Diensttelefon der Marke Samsung gegeben habe. Der Zeuge erinnere sich nicht mehr daran, ob es das seinige war oder das Firmentelefon. Auch nach weiteren Fragen diesbezüglich konnte der Zeuge nicht mehr sagen, ob es ein dienstliches Telefon gegeben habe.

Danach befragte ein Beisitzer den Zeugen. Dieser fragte nach einer Schutzbrille, die im Vernehmungsprotokoll angegeben worden sei. Diese, so der Zeuge, gehöre zur Grundausstattung, da sie beim Rasen trimmen verwendet werden würde. Es sei eigentlich eine normale Brille, wobei sie einen Seitenschutz habe, um die Augen zu schützen. Zudem habe sie grüne Ränder oder eine grüne Farbgebung gehabt, was wiederum mit dem Hersteller zu tun habe.

Der Beisitzer fragte den Zeugen nach etwaigen Fotos, die ihm bei der polizeilichen Vernehmung vorgelegt worden seien. Der Zeuge könne sich an ein Armaturenbrett erinnern, das er gesehen habe und welches er der Automarke Ford zuschreibe. Auf dem Armaturenbrett hätten Gegenstände gelegen. So sei wohl ein Schaltschrankschlüssel dabei gewesen. Er erläuterte kurz dessen Aussehen und Funktion und meinte, er habe damals auch einen gehabt. So einer habe auch im Firmenfahrzeug gelegen, da die diensthabenden Personen auch an Schaltschränke gelangen mussten. Ansonsten sei ihm kein Gegenstand bekannt vorgekommen.

Der Zeuge meinte, ihm sei das Armaturenbrett deutlich kaputter in Erinnerung, so sei es dreckiger und zerkratzter gewesen. Er könne daher nicht sagen, ob es das Armaturenbrett seines oder eines anderen Fahrzeugs gewesen sei. Der Beisitzer wollte wissen, ob ihm ihm Weiteres in Erinnerung sei, was dafür oder dagegen gesprochen habe, dass es sein Auto gewesen sein könnte. Hier erwähnte der Zeuge, zwei Abdrücke der Leiter, die es gegeben haben könne, aber er wisse es nicht. Der Vorsitzende setzte an dieser Stelle ein und fragte, ob er diese zwei Abdrücke auf den Bildern gesehen oder erwartet habe, woraufhin der Zeuge meinte, er habe sie erwartet.

Anschließend daran sollten die entsprechenden Abbildungen eingeführt werden. Der Vorsitzende wollte zuvor wissen, wie lange das Auto in Benutzung gewesen wäre, was der Zeuge nicht mehr wisse. Schlüter-Staats fragte daraufhin, wann er das Auto abgegeben habe, was der Zeuge mit 2019 beantwortete, aber das auch nur vermutete. Abermals nach der Nutzungsdauer gefragt, meinte er nun, es seien fünf Jahre gewesen, so glaube er zumindest.

Die Beschädigungen, so der Zeuge auf eine Frage antwortend, seien im Laufe der Zeit entstanden. So habe er bei Renovierungsarbeiten das Trockenbaumaterial sowie die Leiter rein- und nach vorne „durchgestopft“.

Nunmehr kam es zur Einführung des Bildes. Der Zeuge wurde gefragt, ob ihm dieses bei der Vernehmung auch vorgehalten worden sei, was er bejahte. Auf dem Bild erkenne er wiederum nur den Schaltschrankschlüssel, ansonsten nichts.

Der Vorsitzende wies ihn auf markierte Flecken auf dem Bild hin. Diese könnten von der Leiter sein, so der Zeuge. Es sei auch eine Fensterputzleiter regelmäßig mitgeführt worden. Der Vorsitzende ließ dann die Bilddatei zeigen, sodass Bildausschnitte digital vergrößert gezeigt werden konnten. Ein Headset wurde erkennbar, welches wohl aber nicht zur Firma gehört habe.

Der Beisitzer setzte wieder in die Befragung ein und wollte wissen, was der Zeuge an einer vom Beisitzer beschriebenen Stelle erkenne. Der Zeuge meinte, er sehe da das Handy, welches das bereits genannte der Marke Samsung sei. Jedoch wisse er nicht, weshalb er dieses den diensthabenden Personen mitgegeben haben sollte, da er mit den Kund:innen kommuniziert habe. Der Beisitzer fragte daher konkret nach, ob es in der Firma dieses Telefon der Marke Samsung gegeben habe und ob er dieses genutzt habe und dieses nicht im Fahrzeug gelegen habe. Der Zeuge bejahte das.

Auf die Rücksitzbank angesprochen sagte der Zeuge, er wisse nicht mehr, ob er diese ausgebaut oder dauerhaft umgelegt habe. Daraufhin wurde auf das Vernehmungsprotokoll verwiesen, wonach sie ausgebaut worden sein soll. Der Zeuge meinte, sie sei lediglich zum Teil ausgebaut worden. Zudem sagte der Zeuge, es habe sich keine Werbung oder andere etwaige Hinweise auf die Firma am Fahrzeug befunden.

Auf weiteren Bildern sollen Eindellungen auf der Hartplastik des Armaturenbrettes erkennbar sein, so der Vorsitzende. Der Zeuge meinte, er denke, diese seien von der Leiter. Weitere Fragen zum Headset, der beschuldigten Person oder einer Umweltplakette konnte der Zeuge nicht beantworten.

Sowohl die BAW als auch die Verteidigung hatten keine weiteren Fragen an den Zeugen, der gegen 9:43 Uhr entlassen wurde.

Verkündung von Beschlüssen

Der Vorsitzende verkündete nach der Entlassung des Zeugen mehrere Beschlüsse:

(1) Der erste Beschluss bezog sich auf das sichergestellte Mail-Postfach des Vergewaltigers und Kronzeugen Johannes Domhöver. Der Vorsitzende verfügte, dass Informationen insoweit sie aus dessen Mail-Postfach stammen, verwertbar seien. Der Senat hatte zwischenzeitlich das Mail-Postfach beschlagnahmen lassen. Das Mail-Postfach von J.D. war bereits am 41. Prozesstag Thema.

(2) Dieser Beschluss umfasste vier Selbstlesekonvolute. Die darin enthaltenen Urkunden seien nun Gegenstand der Beweisaufnahme und seien von den Mitgliedern des Senats gelesen worden; die weiteren Prozessbeteiligten hätten die Gelegenheit dazu gehabt.

(3) Der Antrag der Verteidigung auf ein Sachverständigen-Gutachten zu Stimmerkennung und Sprecherzuordnung vom 47. Prozesstag wurde abgelehnt. Anschließend führte der Vorsitzende die Gründe aus:

  • Der Senat besäße seines Erachtens die nötigen Kenntnisse zur Bewertung selbst. Zwar seien Voraussetzungen für wissenschaftliche Kriterien sowie Beweisregel vorgetragen worden, wonach die Stimmidentifizierung durch Lai:innen kein Beweiswert zukommen würde, jedoch sei die Beurteilung von Zeug:innenaussagen hinsichtlich ihres Beweiswerts die Aufgabe der jeweils verhandelnden Richter:innen. Dieser Umstand würde auch durch eine Stimmidentifizierung nicht aufgehoben werden.
  • Zudem sei sich der Senat bewusst, dass problematische Bedingungen (siehe die Prozesstage 31., 38. und 43.) im Zusammenhang mit der Stimmidentifizierung bestanden hätten. So sei es problematisch, dass der Name eines zu identifizierenden Beschuldigten den zu vernehmenden JVA-Beamt:innen Hackbarth, Rubert und Rüping bereits vor ihrer Vernehmung genannt wurde, da der gehörte Sprecher bestimmte Aussagen getätigt haben könnte, die herangezogen werden, um die betreffende Person scheinbar zu identifizieren. Jedoch seien diese Umstände aus tatsächlichen Gründen unerheblich. So habe es bei den JVA-Beamt:innen Unsicherheiten gegeben, jedoch sehe der Senat nicht, dass die JVA-Beamt:innen die Stimme nicht wiedererkannt hätten.
  • Letztlich könne der Senat beurteilen, dass die auf den Audioaufnahmen hörbare Stimme sich von anderen Stimmen unterscheidbar abheben würde.

Einzuholende Gutachten

Der Vorsitzende erklärte, dass zwei Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden würden. Das eine beziehe sich dabei auf einen Antrag der Verteidigung vom 55. Prozesstag, der sich mit Videoaufnahmen aus dem Regionalexpress von Dresden nach Wurzen am 15.02.2020 befasst und im Zusammenhang mit dem Tatkomplex Wurzen (siehe Zwischenbericht, Abschnitt Tatkomplex Wurzen) steht.

Das andere Gutachten bezog sich auf einen Antrag der Verteidigung vom 47. Prozesstag, die ein anthropologisch-morphologisches Gutachten einer Überwachungskamera in der Nähe des Tatortes im Kontext des Tatkomplexes Eisenach II (siehe Zwischenbericht, Abschnitt Tatkomplexe Eisenach II – (Leon Ringl) beantragte.

Tatortbegehung am „Bull’s Eye“

Der Vorsitzende ging dann auf eine anstehende Tatortbegehung im Zusammenhang mit dem Tatkomplex Eisenach I (siehe Zwischenbericht, Abschnitt Tatkomplex Eisenach I – Bull’s Eye) ein. Die Beantragung der Begehung war in den Prozesstagen 40., 44. und 47. bereits Thema. So sei die Thüringer Polizei gebeten worden, den Tatort entsprechend zu rekonstruieren. Durch die gegebenen Lichtverhältnisse soll nachvollzogen werden können, welche Sichtverhältnisse es in der Tatnacht gegeben haben könnte.

Der Senat werde selber bei dem Begehungstermin nicht zugegen sein, zudem vermute der Vorsitzende, dass auch kein:e Vertreter:in der BAW vor Ort sein werde, da diese sich seiner Ansicht nach so positioniert habe, dass sie das als unwichtig erachte (siehe dazu die Stellungnahmen der BAW vom 44. Prozesstag). Der Ansicht des Vorsitzenden nach würden zwei Vertreter:innen der Verteidigung für den Termin ausreichend sein. Da der Vorsitzende bestenfalls im Laufe des Tages erfahren wollte, wie viele Verteidiger:innen teilnehmen werden, schlug er eine Pause vor, damit sich die Verteidigung abstimmen konnte. Wie viel Mühe sich die Behörden in Thüringen seiner Ansicht nach geben, unterstrich der Satz, mit welchem er die Anwesenden in die Pause entließ: „Die tauschen sogar die Leuchtmittel aus, von der Stadt, die alten rein die neuen raus.“

Nach der Pause tauchte der Nebenklagevertreter Kruppe nicht wieder auf.

Die Verteidigung teilte nach der Fortsetzung des Prozesses jene mit, die an der Begehung des Bull’s Eye teilnehmen werden und es wurden noch kurze Formalitäten geklärt.

Weiterer Prozesstermin und Vernehmungstage des J.D.

Danach verkündete der Vorsitzende das Ansetzen eines weiteren Verhandlungstermins: Freitag, den 14.10.2022, 09:30 Uhr.

J.D. solle ab dem kommenden 66. Prozesstag, dem 21.09. (Mittwoch), weiter aussagen. Jedoch könne dessen Anwalt, Michael Stephan, erst ab 14:00 Uhr. Der Vorsitzende wolle daher rechtzeitig informieren, wann der Verhandlungstag beginnen soll.

Am voraussichtlich 69. Prozesstag, dem 29.09. (Donnerstag), sei vor diesem Prozess ein anderer Prozess am OLG geplant. Das Amtsgericht Dresden verhandele gegen eine Gruppe von Reichsbürgern wegen Gründung einer vermeintlichen Versicherung, der so genannten „Deutschen Gesundheitskasse“ (DeGeKa). Hierbei werde wohl am selben Tag das Urteil erwartet. Aus Sicherheitsgründen habe der zuständige Richter den gesamten Prozess in den Staatsschutzsaal verlegt.

Zudem sei noch unklar, wie lange am voraussichtlich 71. (Donnerstag, 06.10.) und 73. Prozesstag (Donnerstag, 13.10.) verhandelt werden könne, da der Anwalt von J.D. an diesen Daten jeweils noch andere Verhandlungstermine habe.

Der Vorsitzende schien am heutigen Prozesstag zur Exponentiation bedeutender Sätze verleitet. So meinte er in diesem Zusammenhang, dass „es kein dringendes Bedürfnis (sei), mit Herrn Domhöver tagelang zu verhandeln.“

Verlauf der Befragung des J.D.

Die Verteidigung erfragte danach, ob der Vorsitzende gedenkt, den J.D weiter umfangreich zu befragen. Er habe noch wenige Fragen, so der Vorsitzende und wollte zugleich in dem Zuge wissen, was die Bundesanwaltschaft plane. Es folgte ein seltener Auftritt des wortkargen Vertreters der BAW, Staatsanwalt Lorenz Mödl (siehe 29. und 35. Prozesstag), der meinte, dass sich Frau Geilhorn vorbereitet habe und Fragen stellen wolle.

Die Verteidigung solle sich daher eher auf den voraussichtlich 67. Prozesstag (Donnerstag, den 22.09.) mit dem Beginn ihrer Befragung einstellen. Der Vorsitzende plane wohl auch, Fragen zum Zustandekommen der Aussagen des J.D. stellen zu wollen, aber keine zu anderen etwaigen Straftaten.

Die Verhandlung wurde um 10:28 Uhr beendet.

Der nächste Prozesstag ist der 21.09.2022 am OLG Dresden. Beginn ist 13:00 Uhr. Die Befragung des J.D. soll an diesem Prozesstag fortgesetzt werden.