Verdächtiger im Fall Madeleine McCann: Ex-BKA-Mitarbeiterin zahlt Strafe für Christian B.

Er wird verdächtigt, Madeleine McCann ermordet zu haben, wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen sitzt er aktuell in Haft: Christian B. dürfte im September auf freien Fuß kommen – dank einer ehemaligen BKA-Angestellten.

Die Frau arbeitete nach eigenen Angaben im Bereich »Operativtechnik Audio« beim Bundeskriminalamt. Am 5. Juni überwies sie nach SPIEGEL-Recherchen 1447 Euro auf ein Konto der Staatsanwaltschaft Braunschweig bei der Comdirect-Bank und beglich damit eine unbezahlte Geldstrafe für Christian B. aus früheren Verfahren unter anderem wegen Urkundenfälschung und Körperverletzung.

Christian B. wird verdächtigt, die dreijährige Madeleine McCann 2007 in Portugal entführt und ermordet zu haben, was er bestreitet. Wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin wurde er verurteilt und sitzt aktuell in Haft.

Da er die Geldstrafe nicht selbst aufbringen konnte, drohte ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 6. Januar, insgesamt 111 Tage. Nach der Zahlung durch die Ex-BKA-Mitarbeiterin soll er regulär nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe am 17. September entlassen werden.

»Ich hatte nie persönlichen Kontakt zu Christian B.«

Auf Anfrage des SPIEGEL räumte die Ex-BKA-Mitarbeiterin die Überweisung ein. Es habe sich um ein »Missverständnis« gehandelt, sie habe vergeblich versucht, die Zahlung rückgängig zu machen. »Ich war davon ausgegangen, dass es um Beleidigung gegen Vollzugsmitarbeiter ging, was ich für nicht gerechtfertigt gehalten habe.« Als sie erfahren habe, worum es bei den Strafen tatsächlich gegangen sei, »war es bereits zu spät.« Weiter erklärte sie am Telefon: »Ich hatte nie persönlichen Kontakt zu Christian B.«

Die Frau hatte sich im vergangenen Jahr bei seinem Rechtsanwalt Friedrich Fülscher gemeldet und behauptet, die Zelle von Christian B. sei mit Abhörtechnik ausgestattet worden, bei der Vorbereitung dieser Maßnahme habe sie mitgewirkt. BKA-Kollegen hätten gesagt, sie hätten noch eine Rechnung mit Christian B. offen.

Eine Aussage als Zeugin im jüngsten Strafprozess gegen Christian B., in dem ihm mehrere Sexualstraftaten vorgeworfen wurden und der im vergangenen Jahr mit einem Freispruch endete , kam allerdings nicht zustande. Dafür hätte sie eine Aussagegenehmigung des BKA benötigt.

Christian B. war 2016 vom Amtsgericht Helmstedt wegen Trunkenheit im Verkehr und Urkundenfälschung sowie 2017 vom Amtsgericht Braunschweig wegen Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie wurden nachträglich zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen, von der der in Oldenburg inhaftierte Straftäter lediglich 247 Euro selbst beglich.