NSU-Helfer aus Sachsen: BGH beendet mit Urteil gegen Andre E. den Mammutprozess

André E. aus Johanngeorgenstadt muss wegen Unterstützung des NSU ins Gefängnis. Der BGH verwarf am Mittwoch seine Revision. In mehreren Anklagepunkten bleibt es aber auch bei einem Freispruch für den 42-Jährigen.

Der Mammutprozess um die rechtsextreme Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch die Strafe von zweieinhalb Jahren gegen NSU-Unterstützer André E. (Az. 3 StR 441/20). Damit sei das gesamte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München aus dem Jahr 2018 rechtskräftig, sagte der Vorsitzende Richter.

Abschluss des NSU-Prozesses

Der BGH hatte die Revision der Hauptangeklagten Beate Zschäpe im August ohne vorherige Verhandlung verworfen. Damit ist sie rechtskräftig als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt. Das OLG München hatte in ihrem Fall auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Urteile gegen drei weitere NSU-Helfer sind ebenfalls schon länger rechtskräftig.Die Neonazi-Terrorzelle war über Jahre mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Zschäpes Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Sie töteten sich 2011.

André E. forderte Freispruch

Somit war der Fall E. der erste und absehbar einzige, über den der Bundesgerichtshof verhandelt hat. Hintergrund ist, dass hier auch die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel einlegte – ihr war das Strafmaß deutlich zu niedrig. Der 42-Jährige, in Johanngeorgenstadt aufgewachsen, forderte einen Freispruch.

Das OLG hatte festgestellt, dass der Angeklagte in den Jahren 2000 und 2003 zu einem Mordanschlag mit Sprengstoff in den Räumen eines Lebensmittelgeschäfts in Köln sowie zu zwei Raubüberfällen auf eine Post- und eine Sparkassenfiliale in Chemnitz Hilfe leistete. Bei der Detonation der als Sprengfalle konstruierten Bombe wurde die 19-jährige Tochter des iranischen Geschäftsinhabers am Kopf massiv verletzt. Er selbst, seine Ehefrau und eine weitere Tochter zogen sich lediglich aus Zufall keine tödlichen oder gravierenden Verletzungen zu.

E. gab Zschäpe als Ehefrau aus

In den drei Fällen hatte André E. das Wohnmobil, mit dem Böhnhardt und Mundlos zum jeweiligen Tatort hin- und von dort zurückfuhren, angemietet und ihnen übergeben. Außerdem begleitete er im Jahr 2007 Zschäpe zu einer in anderer Sache durchgeführten polizeilichen Zeugenvernehmung, in der sie sich als seine Ehefrau ausgab. Er bestätigte als Zeuge ihre Falschangaben. Zuvor hatte er Zschäpe den Personalausweis seiner Ehefrau überlassen, den sie dann auch der Polizei vorlegte. Das OLG hatte allerdings nicht die Überzeugung gewonnen, E. habe bei den drei Wohnmobilübergaben damit gerechnet, dass er die Begehung eines Mordanschlags oder Raubüberfalls fördere. Er habe es auch nicht für möglich gehalten, eine Vereinigung, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet seien, Tötungsdelikte oder Sprengstoffanschläge zu begehen, zu unterstützen.

Die OLG-Richter hatten es zudem als erwiesen angesehen, dass E. dem NSU-Trio in den Jahren 2009, 2010 und 2011 mehrere Bahncards organisiert hatte, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren – aber Fotos von Böhnhardt und Zschäpe trugen. Zu dieser Zeit soll er davon ausgegangen sein, dass sich Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos mit terroristischen Absichten zusammengeschlossen hatten.

BGH sieht keine Rechtsfehler

Der BGH erkannte keine Rechtsfehler oder beispielsweise Lücken in der Argumentation des OLG, wie der Vorsitzende Richter sagte. Er verwarf sowohl die Revision von E. also auch der Bundesanwaltschaft. Damit bleibt es bei der Verurteilung wegen der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils soll voraussichtlich im Januar veröffentlicht werden.