Neumanns Fehlschluss. Und Aspekte anarchistischer Staatstheorie

Der Jurist und Politikwissenschaftler Franz Neumann verfasste 1942 eine bekannte Strukturanalyse des nationalsozialistischen Systems mit dem Titel Behemoth. Das Buch diente dem US-amerikanischen Geheimdienst OSS zum Verständnis des eigentümlichen Staatskonstrukts, das die Nazis errichtet hatten. Die Absicht bestand darin, nach dem Sieg über Nazi-Deutschland zu verhindern, dass sich die faschistischen Strukturen wieder etablieren konnten. „Behemoth“ ist ein Monster aus der hebräischen Mythologie, das für Chaos steht und den Antagonist zum „Leviathan“ als geordnetem Rechtsstaat bildet. [Im Folgenden beziehe ich mich auf den Abschnitt: Neumann, Franz (1984 [1942]): Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus 1933-1944, Frankfurt a.M., insbesondere S. 68-97.]

NEUMANNS ANALYSE DES NS-STAATES

Der NS-Staat sei ein „Un-Staat“, beziehungsweise eine „Polykratie“, in welcher die Führungseliten der Machtblöcke von NSDAP (Partei), Bürokratie, Industrie und Militär jeweils eigene Entscheidungen träfen und willkürlich herrschten. Vermittelt werde das Ganze durch die Funktion des Führers, dem autoritative Gesetzgebungskompetenz zukäme, die aber tatsächlich bereits eine Art Kompromiss abbilde. Zwischen und innerhalb der Machtblöcke käme es auch zu Konkurrenz und Konflikten, die aber durch die gemeinsamen Interessen an der Unterwerfung der Bevölkerung, der Vernichtung von Gegnern und der Überausbeutung von Kriegsgefangenen bzw. Sklaven, gedeckelt werden würden.

Die verschiedenen Posten in der Verwaltung, Justiz, repräsentativen Organen usw. würden nach Loyalität und nicht nach Kompetenz vergeben werden, weswegen die Staatsapparate zur Beute für Privatinteressen werden. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben und eine einheitliche Staatsgewalt suggeriert – die aber faktisch so nicht vorhanden ist. Damit die Bevölkerung ihre direkte Beherrschung mitträgt, wird sie kontinuierlich mit Propaganda beschallt, umerzogen und terrorisiert. Die ganze Mythologie von Blut und Boden, schicksalshafte Volksgemeinschaft, Führerkult etc. sei nichts anderes eine instrumentelle Manipulation der Massen, die den kleptokratischen Interessen von Eliten in die Hände spiele.

Das heißt, das nichts ist wie es scheint: Obwohl sich das sogenannte „Dritte Reich“ den Anschein eines souveränen – wenn auch imperialen und diktatorialen – Nationalstaates gäbe, handelte es sich, nach Neumann, um keinen Staat im eigentlichen Sinne. Dafür kann er auch gute Gründe anführen, schließlich legten die Nazis höchsten Wert auf den Anschein der Legalität ihres Vorgehens. Nach dem gescheiterten Putschversuch 1923 passten sie sich den Funktionsweisen des liberalen Rechtsstaates der Weimarer Republik an. Ihre Strategie bestand darin, die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln zu demontieren. Bekanntermaßen hatten sie damit Erfolg und wurden von den bestehenden rechtsstaatlichen Institutionen solange nicht als Bedrohung wahrgenommen, wie sie deren Spiel mitspielten. Einer der Gründe dafür besteht – damals wie heute – auch darin, das die Demokratie selbst keinen echten normativen Gehalt hat (weswegen sowohl NSDAP wie AfD nicht verboten wurden).

LEGITIMIERUNG DER FASCHISTISCHEN WILLKÜRHERRSCHAFT

Neumann geht auch auf die Staatstheorie von Carl Schmitt ein, der argumentiert, das ein „demokratischer“ Nationalstaat notwendigerweise eine homogene Bevölkerung aufweisen müsste. Die parlamentarische Debatte sei ein Betrug, da die eigentlichen Entscheidungen anderswo getroffen werden würden (womit er grundsätzlich Recht hat). Schmitt vertrete einen „Dezisionismus“ mit dem es darum geht, autoritativ Entscheidungen zu fällen und durchzusetzen, um Souveränität herzustellen. Die anti-liberale Ausrichtung seines Denkens traf sich mit dem verbreiteten Anti-Liberalismus des konservativen Lagers (vertreten in der DNVP). Dagegen gab es keine eigene sozialistische Verfassungstheorie. Die quasi-faschistische Kritik am liberalen Rechtsstaat legte kontinuierlich dessen Schwächen offen, untergrub ihn mit den eigenen Mitteln und behauptete, die Demokratie könne nur chaotisch sein (während die Nazis selbst Chaos hervorrufen). Mit dieser Rahmung sollte die Bevölkerung sich in der homogenen Volksgemeinschaft zusammenschließen und einen totalitären Staat unterstützen, der sie endlich „richtig“ regiere.

Recht legitimiere sich demnach durch die Souveränität Tatsachen zu schaffen und sich durchzusetzen, also die Herrschaft auszuüben. (Hierbei ist daran zu erinnern, das sie den Nazis von den alten Eliten übertragen wurde.) Diese Willkürherrschaft ist zweifellos eine andere Form als der liberale Rechtsstaat. Zugleich wurde der Kapitalismus nicht angetastet, sondern korporativ mit dem staatlichen Arrangement vermittelt. Die Legislative wurde zur reinen Dekoration, das Parlament ein „Gesangsverein“, die Eigenständigkeit der Länder wurden aufgehoben und der Zentralmacht unterstellt, die Möglichkeit zu Volksabstimmungen nur reine Propaganda. Darauf aufbauend wurde die traditionelle Bürokratie zerstört und eher zur Durchsetzung von Dekreten gebraucht. Somit werde der Staat zu einem bloßen Mittel für die Ausübung von Willkürherrschaft degradiert und diene nicht mehr dem Zweck, eine irgendwie gute Ordnung herzustellen.

Neumanns Analyse des NS-Staates ist nach wie vor lesenswert. Er offenbart, das die Ideologie und Selbstdarstellung der totalitären Herrschaft im sogenannten Dritten Reich letztendlich eine Fassade ist. Tatsächlich funktioniere die politische Herrschaft ganz anders, auch wenn sie sich den Anschein der Legalität und Legitimität gibt, die Entwicklungen als Ausdruck eines kohärenten Volkswillens darstellt und der verblendeten und indoktrinierten Bevölkerung suggeriert, ihr vergöttlichter Führer regiere aufgrund von mystischer Weisheit. Neumann hat Recht damit, das der faschistische Staat eine ganz andere Form hat, als ein liberaler Rechtsstaat (und sei er noch so sehr patriarchaler und rassistischer Klassenstaat). Aus seiner Sicht handelt es sich beim NS-Staat um einen „failed state“, dessen Institutionen von kleptokratischen Eliten und opportunistischen Postenjägern benutzt werden würden, um sich persönlich zu bereichern und Macht auszuüben.

DIE ZIVILISIERUNG VON STAATLICHKEIT ALS REALITÄT UND MYTHOS

Doch ist Neumanns Schlussfolgerung falsch, dass es sich dabei nicht mehr um einen Staat im eigentlichen Sinne handeln würde. Vielmehr begründet sich Staatlichkeit auf der autoritativen Setzung von Herrschaftsansprüchen, die nicht logisch oder im Sinne des Gemeinwohls legitimiert werden können. Staatlichkeit bedeutet seit jeher die Vermittlung von Interessen zur Ausbeutung und Unterdrückung großer Bevölkerungsteile durch verschiedene Machtblöcke. (Militär, Bürokratie, Priesterkaste, Besitzadel und politische Repräsentanz sind wohl die ursprünglichen.) So kritikwürdig Carl Schmitts Rolle in der Legitimierung der NS-Herrschaft ist, trifft er mit seinem Konzept des Dezisionismus doch den wahren Kern am Ursprung der Herrschaft, die ihre Souveränität letztendlich durch willkürliche Entscheidungsfindung und -durchsetzung begründet und behauptet. Vor diesem Hintergrund kann die neuzeitliche Staatstheorie seit Thomas Hobbes‘ Leviathan als Versuch der Zivilisierung staatlicher Herrschaft verstanden werden.

Mit der Entstehung des kapitalistischen Nationalstaates seit dem 18. Jahrhundert und seiner Ausdehnung durch Sozialstaat und partizipative Elemente („Demokratie“) im 19. Jh., bis hin zum Hineinregieren in alle gesellschaftlichen Bereiche im 20. Jh. verändert sich die Staatsform zwar grundlegend. Dies ändert jedoch nichts daran, das am Ursprung politischer Herrschaft Willkür, Gewalt, Initiative und hergestellte Ungleichheit stehen. Nun lässt sich argumentieren, das die Zivilisierung der Staatsmacht durch Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, demokratische Legitimation, Transparenz, wirkliche Partizipation fortschreiten müsse. Möglicherweise könnten Staaten sogar zur Umverteilung oder effektiven Koordination gesellschaftlicher Funktionen dienen. Immerhin hätte man das katastrophale Gegenbeispiel des faschistischen failed state, der in die moderne Barbarei verfällt.

ANARCHISTISCHER UMKEHRSCHLUSS: FASCHISTISCHE HERRSCHAFT ALS VERSELBSTSTÄNDIGUNG VON STAATLICHKEIT

Aus anarchistischer Perspektive ist der Umkehrschluss jedoch nicht weniger nachvollziehbar und begründbar: Statt einer Zivilisierung (und Formalisierung etc.) von Staatlichkeit bräuchte es ihre weitgehende Einhegung und ihren systematischen Rückbau. Demnach wären auch alle Elemente und Versuche Staatlichkeit zu zivilisieren zumindest kritisch zu betrachten, da sie sein Überleben sichern, Zustimmung herstellen, sowie seine Ursprünge (willkürliche Souveränitäts-Anmaßung) und Funktionen (u.a. Aufrechterhaltung der Klassengesellschaft) verschleiern. Demnach wäre auch der NS-Staat nicht – wie Neumann es tut – als Rückfall in eine „barbarische“ Pseudo-Staatlichkeit zu betrachten, sondern wäre als Zuspitzung und Verselbständigung staatlicher Herrschaft zu interpretieren.

Wenn faschistisch gesinnte Leute gerne selbst Migrant*innen erschießen möchten unterläuft dies demnach nicht die staatliche Logik, sondern offenbart, wie diese in den von ihr unterworfenen und deformierten Subjekten verinnerlicht wurde. Wenn opportunistische Ex-Bürger*innen ihre Nachbar*innen denunzieren und aufgrund ihrer zur Schau gestellten Loyalität einen Posten in der Verwaltung ergattern, heißt dies nicht, dass sie sich jenseits des Staates bewegen, sondern, dass sie von dessen hierarchischen Mechanismen selbst profitieren wollen. Wenn Unternehmer*innen durch die Sklavenarbeit in Arbeitslagern Extraprofite einfahren, bewegt auch dies sich nicht außerhalb, sondern innerhalb eines staatlichen Rahmens, mag dieser sonst wie gedehnt, verzerrt oder verschleiert dargestellt werden. Mit Rechtsstaatlichkeit hat all dies nichts zu tun. Diese gilt aber auch in der liberalen Demokratie nur für manche auf Kosten der von ihr notwendigerweise Ausgeschlossenen. Leviathan ist kein erstrebenswerter Gegensatz zu Behemoth, sondern lediglich sein notwendiger Gegenpol.