Hitlergruß gezeigt: Melanie Müller weist Vorwurf zurück
Die Schlagersängerin Melanie Müller (37) hat zum Auftakt ihres Berufungsprozesses am Landgericht Leipzig die gegen sie erhobenen Vorwürfe erneut zurückgewiesen. Ihr Anwalt erklärte, die beanstandete Armbewegung bei einem Konzert im September 2022 sei eine übliche Geste zum Anfeuern des Publikums gewesen und habe keinerlei politische Bedeutung gehabt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Auftritt in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Die frühere RTL-Dschungelkönigin soll dort mehrfach den Arm gehoben haben – von der Staatsanwaltschaft als Hitlergruß gewertet. Laut Anklage soll sie auch einen anderen Mann dazu ermuntert haben, die Geste zu zeigen. Zudem sollen Anwesende mit „Heil“-Rufen reagiert haben.
Was sagt Müller dazu?
Müller bestreitet dies. Sie erklärte vor Gericht, sie habe die Geste seit Jahren bei Auftritten eingesetzt und sei an dem Abend stark alkoholisiert gewesen. Erst als ihr bewusst geworden sei, welche Rufe im Publikum fallen, habe sie den Auftritt abgebrochen. Wenn sie im Osten auftrete, werde häufig „Ost, Ost, Ostdeutschland“ gerufen. „Das hat ja mit keiner Gesinnung was zu tun“, betonte sie.
Auch den separaten Vorwurf des Drogenbesitzes weist die Verteidigung zurück und strebt einen Freispruch an. Für den Prozess sind zwei weitere Termine im Januar geplant.
Müller zu 80.000 Euro Geldstrafe verurteilt
Die aus Oschatz stammende 37-Jährige hatte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig aus dem vergangenen Sommer Berufung eingelegt. Es fiel mit einer Geldstrafe von 80.000 Euro härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Sie hatte lediglich 5.700 Euro Strafe beantragt.
Da sie keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen machte, wurde dieses damals auf 15.000 Euro monatlich geschätzt. Der Amtsrichter hatte ihr einen „auffällig luxuriösen Lebensstil“ bescheinigt. Im Berufungsprozess will sich Müller diesmal äußern, welche Einkünfte sie hat.
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NTV 18.12.2025
„Hitlergruß“ wieder vor Gericht – Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil
Melanie Müllers skandalträchtiger Auftritt in Leipzig landet erneut vor Gericht. Die Mallorca-Sängerin wehrt sich gegen ihre Verurteilung von 2024. Sie besteht weiterhin darauf, 2022 keinen Hitlergruß gezeigt zu haben.
Mallorca-Sängerin Melanie Müller steht erneut wegen Hitlergruß-Vorwürfen vor Gericht. Heute beginnt vor dem Landgericht Leipzig der Berufungsprozess gegen die frühere RTL-Dschungelkönigin. Weitere Verhandlungstermine sind für den 5. und 12. Januar angesetzt.
Es geht um ein Konzert in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Dort soll die Schlagersängerin den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem soll sie einen anderen Mann ermuntert haben, den Gruß ebenfalls zu zeigen und weitere Anwesende ihr mit „Heil-Rufen“ zu antworten.
Ermittler hatten außerdem im August 2023 bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Versuch der Distanzierung
Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen distanziert. In einem Instagram-Video erklärte sie, sie sei „bestürzt und empört“. „Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste.“ Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun.
Im erstinstanzlichen Prozess hatte sie über ihren Verteidiger erklärt, dass sie keine rechte Gesinnung habe und unpolitisch sei. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt. Diese Armbewegung habe sie schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Aus dem Publikum seien zahlreiche rechtsextreme Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, habe sie das Konzert abgebrochen, betonte ihr Verteidiger.
Zum Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln hatte die Schlagersängerin über ihren Anwalt erklären lassen, dass die Drogen einer Freundin gehörten, die sie kurz zuvor besucht hatte. Diese habe die Handtasche zurückgelassen, in der Drogen gefunden worden waren.
Urteil des Amtsgerichts
Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.
Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5700 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert und Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Müller hatte in dem Verfahren vor dem Amtsgericht gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt hatte. „Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg“, hatte sie erklärt.
„Auffällig luxuriöser Lebensstil“
Da sie keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen machte, habe dies geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte der Richter. „Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil“, sagte er. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat.
Damit sei grundsätzlich zu rechnen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Die Verhandlungstermine seien mit allen Beteiligten abgestimmt. Zudem habe die Angeklagte keinen Antrag auf Entpflichtung, etwa aus gesundheitlichen Gründen gestellt. Der Prozessauftakt vor dem Amtsgericht war zweimal kurzfristig verschoben worden. Die Ballermann-Sängerin hatte jeweils ein ärztliches Attest vorgelegt. Zum jetzigen Berufungsprozess hatten sich weder das Management noch die Verteidigung auf Anfrage geäußert.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin singt sie auf Mallorca und tritt bei gebuchten Veranstaltungen auf.
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Tamina Porada 18.12.2025
Berufung nach Hitlergruß-Urteil: Melanie Müller beteuert weiterhin ihre Unschuld
Leipzig – Großer Medienandrang am Landgericht Leipzig: Am Donnerstag startete der Berufungsprozess gegen Melanie Müller (37). Im August 2024 wurde sie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Hitlergruß) und dem Besitz von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen.
Die Schlagersängerin und ihr Verteidiger Adrian Stahl beharren weiterhin darauf, dass es sich bei ihrer Handbewegung um eine anfeuernde Geste handelte, die sie schon bei vorherigen Konzerten machte.
Durch In-Ear-Kopfhörer habe sie nicht mitbekommen, dass die Menge mehrfach „Sieg Heil“ rief.
Beim Oktoberfest der als vom Verfassungsschutz rechtsextrem eingestuften Gruppe „Rowdys Eastside MC“ in Leipzig im September 2022 hatte Müller einen Auftritt und hatte davor Alkohol getrunken. Dass auch einige Personen im Publikum den Hitlergruß gezeigt haben sollen, ging demnach an der Sängerin vorbei.
Vor Gericht erklärte sie erneut, dass sie auch nicht bemerkt haben möchte, dass einige Teilnehmende wohl Kleidung trugen, die auf eine nationalsozialistische Gesinnung hindeuten. Sie selbst habe keine rechte Gesinnung, stellte Verteidiger Stahl klar.
„Man hat als Künstler immer mal wieder Zuschauer, gegen die man nicht ankämpfen kann“, erklärte Melanie Müller in Leipzig. Sie habe das Konzert abgebrochen, als ihr klar wurde, was vom Publikum ausging.
Gehörten die sichergestellten Drogen Melanie Müller?
Die „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“-Gewinnerin wirkte am Donnerstag gefasst, auch als Videos und Sprachnachrichten von ihr während und nach dem Auftritt abgespielt wurden.
Weiterhin wurde erneut verhandelt, ob Melanie Müller gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. Die in ihrer Wohnung sichergestellten Drogen gehörten demnach einer Bekannten, die einige Tage bei der Schlagersängerin in Leipzig übernachtet hatte.
Ein Sachbearbeiter vom Finanzamt sagte am Donnerstag aus, dass er bei einer Durchsuchung 0,6 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette in einer Art Ankleidezimmer mit schätzungsweise 50 Handtaschen fand. Die Drogen waren laut seiner Aussage in zwei dort befindlichen Taschen.
Zwei weitere Prozesstage sind im Januar angesetzt.
Melanie Müller war im August 2024 vom Amtsgericht Leipzig zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt worden.
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Frank Döring
18.12.2025
Melanie Müller und der Leipziger Hitlergruß-Prozess: Wie hoch war ihr rechter Arm?
Die Ballermann-Sängerin kämpft gegen ein Urteil: Wegen eines angeblichen Hitlergrußes bei einem Konzert in Leipzig wurde Melanie Müller zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Bleibt es im Berufungsprozess dabei?
In der Welt von Instagram ist Melanie Müller (37) an diesem Donnerstag noch auf Mallorca. „Sonnige Frühstücksgrüße von der Playa“ steht unter einem Bild, das die Ballermann-Sängerin unter Palmen mit einem Weinglas zeigt. Kurze Zeit nach diesem morgendlichen Post betritt sie den Sitzungssaal 115 im Leipziger Landgericht. Im Berufungsprozess gegen die gebürtige Oschatzerin geht es um die Frage, ob die Blondine bei einem Auftritt vor mehr als drei Jahren in Leipzig den Hitlergruß gezeigt hat.
Vom Amtsgericht war die frühere RTL-Dschungelkönigin im August 2024 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie legte dagegen Rechtsmittel ein. „Das Ziel der Berufung ist ein Freispruch“, sagt ihr Anwalt Adrian Stahl.
Videos scheinen Tatvorwürfe gegen Melanie Müller zu bestätigen
Über eine große Leinwand im Gerichtssaal flimmern Handyvideos des inkriminierten Auftritts. Sie scheinen das zu bestätigen, was der Partysängerin zur Last gelegt wird. In der Nacht zum 18. September 2022 soll sie beim Oktoberfest der Rocker-Gruppierung „Rowdys Eastside“ zu „Ost, Ost, Ostdeutschland“-Rufen achtmal ihren rechten Arm gehoben haben. Die Menge grölte „Sieg Heil“, mindestens ein Besucher zeigte ebenfalls den Hitlergruß.
Doch am Landgericht geht es nicht so sehr um das, was zu sehen ist. Eher darum, wie man es zu verstehen hat. Hat es die Blondine billigend in Kauf genommen, dass ihre Armbewegung als Hitlergruß verstanden wird? Dies hatte das Amtsgericht angenommen, während die Staatsanwaltschaft damals von einem „Augenblicksversagen“ aufgrund alkoholbedingter Enthemmung sprach. Eine verfassungsfeindliche Absicht mochte ihr auch die erste Instanz nicht unterstellen.
Tontechniker warnte vor Nazi-Parolen
Für Verteidiger Stahl war es schon deshalb kein Hitlergruß, weil dieser mit flacher Hand schräg nach oben bis auf Augenhöhe gestreckt werde. Seine Mandantin habe ihre Hand hingegen deutlich höher gehalten – als unpolitische Geste zum Anfeuern der Menge. Flankierend ist das Video eines Auftritts mit Kindergartenkindern zu sehen, bei dem Müller ihren rechten Arm gleichermaßen bewegt.
Interpretationsspielraum bieten auch die Rufe: Seine Mandantin habe auf „Zicke Zacke, Zicke Zacke“ nicht „heil, heil, heil“ gerufen, sondern „hoi, hoi, hoi“. Zumindest Teile des Publikums haben die Vorlage weniger verfassungskonform genutzt. Ebenso wie bei einem anderen Müller-Song: „Dieses Leben ist … geil, geil, geil“, sollte das Zusammenspiel zwischen Künstlerin und Fans üblicherweise lauten. An jenem Abend, erinnert sich Müller, habe sie ihr Tontechniker angestupst und darauf hingewiesen, dass einige NS-affine Zuschauer etwas anderes gerufen hätten, was so ähnlich klingt.
Konzert von Melanie Müller wurde damals abgebrochen
Nach etwa 15 bis 20 Minuten habe sie das Konzert abgebrochen. Vorher will sie nichts von den Nazi-Parolen mitbekommen haben. „Es ist nur eine Vermutung, dass sie die Rufe gehört hat“, meint der Verteidiger. „Ein Beweis kann nicht geführt werden.“ Zumal sie bei dem Halbplayback-Auftritt In-Ear-Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung getragen habe.
Sprachnachrichten nach dem Auftritt scheinen dies zu untermauern. „Ich habe das echt nicht geschnallt“, ist Müller in einem Chat zu hören. Andererseits gibt es da diese Warnungen des früheren Reality-TV-Sternchens an ihr Publikum: „Wenn hier irgendwas davon an die Öffentlichkeit kommt, verliere ich meinen Job“, soll sie sinngemäß gesagt haben, „ich hoffe, das bleibt alles unter uns.“
Sängerin will ihr Einkommen offenbaren
Widersprüchliches ist auch zu ihrem Alkoholkonsum am fraglichen Abend zu hören. Der Verteidiger spricht von einer leichten Alkoholisierung. Müller selbst beschreibt ihre Verfassung vor dem Auftritt schonungsloser: „Eigentlich war da schon Sendepause.“
Überhaupt fällt bei diesem Berufungsprozess auf: Melanie Müller ist gesprächiger als vor dem Amtsgericht. Selbst zu ihrem Einkommen wolle sie Angaben machen, kündigt ihr Anwalt an. In der ersten Instanz schwieg sie dazu. Der Richter schätzte es daher anhand eines „auffällig luxuriösen Lebensstils“ und verhängte eine üppige Geldstrafe von 160 Tagessätzen á 500 Euro – insgesamt also 80.000 Euro.
Eine wichtige Zeugin blieb am Donnerstag fern
Enthalten war darin auch eine Strafe wegen Drogenbesitzes. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung im August 2023 wurden 0,69 Gramm Kokain-Gemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Mehr als 50 Handtaschen habe man im Kleiderschrank gefunden, erinnert sich ein Finanzbeamter im Zeugenstand. In zwei Taschen sei das Rauschgift gewesen. Müller weist auch diese Vorwürfe zurück: Die Drogen gehörten nicht ihr, sondern einer Bekannten, die im Gästezimmer geschlafen hat.
Nach drei Stunden ist der erste Prozesstag beendet, weil eine wichtige Zeugin fernblieb. Weiter geht es im Januar.