Prozessbericht 02.06. – Anklage in Sachen Tag-X am Amtsgericht Leipzig – 2. Prozesstag

Prozessbericht 02.06. – Anklage in Sachen Tag-X am Amtsgericht Leipzig – 2. Prozesstag

Der Bericht vom 1. Prozesstag und eine im Vorfeld veröffentlichte politische Einordnung finden sich hier (knack.news/16526) und hier (16365).
Der Saal ist ziemlich voll und im Gegensatz zum 1. Tag gibt es nur stichprobenartige Kontrollen am Eingang, jedoch keine umfangreiche Sicherheitskontrolle vor dem Saal. Auch Personalausweise werden nicht kopiert und vor dem Gericht sind keine sichtbaren Cops positioniert.
Zuerst widerspricht die Verteidung der beim letzten Mal angeordneten Einführung sämtlicher Urkunden im Selbstleseverfahren mit der Begründung, dass das Selbstleseverfahren dem Unmittelbarkeitsgrundsatz widerspricht und außerdem nicht zulässig ist, weil Gegenstand der Urkunden Vernehmungen von Tatzeugen sind.
Der Richter reagiert auf den Antrag der Verteidigung, die zwei beteiligten „Super Recognizer“ zu vernehmen mit dem Beschluss, diesem nicht nachzugehen. Auch der Frage, ob diese einen Bericht geschrieben haben sollen, wird nicht nachgegagen. Weitere beantragte Verfahrensakten werden ebenfalls nicht beigezogen.

An diesem Prozesstag werden insgesamt 9 Zeugen vernommen. Alle sind Polizeibeamte und waren am 03.06.23 bei der Demo am TagX in Leipzig im Einsatz.
Die Befragungen durch den Richter verlaufen alle nach dem selben Schema, der Staatsanwalt hat keine, die Verteidigung nur wenige Fragen. Daher gingen die Befragungen zum Teil sehr flott. Da alle Zeugen zu einer bestimmten Uhrzeit (meist mit einer halben bis vollen Stunde Abstand zum vorigen Zeugen geladen waren, kam es zu sehr vielen längeren Pausen zwischen den Befragungen.
Die Zeugen haben allesamt nichts wirklich Relevantes zur berichten, sie berichten lediglich über ihre Verletzungen und ihre Erlebnisse am Tag-X im Allgemeinen.
Sie werden vom Richter gefragt, wie viele Bewurfsituationen es gab, ob sie selbst getroffen wurden, welche Ausrüstung sie an hatten, ob sie verletzt waren, ob die Verletzungen behandelt werden mussten, ob sie an der Bearbeitung der Personen im Kessel (ED-Behandlungen) beteiligt waren und wie sie sich an dem Tag gefühlt haben. Mit dem Angeklagten hatten sie keinen Kontakt und waren auch nicht an der angeblichen Identifizierung beteiligt. Sie werden via Videokonferenz befragt, vermutlich als Gegenschikane, weil der Einführung der sie betreffenden Urkunden im Selbstleseverfaren nicht zugestimmt wurde. Dies ist vermutlich ein Novum bei der Repression gegen Linke und Anarchist:innen, und wird sonst vor allem in Sexualstrafprozessen praktiziert, um Betroffene vor Tätern zu schützen. Die Technik dafür – ein „Mobiles Videokonferenz-System der Justiz Sachsen“ – wurde von der Firma ARKTIS („The Solutions Company“) produziert.

Alle 9 Zeugen haben ungefähr das gleiche berichtet. Sie waren mit ihrer Einheit in einer der Straßen rund um den Heinrich-Schütz-Platz positioniert, es gab einen Knall, ein bis zwei Polizeiwannen kamen die Straße entlang, eine Menge von „mindestens 50“ Personen habe sich auf sie zu bewegt und mit Steinen, Flaschen und Böllern geworfen. Manche waren in einer Einheit, die den sogenannten „Störern“ entgegenliefen, um sie zu stoppen.
Sie hatten alle die komplette standard Schutzausrüstung angehabt (schusssichere Weste, Protektoren an Armen, Knien, Schienbeinen, Helm) manche hatten Handschuhe an, andere nicht. Manche wurden verletzt, die meisten Verletzungen waren leicht und mussten nicht weiter behandelt werden. Alle bis auf ein Polizeibeamter, der im Lauf ohne Fremdeinwirkung umgeknickt ist, blieben im Einsatz. Bis auf einen waren sie nicht an der „Bearbeitung“ der eingekesselten Personen beteiligt.

Der erste Cop (Pedro Jara Andreo) wurde nicht verletzt, aber er darf berichten, weil der medial vielfach ausgeschlachtete Brandsatz in seiner unmittelbarern Nähe gelandet ist. Seine Schilderung ist unaufgeregt: er habe seinen Gruppenführer schreien gehört, daraufhin das Feuer unter ihm gesehen und, nachdem er sich wegbewegt hat, habe er festgestellt, dass er „nicht in Brand gesetzt wurde“. Er habe keine Schmerzen, aber kurz „Hitze“ verspürt. Weiterhin berichtet er, dass er zusätzlich von einem „kleinen Stein oder Kiesel“ am Helm getroffen wurde. Seine damalige Gefühlslage beschreibt er als nervös und angespannt.
Nach der Beschreibung seiner Ausrüstung, wird er von der Verteidigung gefragt, ob sein Anzug besondere Eigenschaften haben. Antwort: Er ist schwer entflammbar.

Der zweite Zeuge (Markus Brilla) hat die Kamera bedient und hatte daher vermutlich keine Handschuhe an. Er berichtet von einer Verletzung am Fuß. Auf Videoaufnahmen habe er im Anschluss einen „faustgroßen“ Stein ein bis zwei Meter vor ihm aufkommen sehen. Möglicherweise sei dieser abgeprallt und könnte ihn im Anschluss am Fuß getroffen haben. Er habe danach zwar Schmerzen und eine Schwellung und Rötung gehabt, war aber weiter dienstfähig. Er konnte sich nicht erinnern, ob er an der Bearbeitung der Personen im Kessel beteiligt war, glaubt aber eher nicht, da er für die Videodokumentierung verantwortlich war.
Auf die Fragen der Verteidigung, antwortet er, dass er von seiner Verletzung am Fuß wenige Stunden später Fotos anfertigen lassen hatte. Seine Stiefel gingen über den Knöchel, aber nicht bis zur Wade, es seien normale Arbeitsstiefel ohne Stahlkappen gewesen.
Nach der Befragung gibt die Verteidigung eine Erkärung ab:
Am letzten Prozesstag wurden die besagten Fotos von der Verletzung angeschaut. Darauf war, entgegen der Behauptung des Zeugen, keine Schwellung oder Rötung zu sehen. Die Verteidigung wies auch darauf hin, dass der Zeuge nicht mehr sicher war, ob der Stein vom Boden abgeprallt war oder ihn direkt getroffen hatte.

Der dritte Zeuge (Tobias Maximilian Strack) ist vom USK München und hat sich bei seinem Einsatz schwer verletzt und war danach 8 Monate dienstunfähig. Er sollte mit seiner Einheit den Bewurf unterbinden, ist dabei „unglücklich aufgetreten“, aus dem Gleichgewicht gekommen, vielleicht auch umgeknickt und dann hingefallen. Eventuell sei er auch auf ein Objekt getreten, er könne aber nicht sagen was das war. Sein Gruppenführer habe ihn dann aufgerichtet und animiert weiterzulaufen. Er musste kurz darauf ins Krankenhaus und hat den Rest des Abends auf Schmerzmitteln im Polizeiauto verbracht. Er hatte einen Knorpelschaden im Sprunggelenk und einen Anriss der Bänder, einen leichten Bandscheibenvorfall und einen Muskelfaserriss im Oberschenkel. Auch er kann, wie alle anderen Zeugen keine bestimmte Anzahl von „Bewurfsituationen“ ausmachen. Es wurde einfach mehrfach geworfen. Zu seinen Gefühlen sagte er, er sei schockiert über die Gewaltbereitschaft und vom Hass der Demoteilnehmer:innen überrascht gewesen.
Auf die Frage der Verteidigung nach Fremdeinwirkung seiner Verletzung und Vorhalten seiner zeugenschaftlichen Aussage im Protokoll bestätigte er, dass er die Fremdeinwirkung durch einen direkten Bewurf ausschließen könne.

Der vierte Zeuge ist Michael Willicke. Er hat die Menschenmenge als „Wand aus schwarz gekleideten Personen“ wahrgenommen. Er war am Umschließen der Menge im Park beteiligt und habe dabei einen „Kopfsteinpflaster-Stein“ gegen sein Oberschenkel und Brust bekommen. Er war weiter dienstfähig und habe nach seinem Einsatz bemerkt, dass sein Oberschenkel blau und geschwollen war. Auf die Frage wie er sich gefühlt hatte, sagte er, er fand das agieren der Menschenmenge beeindruckend und er habe Glück gehabt.

Der fünfte Zeuge (Bergolte) wurde bei dem Bewurf von einem Gegenstand an der Hand und am Fuß getroffen und erlitt leichte Schwellungen und Rötungen. Auf die Frage nach seinen Gefühlen antwortete er, dass dies ein herausragender Einsatz war und er sowas noch nie erlebt habe
Auf die Fragen der Verteidigung, ob er eine Person die einen Stein geworfen haben soll, identifizieren konnte, sagte er nein, da alle vermummt und ähnlich gekleidet waren. Der Treffer müsse sich kurz nach 18:00 Uhr ereignet haben, worauf er sich aber nicht festlegen wolle.

Der sechste Zeuge heißt Alexander Jakob. Er war mit seiner Einheit dafür zuständig den „Zufluss von Personen“ zur Kundgebung abzuleiten, bzw. einen „Zustrom einzudämmen“.
Er wurde mehrmals am linken Mittelfuß getroffen wodurch er leichte Schwellungen erlitt. Er habe nicht gesehen, wer genau die Gegenstände geworfen habe. Seine Gefühle bewegten sich zwischen dem reinen „Funktionieren“ und „emotionalen Momenten“.

Der siebte Zeuge heißt Viktor Schumann. Auch er war der mindestens 50 Personen großen Menge entgegen gelaufen, um diese zu stoppen und wurde dabei mit Gegenständen beworfen. Er habe durch einen Stein der ihn traf eine Schwellung am Mittelfuß gehabt, was ihn sonst nicht weiter beeinträchtigt hatte. Auf die Frage wie er sich gefühlt hat sagte er, dies sei in 11 Jahren sein „prägnantester Einsatz“ gewesen und hob hervor, wie außergewöhnlich es sei „in solcher Intensität beworfen zu werden“.

Im Anschluss soll ein weiterer Zeuge aussagen, aber es gibt technische Probleme. Die Sitzung wird mehrfach unterbrochen und der Richter telefoniert mit dem Zeugen. Er sehe nur einen schwarzen Bildschirm. Es gibt Unmut im Publikum.
Außerdem gibt es einen kurzen Austausch über zwei weitere Zeugen, die längerfristig krank oder im Urlaub sind und deshalb nicht beim nächsten Verhandlungstag befragt werden können. Der Richter fragt, ob hier das Selbstleseverfahren in Frage kommen könnte. Die Verteidigung hält die Zeugen zwar für verzichtbar, aber prüft, ob dem zugestimmt werden kann.

Der achte Zeuge heißt Florian Schweiger und ist vom USK Dachau. Er habe bei seinem Einsatz im Verlauf „fiese Gewalt“ erlebt. Er habe beobachtet, dass sich nach dem Knall eines Böllers mehrere 100, vielleicht sogar 1000 Personen schwarze Kleidung angezogen, sich vermummt und Merkmale auf ihrer Kleidung abgeklebt hätten. Er habe sich mit seiner Einheit auf die angreifenden Menge zubewegt und wurde auch selbst von einem Gegenstand am linken Ellbogen getroffen. Daraufhin war dieser angeschwollen und rot.
Er war für die Koordination der Maßnahmen der eingekesselten Personen zuständig, hatte dadurch keinen direkten Kontakt mit Personen und kann sich an den Angeklagten nicht erinnern.
Über seine Gefühle sagte er, es habe vorher eine Spannung in der Luft gelegen. Er glaubt die Aktion sei nicht spontan passiert, denn sie wirkte auf ihn koordiniert. Es gab eine hohe Anwendung von Gewalt, er war davon beeindruckt und hatte auch Angst. Auf Nachfrage der Verteidigung bestätigte er, dass von seiner Verletzung noch am selben Tag Fotos gemacht wurden.
Nach der Befragung gab die Verteidigung eine Erklärung ab: Am vorigen Prozesstag wurden die Fotos der Verletzungen angeschaut. Auf dem Foto des Zeugen Schweiger ist am Ellenbogen weder eine Rötung noch eine Schwellung sichtbar.

Der neunte Zeuge heißt Jan Jannsen. Die Aufgabe seiner Einheit war, das Abwandern von Demonstrationsteilnehmer:innen von der Kundgebung zu verhindern.
Er behauptet, dass sich nach einem Knall mehrere 100 bis 300 vermummte Personen auf die Cops zubewegt hätten und sie beworfen hätten. Er selbst sei von einer Flasche mit Bügelverschluss am Fuß getroffen worden. Dadurch hatte er noch Tage lang Schmerzen am Spann und dieser verfärbte sich blau, er war aber weiter dienstfähig. Er habe rekonstruiert, dass ihn genau der metallene Bügelverschluss der Flasche an exakt der weichen Stelle zwischen den Schnürsenkeln am Stiefel getroffen hatte. Er habe viele Personen wahrgenommen, die aber alle vermummt waren. Erkannt hat er niemanden.
Er beschrieb auch, dass ein paar seiner Kollegen durch ein hüfthohes Feuer gelaufen seien und er diese dann rausgeschubst habe.
Auf die Frage nach seinen Emotionen gibt er an, dass er sich „sehr fokussiert“ gefühlt habe.
Die Verteidigung bittet den Zeugen außerdem darum die Kamera zum Tisch zu richten, weil der Zeuge immer zur Seite schaut. Es stellt sich heraus, dass er seine Erinnerung zwar nicht abliest, jedoch parallel Google-Maps nutzt, um sich zu orientieren.

Nach einer letzten Unterbrechung wird festgestellt, dass der letzte Zeuge nicht (online) aufgetaucht ist.
Anschließend werden am Richtertisch Lichtbilder aus dem Videoauswertebericht in Augenschein genommen. Dies gleicht einem gelangweilten Durchblättern, nur für’s Protokoll. Wirklich angesehen werden die Bilder nicht.

Es folgt eine Erklärung der Verteidigung nach §257 StPo (Recht nach jeder Beweiserhebung sich dazu zu erklären): Ausführlich wird erklärt, dass rechtlich unterschieden wird zwischen dem Wiedererkennen und der Identifizierung. Der BGH stellt an eine Wiedererkennung hohe Maßstäbe und es wird festgehalten, dass Sachverständige für eine Identifizierung hinzuzuziehen wären, da eine Wiedererkennung immer in hohem Maße subjektiv ist.
Die Verteidigung nennt Faktoren, wodurch eine Identifizierung durch die Vergleichsfotos (eins vom Angeklagten bei der ED-Behandlung und eins vom Tatverdächtigen) erschwert oder verunmöglicht wird, darunter Maskierung und Bildqualität. Wesentliche Gesichtsmerkmale wie Augenform, Augenfarbe, Augenbrauen, Ohren, Nase und Mund sind auf dem Foto des Tatverdächtigen durch die Vermummung nicht erkennbar. Beim Betrachter werden verdeckte Körperpartien unbewusst ergänzt. Außerdem wirkt hier der Cross-Race-Effekt, wonach eine schlechtere Wiedererkennensleistung der weißen Wiedererkenner gegenüber PoC anzunehmen ist. Häufig tendieren weiße Menschen dazu, rassifzierte Menschen nicht gut unterscheiden zu können. Auch andere Details, z.B ein heller Punkt auf dem Schuh, dessen Schuhkappe auf einem Vergleichsbild zusätzlich abgeschnitten ist, sowie Einzelheiten an Hose und Oberbekleidung, fehlen oder stimmen nicht überein.
Das Gericht muss von der Nullhypothese ausgehen: Die beiden Personen stimmen nicht überein. Diese These lässt sich auch nicht wiederlegen.

In einer weiteren Erklärung der Verteidigung, weist diese daraufhin, dass eine schwarze Jacke mit orangenen Elemente auf einem Beweisbild von mehreren Personen getragen wurde. Es gab Zitate von mehreren Polizisten, nach denen mindestens vier Personen aus dem Kessel eine solche Jacke bei der ED-Behandlung trugen. Daher kann dieses Merkmal nicht eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden.

Die Verteidigung stellt einen Antrag, um alle Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft beizuziehen – es sollen dann alle Fotos von allen Beschuldigten angeschaut werden. Die Verteidigung begründet dies damit, dass laut einem Polizeizeugen 500 bis 700 Personen einer Identitätsfeststellung unterzogen wurden, darunter einige Personen mit dunklen Augen und dunklen umgekrempelten Hosenbeinen, die ebenfalls den Vorwurf des besonders schweren Landfriedensbruchs haben. Der Zeuge sprach weiterhin von einer unüberschaubaren Menge an schwarz gekleideten und vermummten Personen. Durch den Vergleich der Fotos wird ersichtlich werden, dass ohne weitere Indizien eine eindeutige Identifizierung des Angeklagten nicht möglich ist.

Die Staatsanwaltschaft sagt darauf, dass die vorhandenen Fotos für die Identifizierung des Angeklagten ausreichen. Es seien zwar ein paar Unterschiede, aber auch Ähnlichkeiten zu sehen.

Bezüglich der verhinderten Zeugen stimmt die Verteidigung dem Selbstleseverfahren zu, da eine Befragung nicht unbedingt notwenig erscheint und ein zusätzlicher Prozesstag nicht im Sinne des Angeklagten ist.

Der nächste Prozesstag findet am 23.06. am Amtsgericht im Saal 218 um 10:00 Uhr statt.