Prozessbericht: 2026.03.10 / 23. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Der Prozess startet um 9:30 Uhr. Unter der Zuschauer*innen befinden sich circa 7 solidarische Menschen und ein Journalist. Von der Nebenklage sind die Anwält*innen Schneiders und Thomas anwesend.
Thema des Tages waren zum einen Selbstleseverfahren und zum anderen Eisenach II am 14.12.2019. Es waren drei Zeug*innen geladen, darunter zwei Anwohner*innen und der Neonazi Robert Schwaab.
Die Selbstleseverfahren
Zu Beginn des Verfahrens wird über verschiedene Selbstlesekonvolute gesprochen. (Zusatzinformation: Es handelt sich um eine große Menge an Dokumenten, die eigenständig zur Kenntnis genommen werden sollen. Sie werden also nicht laut im Gericht verlesen und sollen so das Verfahren vereinfachen. Das Problem besteht darin, dass nicht unmittelbar zu jedem einzelnen Dokument Stellung genommen werden kann. (weitere Kritik)
Die Verteidigung nimmt zu unterschiedlichen Selbstlesekonvoluten Stellung.
Die erste Stellungnahme bezieht sich auf einen Arztbrief und Bericht des Klinikums St. Georg Klinikum in Eisenach, die gestrichen werden sollen. Begründet wird die Streichung unter anderem mit der Verwendung von Begriffen, wie Angreifer u. ä. bezüglich der Entstehung von Verletzungen. Hierbei wird die Wahrnehmung des Geschädigten übernommen statt der objektiven Beschreibung des Arztes.
Eine weitere Stellungnahme umfasst ein Beweisverwertungsverbot von SD-Karten, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden, da die Durchsuchungsanordnung sich auf Kommunikationsmittel und nicht auf Speichermedien bezog.
Weitere Anträge betreffen den Nazi Cedric Scholz. Es soll der Bericht „Jahresrückblick 2018“ des Journalisten Sören Kohlhuber als Zusatz/Ergänzung der OSINT Recherche von 2022 zu Cedric Scholz miteinbezogen werden. (Zusatzinformation: Es wird beabsichtigt, Scholz als überregional bekannten, aktiven und gut vernetzten Neonazi erkennbar zu machen, der dadurch ebenso Angriffsziel vieler verschiedener Personen gewesen sein könnte.)
Die OSINT Recherche hat ergeben, dass Cedric Scholz mit einem Facebook-Profil, das ihm klar zuzuordnen ist, verschiedene rechte Facebook-Profile gelikt hat. Bei diesen handelt es sich um diverse Orts- und Landesverbände der Jungen Nationalisten, Blood and Honor, dem III.Weg, Deutschland gegen Homoehe, Waffendivision History, SS-Division Totenkopf, Hooligans gegen Salafisten und Döbeln bleibt braun.
Eine weitere Stellungnahme bezieht sich auf den Arztbrief für Cedric Scholz vom 2.11.2018, durch den belegt wird, dass seine Angaben vor Gericht falsch waren. Seine Nase war nicht gebrochen, er verbrachte nicht eine Woche im Krankenhaus und war auch nicht 3-4 Monate arbeitsunfähig geschrieben. Laut Aussage des Arztes an einem vorangegangenem Prozesstag wäre er weder immobil noch in einem schlechten Zustand gewesen. Sein Eindruck war, dass er übertrieben hätte und vorgab beeinträchtigter gewesen zu sein, als er war.
Eine weitere Stellungnahme bezieht sich auf die Nutzungsmöglichkeiten eines Firmenfahrzeugs durch eine*n der Angeklagt*en. Es wird festgestellt, dass es keinen festen Ablauf zur Nutzung dieses Fahrzeugs gab, sondern der Umgang sehr lasch gehandhabt wurde, so dass verschiedene, nicht benennbare Personen, die Möglichkeit hatten, auf das Fahrzeug zuzugreifen. Daher könne nicht geklärt werden, ob das Firmenfahrzeug für potenzielle Ausspähfotos genutzt wurde.
Tatkomplex Eisenach II, 14.12.2019
„Wer macht hier Party und hat mich nicht eingeladen?“
Die erste Zeug*in guckte in einer sehr dunklen Vollmondnacht aus einem Fenster des 3.OGs und konnte wenig erkennen. Es wurde zwar auf ein Auto geschlagen, aber „von oben sahen sie (die Personen) alle schwarz aus“. Die Zeug*in kann nicht sagen, womit geschlagen wurde, hatte kein Zeitgefühl und hat mehrere Stimmen gehört. Ein Seitenspiegel war kaputt und am nächsten Tag wären Scherben auf der Straße gewesen. Den Namen Leon Ringl habe sie noch nie gehört.
Die zweite Zeug*in, eine Nachbar*in, habe „den ganzen Zirkus“ nicht zu ernst genommen, sondern sich gefragt, wer da Party mache und sie nicht eingeladen hätte. Die Person wisse aus den Medien, dass nach Discobesuchen häufiger mal Kids dort lang kämen und die Spiegel von Autos abtreten würden. Deswegen wollte sie schauen, was los wäre. Teilweise wirkte sie verwundert über ihre eigenen zurückliegenden polizeilichen Vernehmungen und zieht Rückschlüsse aufgrund der ersten Verhandlung sowie aus den Medien. Leon Ringl kenne sie nicht und habe auch den Namen noch nie gehört.
Robert Schwaab, ein Nazi aus Eisenach
Der Nazi Robert Schwaab aus Eisenach fährt aktuell einen schwarzen Kombi mit dem Kennzeichen EA RS 20.
Am 14.12.2019 fuhr er mit drei weiteren Personen gegen 03:15 mit seinem blauen Golf, Baujahr 1997 vom Bull’s Eye los. Während Maximilian Andreas sich auf dem Beifahrersitz befand, saßen Leon Ringl und Nils Ackermann hinten. (Zusatz: Knockout 51)
Zunächst sagte er recht einsilbig, fast schnippisch, aus. Er wiederholte mehrfach, dass er schon alles gesagt hätte und sich nicht freue, hier wieder aussagen zu müssen.
Als es um sein Auto ging, ist er richtiggehend aufgeblüht und berichtete enthusiastisch. Er wusste genau welche Ausstattung er eingebaut hatte und erinnert sich an die Modellfarbe (LR5V, 14 Zoll Leichtmetallfelgen, frisch lackiert). Der Wert des Autos lag nach eigener Schätzung bei 1300 €. Ein Gutachter war nicht beteiligt. Das Auto kam nach dem Vorfall bei seinem Schwager in die Garage und später in die Verschrottung. Bis heute hat er keine finanzielle Entschädigung erhalten.
Insgesamt glich die Befragung durch den Richter einem netten Plausch.
Der Tathergang
Schwaab holte nach seiner Spätschicht Andreas Maximilian von einer Weihnachtsfeier ab. Später plante er, bei diesem zu übernachten. Gegen 23 Uhr kamen sie im Bull’s Eye an und blieben bis zum Schluss.
Schwaab, N. Ackermann und M. Andreas brachten L. Ringl nach Hause. Nachdem dieser ausgestiegen war, sahen sie Leute, die bewaffnet mit Teleskopstöcken, Eisenstangen und Hämmern auf Ringl zu liefen. Daraufhin sind sie ausgestiegen, um „nach Ringl zu schauen“. Schwaab will dabei keine Gegenstände in der Hand gehabt haben, von seinen Mitfahrern wisse er das nicht. Nach 20 Metern seien sie zurück zum Auto gegangen, das jedoch nicht ansprang. Im nächsten Moment traf ein Schlag die Windschutzscheibe, woraufhin Schwaab den Notruf betätigte. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, welche Art von Gegenstand die Windschutzscheibe traf: vielleicht eine Metallstange, vielleicht ein Zimmermannshammer. Er sagt aus, dass Scheiben eingehauen und das Auto beschädigt worden wäre, Ackermann habe Pfeffer abbekommen, Andreas wurde „von drei Seiten“ traktiert (Seitenfenster und Heckscheibe), er selbst wurde zwei Mal am Kopf und dem Ellenbogen getroffen.
Zur Behandlung war er ein – zwei Stunden im Krankenhaus und erhielt eine Krankschreibung über eine Woche wegen schmerzendem Kiefer.
Seitdem sei er deutlich vorsichtiger geworden. Er schaue sich oft zwei mal um und registriere, wer Auto hinter ihm fahre. Für ihn sei es „kein schlimmes Erlebnis gewesen“.
Am nächsten Tag traf er Ringl und tauschte sich mit ihm aus. Sie gingen davon aus, dass es die gleichen Leute gewesen seien, die zuvor die Kneipe Bull’s Eye angegriffen hätten.
Zum Bull’s Eye sagt Schwaab aus: „Da hat sich der ein oder andere halt getroffen“. Auf Nachfrage gab er drucksend zu, dass es ein rechter Szenetreff sei. Weiteren Fragen hinsichtlich politischer Themen wich er aus. Er gab an, an anderer Stelle ja schon mal seine politische Meinung kundgetan zu haben
Die Befragung
Die Generalbundesanwaltschaft stellte lediglich Nachfragen zum Tathergang, während die Verteidigung Schwaabs Verbindung in die rechte Szene hervorhob.
Diese beinhalteten folgende Aspekte:
– Am Tag nach dem Vorfall wurde ein Bild von Schwaabs Wunden auf der Facebook-Seite von Patrick Wieschke (Die Heimat, vorher NPD), den er aus der Kneipe kannte, gepostet.
– Nach dem Angriff auf das Bull’s Eye wurden weitere Angriffe befürchtet. Daher wurden Absprachen für ein Schutzkonzept getroffen, so dass „keiner allein nach Hause gehen müsse“.
– Des Weiteren begann Schwaab nach dem Angriff auf das Bull’s Eye im Keller der Kneipe sowie im Flieder Volkshaus zu trainieren. Dort sei jeder Trainer gewesen, der ein bisschen was auf dem Kasten gehabt hätte, namentlich L. Ringl, K. Noeske oder M. Andreas. Nach mehrfacher Nachfrage gab er zu, dass statt „nur ein bisschen am Boxsack“ zu trainieren, MMA und Grappling trainiert wurde. Die beharrliche Befragung der Verteidigung veranlasste, den vorsitzenden Richter einzuspringen.
– Schwaab gab an, dass sich im Bull’s Eye Baseballschläger oder Cuttermesser befänden, die Ringl zur Verteidigung dienten.
– Während des Angriffs auf das Bull’s Eye am sei er nicht in der Kneipe gewesen. Er kenne zwar die Bilder, hätte darauf aber niemanden erkannt.
– Bei der Befragung verhielt sich Schwaab oft wie ein trotziges Kind und antwortete nur widerwillig. Er war wortkarg und angespannt, häufig beendete er seine Sätze mit „und gut is“ um weiteren Nachfragen zu entgehen und wiederholte regelmäßig, dass er besseres zu tun habe und jetzt endlich nach Hause wolle.
Schwaabs Kontakt zu den „Jungs“
Robert Schwaab war u. a. mit Adam (wahrscheinlich Bastian Adam, Angeklagter im §129 Verfahren gegen Knockout 51) und Kevin Noeske in einer Chatgruppe, wisse aber nichts von der „Abstrafung“ von Bastian Adam an Kevin Seibert (05.04.2022), aufgrund von Aussagen im § 129 Verfahren gegen Knockout 51.
Nach eigenen Angaben sei er selbst nie bei Knockout 51 gewesen. Nils Ackermann sei seit Kindertagen ein Freund. Sie hätten ein sehr gutes Verhältnis gehabt. Er wisse zwar von seiner rechten Meinung, aber nichts über Demobesuche oder Nazitattoos.
Gegenwärtig habe er alle von denen seit Jahren nicht mehr bewusst getroffen und wolle einfach seine Ruhe haben.
Das Verhalten des Richters
– Der Richter verhielt sich dem Fascho gegenüber wieder sehr wohlwollend, indem er der Befragung durch die Verteidigung mehrfach ins Wort fiel und für den Geschädigten antwortete: „Das hat er doch schon beantwortet, wir haben es alle gehört“.
– Die Unterstützung des Richters zeigte sich ebenso, als die Verteidigung Schwaab beharrlich Befragung zum Training im Fliedervolkshaus befragte. Er sagte, dass die Verteidigung ihm wieder Dinge unterstellen würde, so dass er eine 30 Minütige Pause anordnete, bei der man zur Besinnung gelangen könne.
– Nach der Pause brachte die Verteidigung einen Antrag ein, um die Rechtswidrigkeit der Unterbrechung festzustellen. Durch den Antrag solle festgestellt werden, dass sie in ihrer Freiheit der Verteidigung eingeschränkt worden sei. Die Entscheidung über den Antrag wurde vertagt.
Der Prozess endete um 15:20 Uhr.