Sexueller Übergriff bei Weihnachtsfeier in Leipziger Vereinsheim: Täter muss nicht in Haft

Vor drei Jahren kam es bei der Weihnachtsfeier eines Leipziger Sportvereins zu einem sexuellen Übergriff. Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Mit seiner Berufung dagegen hatte er nun Erfolg.

Der Tatort war das Gelände eines Sportvereins im Leipziger Norden: Bei einer Weihnachtsfeier vor drei Jahren kam es im dortigen Vereinsheim zu einem sexuellen Übergriff auf eine Frau. Jetzt steht fest: Dem Angeklagten bleibt eine Gefängnisstrafe erspart. Am Landgericht konnte er sich erfolgreich gegen ein Urteil aus der ersten Instanz zur Wehr setzen.

Es war am 18. Dezember 2022, als bei dem Sportverein zur Weihnachtsfeier geladen wurde. Eine Woche vor Heiligabend sollten die Mitglieder, Trainer und Sportler ein paar beschwingte Stunden miteinander verbringen. Dabei soll es zu mehreren Übergriffen gekommen sein, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage dem 45-jährigen Beschuldigten zur Last gelegt.

Dem Opfer bis zur Toilette gefolgt

Zunächst habe er der Frau zweimal an das bedeckte Gesäß gefasst. Als das Opfer sich den Zudringlichkeiten entziehen und auf die Toilette des Vereinsheims fliehen wollte, sei der Mann ihr gefolgt, lauteten die Vorwürfe. Dann habe er sie gepackt, geküsst und teilweise entkleidet. Was dann geschah, erfüllte für die Anklagebehörde den Tatbestand der Vergewaltigung.

Bei der Hauptverhandlung am Amtsgericht Leipzig gab es daran offenbar keine Zweifel. Hier wurde der Angeklagte im August vorigen Jahres zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Richter befanden ihn schuldig der Vergewaltigung in Tatmehrheit mit sexueller Belästigung in zwei Fällen.

Berufung auf Strafmaß beschränkt

Gegen diese Entscheidung der ersten Instanz legte der Angeklagte Berufung ein, sodass sich das Landgericht mit dem Fall zu beschäftigen hatte. Nachdem ein erster Termin im September dieses Jahres geplatzt war, kam es nun zur Verhandlung bei der 14. Strafkammer.

In dem Prozess ging es nach Informationen des Gerichts nicht darum, ob der Angeklagte die Tat tatsächlich begangen hat, sondern aufgrund der Beschränkung der Berufung vor allem um die Frage, wie er dafür zu verurteilen ist.

Am Ende wurde der Mann lediglich wegen des Hauptdeliktes, der Vergewaltigung, schuldig gesprochen und verurteilt, teilte das Gericht mit. Die Haftstrafe aus der ersten Instanz war vom Tisch.

Das Urteil für den bisher nicht vorbestraften Beschuldigten lautete ein Jahr und acht Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Die zuständige Kammer blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für ein Jahr und zehn Monate plädiert hatte.