Molkerei-Milliardär Theo Müller verliert Klage

Der Unternehmer Theo Müller hat dagegen geklagt, dass die Kampagnenorganisation Campact verbreitet, er sei ein Unterstützer der AfD. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Man darf das.

Das Landgericht Hamburg hat sich festgelegt: Man darf den Molkerei-Unternehmer Theo Müller einen »Unterstützer der AfD« nennen. Diese Äußerung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es »tatsächliche Anknüpfungspunkte« dafür gebe. Der entsprechende Beschluss liegt dem SPIEGEL vor.

Müller hatte die Plattform Campact verklagt, nachdem diese im September eine Kampagne gegen sein Unternehmen gestartet hatte. Anlass waren seine wiederholten Sympathiebekundungen für Alice Weidel, Chefin der rechtsextremen AfD. Im August hatte der SPIEGEL über die pompöse Geburtstagsfeier Müllers berichtet, bei der Weidel anwesend war, zusammen mit anderen aus dem extrem rechten Spektrum.

Während der Kampagne wurden laut Campact 28.000 Plakate in 14 Großstädten aufgehängt, außerdem mehr als 2,2 Millionen Sticker an mehr als 100.000 Haushalte verschickt. Auch wurden die Motive »Alles AfD, oder was?« – eine Anspielung auf den Müllermilch-Werbeslogan »Alles Müller oder was?« – sowie »Jetzt mit AfD Geschmack« an 18 Orten deutschlandweit auf Gebäude projiziert.

Kein Unterlassungsanspruch für Müller

Müller hatte mithilfe der Kanzlei Schertz Bergmann versucht, den Kernsatz der Kampagne »Theo Müller unterstützt die AfD« anzugreifen. Doch das Landgericht Hamburg wies den Eilantrag auf einstweilige Verfügung zurück. Es finde keine »durchgreifende Distanzierung von der AfD« durch Müller statt, befand das Gericht in seinem Beschluss. Einen Unterlassungsanspruch habe er deswegen nicht.

Rechtsanwältin Wiebke Fröhlich von der Kanzlei JBViniol, die Campact vor Gericht vertritt, sprach gegenüber dem SPIEGEL von einem wichtigen Signal für Meinungsfreiheit und politisches Engagement gegen die extreme Rechte. »Die Entscheidung stärkt all jenen den Rücken, die problematische Verflechtungen und Seilschaften ans Licht der Öffentlichkeit bringen.« Heute sei es wichtiger denn je, Verbindungen der Wirtschaft ins rechtsextreme Milieu aufzuzeigen, so Fröhlich.

Kampagne soll noch mal angekurbelt werden

Die Leiterin Politik und Kampagnen von Campact, Luise Neumann-Cosel, sagte: »Das Gericht hat Müllers Versuch, zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen, damit abgeschmettert«. Wenn Müller die Benennung seiner AfD-Verbindungen als unangenehm empfinde, solle er sich von der Partei distanzieren, anstatt den Protest dagegen anzugreifen. Neumann-Cosel kündigte an, dass Campact die Kampagne nun »noch einmal ordentlich ankurbeln« wolle.

Müller kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.