Urkundenfälschung: Melanie Müller muss im August erneut in Leipzig vor Gericht
Wegen eines gefälschten Behindertenausweises muss Melanie Müller demnächst vor Gericht. Gegen einen Strafbefehl hatte sie Einspruch eingelegt. Nun steht der Prozesstermin fest.
Der Tatort ist gleich vor der Tür: Partysängerin Melanie Müller (38) muss sich demnächst am Amtsgericht Leipzig verantworten, weil sie zwei Jahre zuvor vor eben jenem Gerichtsgebäude in der Bernhard-Göring-Straße mit einem gefälschten Behindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz gestanden haben soll. Wie ein Behördensprecher auf Anfrage der LVZ mitteilte, soll der Prozess am 11. August stattfinden.
Die aus dem sächsischen Oschatz stammende frühere RTL-Dschungelkönigin soll bei einem Termin am Familiengericht am 15. August 2024 ihren SUV auf einem ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplatz vor dem Haupteingang des Amtsgerichts geparkt haben. Hinter der Frontscheibe soll ein Behindertenausweis hinterlegt gewesen sein, bei dem es sich nach Erkenntnissen der Behörden um eine Fälschung handele.
Einspruch gegen Geldstrafe eingelegt
Der mutmaßliche Schwindel flog auch deshalb auf, weil ein Fotograf den Vorgang dokumentiert hatte. Der Kreis Recklinghausen, auf den der Ausweis ausgestellt war, hatte daraufhin Anzeige erstattet. Im Dezember 2024 fand eine Hausdurchsuchung bei Melanie Müller statt. Nach Angaben der Polizei habe man Beweismittel im Zusammenhang mit Ermittlungen des Park-Vorfalls gesucht.
Gegen die Sängerin wurde nach Informationen der Staatsanwaltschaft zunächst ein Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der Urkundenfälschung erlassen. Demnach sollte Müller eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zahlen. Die Höhe der Tagessätze richte sich nach ihren aktuellen Einkommensverhältnissen, hieß es. Weil Müller dagegen in Einspruch ging, soll der Fall nun in einer öffentlichen Hauptverhandlung geklärt werden. Das Gericht ist allerdings nicht an die Höhe des Strafbefehls gebunden.
Letzte Verurteilung erst Anfang des Jahres
Zuletzt wurde Melanie Müller im Januar dieses Jahres wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes verurteilt. Das Gericht verhängte rechtskräftig eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 3500 Euro.
Demnach hob sie in der Nacht zum 18. September 2022 beim Oktoberfest der Rocker-Gruppierung „Rowdys Eastside“ zu „Ost, Ost, Ostdeutschland“-Rufen achtmal ihren rechten Arm. Einige Besucher aus der Menge grölten „Sieg Heil“, mindestens ein Mann zeigte ebenfalls den Hitlergruß. Die Sängerin habe billigend in Kauf genommen, dass ihre Armbewegung als Hitlergruß angesehen wird, urteilte das Gericht.
Bei dem Prozess kamen auch ihre finanziellen Verhältnisse zur Sprache. Daran bemisst sich die Höhe einer etwaigen Geldstrafe. Allein durch das damalige Strafverfahren sollen der Mutter von zwei kleinen Kindern Einbußen von rund 400.000 Euro entstanden sein. Bei der zunächst missglückten Zwangsversteigerung ihres Wohnhauses in Leipzig im Mai war von Schulden in Höhe von knapp 700.000 Euro die Rede.