Kurzbericht zum Gedenken an Horst K.

Am 30.12.2025 gedachten ca. 25 Antifaschist:innen der Ermordung Horst K.s vor dreißig Jahren. Er wurde von zwei jungen Männern, die zufällig in der Straßenbahn auf ihn trafen und die ihn für einen Obdachlosen hielten, angezündet. Das Gedenken fand gegenüber des Straßenbahnhofs Angerbrücke im Leipziger Westen statt. Nach dem Verlesen eines Redebeitrags wurde an der dort befindlichen Haltestelle ein Plakat, das über die Tat informiert, angebracht sowie Kerzen und Blumen niedergelegt.

Wir dokumentieren hier den Redebeitrag:

Heute vor 30 Jahren, am 30. Dezember 1995, kurz vor 21 Uhr, betreten zwei junge Männer an einer Haltestelle in Leipzig-Grünau die Straßenbahn der Linie 15. Steffen S. (20 Jahre) und Marlon S. (19 Jahre) treffen dort auf den schlafenden Horst K. Sie halten ihn für einen Obdachlosen und Marlon S. fordert seinen Freund auf: „Zünde ihn einfach mal an.“ Steffen S. folgt der Aufforderung seines Freundes und entzündet die leicht entflammbare Jacke Horst K.s mit seinem Feuerzeug. An der nächsten Haltestelle wechseln die beiden den Wagen der Straßenbahn und beobachten von dort aus, wie Horst K. verbrennt. Erst jetzt greifen andere Fahrgäste ein. Nachdem die Notbremse ausgelöst wird, flüchten Steffen S. und Marlon S.

Horst K. erleidet an über 40 Prozent seines Körpers schwerste Verbrennungen. Er stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen Verletzungen. Horst K. wird nur 43 Jahre alt.

Den beiden Tätern waren die Gesundheit und das Leben von Horst K., den sie für einen Obdachlosen hielten, offensichtlich nichts wert. Verfolgt man die gesellschaftliche Haltung zur Armut in Europa, so unterlag diese in der Geschichte einem Wandel. Zunächst war sie vom Christentum geprägt. Armut galt als ein gottgegebenes Schicksal, das der Mensch mit Demut zu tragen hatte. Ab dem elften Jahrhundert wurde Armut stärker ein religiöser Wert zugesprochen. Allerdings nur, wenn sie freiwillig war. Für die breite Masse der Arbeitenden wäre die Aufgabe ihrer sozialen Rolle kein Akt der Demut, sondern des Stolzes gewesen. Verbunden mit der religiösen Aufwertung war die Pflicht zur Nächstenliebe. Den tugendhaften Armen, den Kranken und den Alten galt es, zu helfen. Almosen waren ein Mittel, seine Frömmigkeit zu beweisen, und wurden als Weg zur Sühne der Sünden gesehen. Armut erfüllte so die Rolle, den Reichtum sozial zu rechtfertigen.

Vom zwölften bis zum 16. Jahrhundert bildete sich aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen eine Klasse Landloser, die von Arbeit gegen Lohn abhängig waren. Armut wurde zu einem Massenphänomen und als schädlich für das Gemeinwohl angesehen. Das Land war die eigentliche Quelle der Armut, aber in den Städten wurde sie besonders fühlbar. Die alten Strukturen zur Integration von Neuankömmlingen waren dem hohen Zustrom nicht mehr gewachsen. Dies führte zu einer städtischen Reformbewegung hin zu einer organisierten und regulierten Sozialhilfe. Einerseits wurde an der christlichen Pflicht zur Unterstützung der tugendhaften Armen, der Kranken und der Alten festgehalten. Andererseits ging man gegen arbeitsfähige Bettler vor. So begann eine Zentralisierung und Säkularisierung der Wohlfahrtsinstitutionen, Betteln wurde verboten und Arbeitsfähigen eine Arbeit zugewiesen. Es entstand die Sicht, dass man die Armen zur Arbeit und damit zu einem sozialen Verhalten erziehen müsste.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts setzte sich mit der Industrialisierung die Lohnarbeit durch. So wurde ein Großteil der ländlichen Zuwanderer in das entstehende Proletariat aufgenommen. Eine soziale Absicherung bestand zunächst nicht, so dass weite Teile des Proletariats in Armut lebten. Mit dieser Entwicklung verbunden ist auch die Wohnungslosigkeit in Städten und das Aufkommen des Begriffs Obdachlosigkeit. Im Kaiserreich stand diese praktisch unter Strafe. Hilfe gab es nur im Arbeitshaus, was Arbeitszwang, wenig Essen und keine eigene Möglichkeit zum Verlassen der Einrichtung beinhaltete. Absicherungen für die Arbeiter:innen wurden erst mit sozialen Reformen ab den 1880er Jahren eingeführt. In dieser Phase entstanden auch erste Obdachlosenasyle.

In der Weimarer Republik nahm die Obdachlosigkeit zu. Zunächst wegen Soldaten, die nach dem Ersten Weltkrieg zurückkehrten. Später, weil Inflation und Weltwirtschaftskrise zu Verarmung führten. Hinzu kam Wohnungsmangel. Die Strafgesetzgebung aus dem Kaiserreich bestand zwar fort, gleichzeitig waren Wohlfahrtsämter nun zuständig für Unterstützungsleistungen und gewährten diese auch leichter als im Kaiserreich. Außerdem waren Kommunen zur Unterbringung von Obdachlosen verpflichtet.

Mit der Aufklärung hatte zunächst ein Optimismus eingesetzt, dass sich die Gesellschaft auf Grundlage der Vernunft positiv entwickeln und soziale Probleme gelöst werden würden. Darauf folgte später eine inneraufklärerische Kritik, die die Entwicklung der Gesellschaft auf mathematisch-naturwissenschaftlich formulierte Gesetzmäßigkeiten zurückführte. Auf Grundlage dieser Auffassung entstand auch ein Denken, das die soziale Stellung eines Individuums innerhalb der Gesellschaft aus seiner Angepasstheit an diese Sachzwänge resultierend ansah. Durch die Verbindung mit biologischen Evolutionstheorien radikalisierte sich dieser Gedanke und die Angepasstheit selbst wurde naturalisiert und auf vererbbare Eigenschaften zurückgeführt. Schließlich entstand so auch ein Denken, das von Seiten der Gesellschaft in die Reproduktion der Menschen eingreifen wollte, um „gute“ Erbanlagen zu fördern und „schlechte“ zu entfernen.

Brutale Wirklichkeit wurde dieses Denken im NS, als Obdachlose im Kampf gegen sogenannte „Asozialität“ verfolgt und inhaftiert wurden. Vom 18. bis zum 25. September 1933 kommt es zur ersten reichsweit organisierten Massenverhaftungsaktion, der sogenannten „Bettlerrazzia“, bei der, begleitet von einer Pressekampagne und unter Mithilfe zahlreicher Wohlfahrtsverbände und Bürger:innen Zehntausende Obdachlose, Bettelnde und Prostituierte festgenommen und teilweise zwangssterilisiert wurden. Zwischen 63.000 und 80.000 als „asozial“ verfolgte Menschen wurden in der Zeit des NS in Konzentrationslagern inhaftiert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Obdachlosigkeit in der DDR grundsätzlich repressiv begegnet. Auch in der BRD hielt man zunächst an einer Unterscheidung zwischen „selbst verschuldeter“ und „unverschuldeter“ Obdachlosigkeit fest. Erst mit Verwissenschaftlichungsprozessen in der Verwaltung in den 1960er Jahren rückten soziale Gründe in den Vordergrund. Diese Perspektive setzte sich im Laufe der 1970er und 1980er Jahre durch und leitete einen entscheidenden Wandel in der Obdachlosenfürsorge ein.

Es gab also schon immer eine Armut, die als selbstverschuldet angesehen wird und dann auch mit Ablehnung konfrontiert ist. Einerseits werden die Menschen auf ihre Nützlichkeit für die Gesellschaft reduziert. Gleichzeitig wird ein Scheitern an den Sachzwängen innerhalb der Gesellschaft auf Trägheit, mangelnde charakterliche Entwicklung oder biologische Minderwertigkeit der Einzelnen zurückgeführt. Arme werden so als mangelhaft für die Gesellschaft und mangelhaft in ihren individuellen Eigenschaften vorgestellt. In seiner radikalsten Form erscheinen in diesem Denken die Armen überhaupt nicht mehr als vollwertige Menschen, sondern nur noch als Objekte der Gesellschaft, die selbst durch ihr Menschsein nicht vor Gewalt geschützt sind.

Seine Verachtung für Host K. machte einer der Täter während der späteren Verhandlung klar: Steffen S. bezeichnete dort den Anblick des brennenden Menschen als „cool“. Steffen S. wurde zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren Haft wegen Mordes, Marlon S. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr Haft auf Bewährung wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Während der Verhandlung vor dem Leipziger Landgericht wurde ein sozialdarwinistisches Motiv ausgeschlossen. Laut Staatsanwalt Schüddekopf handelten die beiden Jugendlichen nicht sozialdarwinistisch, da sie „spontan handelten“. Und so wird Horst K. bis heute nicht offiziell als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.

Horst K., wir kannten dich nicht – aber wir vergessen dich nicht. Dich nicht – und auch nicht deine Mörder.