Nach Gerichtsurteil: Sachsens Polizei stellt Transmann wieder ein

Ein Polizeianwärter musste in Sachsen seine Ausbildung abbrechen, nachdem er sich als Transmann identifiziert hatte. Nach langen juristischen Auseinandersetzungen darf er seine Ausbildung nun fortsetzen.

Dresden.Dieser Fall ist in Sachsen bislang einmalig: Ein Transmann hat juristisch durchgesetzt, dass er seine Ausbildung bei der Polizei fortsetzen darf – jetzt ist er vom Freistaat wieder eingestellt worden. Der heute 20-Jährige hatte im Herbst 2020 seinen Dienst angetreten. Knapp ein Jahr später war ihm allerdings der Probe-Beamtenstatus aberkannt worden. Er war als Frau geboren worden und hatte als solche auch die Aufnahmeprüfungen absolviert. Während der Ausbildung identifizierte sich der Polizeianwärter dann als Mann.

Gerichtsbeschluss mit Verspätung umgesetzt

Sein Rechtsanwalt Helmut Schwarz spricht gegenüber der LVZ von einem „wichtigen Etappensieg“. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hatte bereits Anfang April entschieden, dass der junge Mann vom Freistaat vorerst wieder eingestellt werden muss – doch über Wochen hinweg war dem geschassten Auszubildenden keine Dienststelle zugewiesen worden. Schwarz hatte deshalb eine Vollstreckungsklage und 10 .000 Euro Zwangsgeld gegen den Freistaat beantragt.

Knapp zwei Monate nach dem OVG-Beschluss durfte der Transmann nun aber an die Polizeischule Schneeberg (Erzgebirge) zurückkehren. Auch die vom Freistaat eingestellten Bezüge werden wieder überwiesen.

Transmann muss ein Jahr länger zum Unterricht

Der 20-Jährige sei aufgrund des monatelangen Unterrichtsausfalls eine Klassenstufe zurückgesetzt worden, die bereits bestandene Zwischenprüfung bleibe jedoch gültig, so der Anwalt. Eine erneute Untersuchung auf Diensttauglichkeit habe keine Beanstandungen ergeben. „Er muss von nun an die sportliche Norm für Männer erfüllen. Aber das ist kein Problem. Mein Mandant möchte ja als Mann anerkannt werden“, erklärt Schwarz. Schon im ersten Jahr seiner Ausbildung hatte der Polizeianwärter – damals noch als Frau – die Leistungsvorgaben auch für Männer erfüllt.

Polizei warf Auszubildendem arglistige Täuschung vor

Der Fall hatte auch bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Polizei Sachsen hatte ihrem Auszubildenden arglistige Täuschung vorgeworfen: Er sollte während der Einstellungsuntersuchungen beim Ausfüllen eines Fragebogens die Unwahrheit angegeben haben. Der damals Minderjährige hatte – als Frau – angeführt, dass er sich nicht in psychotherapeutischer Behandlung befinde. Die Polizei Sachsen bezweifelte dies später und hatte den jungen Mann entlassen.

Gegen dieses Vorgehen hatte der Polizeischüler geklagt. Der Rechtsanwalt bezeichnet den OVG-Beschluss vom April als „Richtungsentscheidung“. Eine grundsätzliche Entscheidung im Hauptverfahren steht allerdings noch aus.

Gewerkschaft hatte Polizeianwärter unterstützt

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte sich engagiert: „Es ist für mich völlig unverständlich, dass die Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen, die dem Dienstherrn als persönliche Niederlage erscheinen, so schleppend vorangeht“, sagte der sächsische GdP-Landesvorsitzende Hagen Husgen der LVZ. Die Gewerkschaft wollte zudem mit einer Untätigkeitsklage dafür sorgen, dass die „Animositäten eine Ende haben“. Der Polizeianwärter wäre in diesem Jahr mit seiner Ausbildung fertig geworden und hätte danach in den regulären Dienst als Beamter wechseln können.