Amtsgericht Leipzig: Irena Rudolph-Kokot wegen Beleidigung von Polizist verurteilt

Die Aktivistin und frühere SPD-Politikerin Irena Rudolph-Kokot wurde am Leipziger Amtsgericht verurteilt. Die Verhandlung war gezeichnet von Ungereimtheiten – die Angeklagte soll mehrfach gelogen haben.
Die ehemalige Leipziger SPD-Chefin Irena Rudolph-Kokot ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Aktivistin einen Polizisten als Nazi beleidigt hatte. Wegen des zweiten Vorwurfs des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten wurde sie freigesprochen.
Die Verhandlung hatte am 11. Juni begonnen und zwei Strafbefehle zum Gegenstand. Eine Anzeige stammte von einem Querdenken-Initiator, eine andere von einem Polizisten. Am Rande einer Versammlung vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht am 21. November 2020 habe sie Letzteren als Nazi bezeichnet.
Sie streitet das ab. An diesem Abend war sie Anmelderin einer Gegendemo zum Querdenken-Aufzug, sei jedoch im Verlauf durch eine Polizeikette von ihrer eigenen Versammlung ferngehalten worden.
Video von einem Teil des Geschehens
Ihrer Bitte, den Einsatzleiter sprechen zu können, sei der aufgeforderte Polizist nicht nachgekommen, vielmehr habe er sich bedrohlich und aufbrausend verhalten, so schilderten es zwei Zeugen. „Haben Sie mich gerade als Nazi bezeichnet?“, brüllt der Polizist der Aktivistin entgegen. Das ist auf einem Video zu sehen, das dem Gericht nach einigen Verhandlungstagen zugespielt worden war. Allerdings zeigt die Szene kaum das vorangegangene Geschehen.
„Ich bin davon überzeugt, dass Sie den Herrn als Nazi bezeichnet haben“, erklärt Richterin Ute Fritsch. „Es scheint eine Vorgeschichte zu geben, die nicht auf dem Video zu sehen ist.“ Dass der Beamte lügt, hält sie für abwegig: „Warum sollte er so ein Schauspiel liefern?“ Die Verteidigung erklärt das mit einem Missverständnis wegen der Akustik.
Richterin und Staatsanwältin halten Rudolph-Kokot für wenig glaubwürdig
Richterin Fritsch und Staatsanwältin Daniela Francke befinden Rudolph-Kokot insgesamt jedoch als wenig glaubwürdig. So sei es bezeichnend, dass sie im Video gar nicht auf den Nazi-Vorwurf eingehe, um ihn abzustreiten, stattdessen mache sie Gegenvorwürfe. „Wenn man das nicht gesagt hat, ist das in der Situation nicht die zu erwartende Reaktion“, stellt die Richterin klar.
Außerdem habe sie im Rahmen der Hauptverhandlung gelogen. Denn das Gericht befasste sich auch mit einem von Rudolph-Kokot abgesetzten Tweet, in dem sie einen indymedia-Artikel über drei Männer aus dem rechten Milieu und der Querdenkerszene mitsamt ihrer Adressen teilte.
Zunächst hatte sie angegeben, diesen Post längst gelöscht zu haben, doch im Gerichtssaal war er abrufbar. Wenige Minuten später war ein erneutes Anzeigen nicht möglich, die Angeklagte war in der Zwischenzeit am Handy gewesen. „Es ist offenkundig, dass sie in der Hauptverhandlung den Post gelöscht haben“, argumentiert Staatsanwältin Francke.
Weiterhin hatte sich Rudolph-Kokot verteidigt, indem sie erklärte, den Tweet ausschließlich an Stadt und Polizei adressiert zu haben, um diese zu warnen. Diese habe sie in dem Post markiert und verlinkt. Im gesicherten Beitrag traf das nicht zu. „Es ist nicht möglich, dass das auf ominöse Weise verschwindet“, so Francke.
Hinsichtlich des Tweets wurde sie freigesprochen. Das aber aus rechtlichen Gründen: Das Gesetz verlangt, dass das Ziel des Verbreitens ist, die betroffene Person gewissen Gefahren auszusetzen – das sei nicht nachzuweisen gewesen. Für die Beleidigung muss die Aktivistin 30 Tagessätze à 80 Euro bezahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.