Majas Auslieferung – Alles, was wir bisher wissen

Majas Auslieferung – Alles, was wir bisher wissen.

Maja wurde nach Ungarn ausgeliefert. Es ist schrecklich, es ist Fakt. Doch wie konnte es dazu kommen?

Auch wenn die Machenschaften der SOKO Linx und Konsorten noch nicht vollständig aufgeklärt sind, haben wir im folgenden Text alles zusammengetragen, was wir bis dato darüber wissen.

1. Der Abend davor

JVA Dresden. Maja wird vom Abteilungsleiter des Haus C zu einem Gespräch mit zwei weiteren Beamten und einer anderen Abteilungsleiterin gebeten. Dabei wird Maja ein Schreiben des Generalbundesanwalt bzw. des Bundesgerichtshof (BGH) ausgehändigt, welcher besagt, dass dieser sich nicht gegen eine Auslieferung stellen würde.

Maja:“ Sie haben mir in dem Gespräch mitgeteilt, dass die JVA aus Sorge vor selbstverletzendem Verhalten meinerseits entschieden hat, mich in einer abgesonderten Zelle mit dauerhafter Überwachung unterzubringen. Auf meinen vehementen Widerspruch, dass diese Maßnahme meiner psychischen Verfassung schaden wird, wurde mir mit der Anwendung von Gewalt gedroht. Auch wurde es mir verweigert persönliche Gegenstände mitzunehmen.“

Auch Majas Verteidigung erhält das Schreiben des GBA. Daraufhin wurde durch sie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin kontaktiert, ob dies nun bedeute, dass einer Auslieferung zugestimmt worden sei. Antwort erhielten sie etwa zwei Stunden später. Gegen 18 Uhr wurde Maja durch eine weitere Abteilungsleiterin der Beschluss des Kammergerichts Berlin wortlos übergeben. Etwa zur gleichen Zeit erhielt auch Majas Anwalt Sven Richwin den Beschluss per Fax. Richwin hatte zu der Zeit bereits Feierabend. Beide waren der Meinung, weitere rechtliche Schritte, um die Auslieferung zu verhindern, hätten bis zum nächsten Morgen Zeit.

2. Die Auslieferung

Maja: „Gegen 2.30 Uhr wurde ich von mehreren Justizbeamt:innen und zwei Herren des sächsischen LKAs geweckt. Sie haben mir eröffnet, dass sie vorhaben mich nach Ungarn auszufliegen. Darauf, dass ich mich damit nicht einverstanden erkläre, wurde schlicht mit Gewaltandrohung reagiert. Zu mindestens wurde es mir gewährt meinen Anwalt anzurufen, doch nach wenigen Minuten wurde das Gespräch von einem der LKA-Männer unterbrochen.“

rsw.Beck.de: „[…] Sven Richwin erklärte gegenüber beck-aktuell, sein Kollege habe dem LKA-Sachsen, das den Transport durchführte, telefonisch mitgeteilt, dass man Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferungsentscheidung des Kammergerichts, sowie einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht einreichen wolle. Nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin habe sich das LKA zurückgemeldet und mitgeteilt, ein Eilantrag begründe keine aufschiebende Wirkung und man werde die Auslieferung fortsetzen. […] Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die federführend für die Auslieferung zuständig war, teilte indes auf Anfrage mit: ‚Tatsächlich erfolgte nachts ein Anruf des Landeskriminalamtes Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Hier wurde lediglich mitgeteilt, dass der Rechtsbeistand der betroffenen Person sich ‚bei der Justiz beschweren‘ wolle. Eine Ankündigung, dass der Antrag auf einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgericht gestellt werden solle, wurde nicht übermittelt.“ (2)

Maja:“Es hieß 3.10 Uhr ist Abfahrt und ich hatte noch wenige Minuten Zeit mich anzuziehen und mir […] mein nötiges Gepäck zusammenzupacken.“

Maja wurde ein Gürtel mit fixierten Handschellen angelegt und in einem großen Lastwagen ging es Richtung Flugplatz. Mit Maja fuhren 6-7 schwer bewaffnete Polizist:innen. Alle Straßenkreuzungen waren für den Transport gesperrt und es wurde in Kolonne gefahren. Dort angekommen, musste Maja mit den zwei LKA-Beamten und zwei Hubschrauberpiloten in den Helikopter einsteigen. Dieses Vorgehen ist bei einer Auslieferung keinesfalls gängig. Transporte per Hubschrauber kommen nur in extremen Gefährdungslagen zum Einsatz, welche bei Maja an den Haaren herbeigezogen war. Dazu aber später mehr.

Maja:“Nach 2,5 bis 3h Flug sind wir in der Nähe von Passau […] auf einem kleinen Flugplatz gelandet. Dieser war umzingelt von Beamt:innen mit Maschinepistolen im Anschlag und Sturmhauben über ihren Gesichtern. Ich wurde nach kurzer Toilettenpause in einen vergitterten grauschwarzen Van gesetzt und wir sind mit Blaulicht und Kolonne etwa eine halbe Stunde bis kurz hinter die deutsch-österreichische Grenze gefahren. Ich saß allein hinten im Transporter.“

Der Eilantrag von Majas Verteidigung ging nach einigen nächtlichen Stunden harter Arbeit um 7.38 Uhr in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht ein. Um 8.30 Uhr teilte das BVerfG der Generalstaatsanwaltschaft (GenSta) Berlin mit, dass der Eilantrag in der Sache vorliege. Gegen 10:30 wendete sich Richwin nochmals an die GenSta Berlin, um Majas derzeitigen Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen. Diese Information wurde ihm und Majas Familie abermals aus vermeintlichen Sicherheitsgründen verwehrt. Um 10:50 erließ das BVerfG den Beschluss, der eine Auslieferung Majas nach Ungarn bis auf weiteres untersagte.

Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats des BVerfG von 10.50 Uhr:

„Die Übergabe des Antragstellers an die Ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken.“(4)

Maja jedoch war von den deutschen Behörden bereits um 6.50 Uhr, also vier Stunden zuvor, über die Grenze nach Österreich verbracht worden. Da die österreichische Polizei Amtshilfe für Ungarn leistete, hatten die deutschen Behörden fortan keine Handhabe mehr über Maja. Majas Verteidigung, Majas Familie und FreundInnen, sowie das Bundesverfassungsgericht erfuhren davon erst, als es bereits zu spät war.

Maja:“In der Polizeistation wurde mir der deutsche Handschellengürtel abgenommen und stattdessen der österreichische angelegt, dazu noch Fußfesseln. Zusätzlich wurde mir eine Art ‚Sack‘ über den Kopf gezogen […] Darüber wurde mir ein schwarzer ‚Helm‘ aus gepolsterten Stoff gestülpt […] Daraufhin wurde ich unter der Anwendung von Schmerzgriffen in ein Auto geführt, wieder ein Transporter oder Sprinter. Im hinteren Teil war eine Zelle eingebaut. Diese bestand aus Kunststoffwänden […] und war nicht mal einen halben Quadratmeter groß würde ich schätzen. In ihr sitzend war ich nicht angeschnallt. Sie war so eng, dass meine Knie und Beine ununterbrochen gegen die gegenüberliegende Wand gedrückt waren. […] Die 2-3h Fahrt ging es mir sehr schlecht. Mal war ich wach, mal weg getreten. Vollkommen erschöpft ohne genügend Luft oder etwas zu trinken. Nach einer halben Stunde hatte ich es geschafft, das Band unter meinem Kinn zu lockern, so fiel mir das Atmen leichter. Irgendwann habe ich den Sack unter großen Schmerzen komplett abziehen können. […] Nach einer zügigen Fahrt, wo ich oft hin und her geworfen wurde, sind wir an der österreich-ungarischen Grenze angekommen. […] Ich äußerte, dass es mir nicht gut geht und ich kaum Kraft habe. Daraufhin wurde mir der Sack wieder über den Kopf gezogen und ich wurde unter Schmerzgriffen in ein Gebäude gebracht.

In dem Beschluss des BVerfG heißt es weiter:

„Mit E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Berlin von 11.47 Uhr wurde das Bundesverfassungsgericht darüber informiert, dass der Antragsteller bereits um 10.00 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei.“

Pressemitteilung der GenSta Berlin vom 28.06.2024:

„Eine*r 23-jährige*r mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde heute auf Grundlage des Auslieferungsersuchen der ungarischen Behörden an die Republik Ungarn ausgeliefert. […] Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 27.Juni 2024 auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Auslieferung nach internationalem Rechtshilfegesetz für zulässig erklärt. Unter anderem steht nach den Ausführungen des Kammergerichts die deutsche Staatsangehörigkeit der Auslieferung nicht entgegen, da vorliegend eine Rücküberstellung zur Vollstreckung der Strafe ins Bundesgebiet ausdrücklich seitens der Republik Ungarn zugesichert worden sei.“(5)

2. Pressemitteilung der GenSta Berlin am 28.06.2024

„Ein Auftrag an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die Rückführung aus der Republik Ungarn zu erwirken ist der einstweiligen Anordnung nicht zu entnehmen.

Die österreichischen Behörden haben die Durchlieferung zudem auf Antrag der ungarischen Behörden vorgenommen und nicht auf Ersuchen der deutschen Behörden. Ein solches konnte daher auch von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin nicht zurückgenommen werden. Von hiesiger Seite war der Vollzug der Auslieferung mit Übergabe des*der Betroffenen an die österreichischen Behörden abgeschlossen.“(6)

Maja:“Ich war fast ein bisschen froh Österreich zu verlassen, da die ungarischen Beamten nicht so wirkten, als würden sie übermäßig viel Gewalt anwenden. Mit Blaulicht und hoher Geschwindigkeit (ich war angeschnallt) ging es nach Budapest in ein Polizeigebäude […]. Dort wurde ich beim Betreten ununterbrochen von zwei Männern in Zivil gefilmt. Auf der Polizeistation konnte ich seit Verlassen des Hubschraubers das erste Mal wieder etwas trinken und eine Kleinigkeit essen. An meinen Handgelenken hatten sich Hämatome gebildet.“

3. Nachtrag

Nachdem Maja nach Ungarn ausgeliefert wurde, gab es in Deutschland einiges an Medienecho zum ungewöhnlichen Ablauf der Auslieferung und der fragwürdigen Entscheidung des Kammergerichts. Im Zuge dessen mussten sich verschiedene Verantwortliche zur Auslieferung äußern. Die Ergebnisse dieser Äußerungen sind im folgenden zusammengefasst.

3.1 Rechtfertigungsversuche durch GenSta und Politik

Senatorin Dr. Felor Badenberg für Justiz und Verbraucherschutz äußerte sich am 04. Juli 2024 zur Auslieferung bei der Plenarsitzung im Abgeordnetenhaus Berlin. Dabei wurde sie von Dr. Vandrey (GRÜNE) nach einer Bewertung des Vorganges, im Hinblick auf die Queerfeindlichkeit Ungarns und den nicht vorhandenen effektiven Rechtsschutzes gefragt.

Sie antwortete folgendes:

„Sehr geehrt Frau Abgeordnete Dr. Vandrey! Über diesen Fall Maja T. Haben wir gestern sehr ausführlich in der Rechtsausschusssitzung gesprochen. Dort war auch eine Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, die relativ genau und detailreich den Ablauf des Auslieferungsverfahrens beschrieben hat. Ich persönlich habe erst wenige Minuten vor der Presseberichterstattung Kenntnis von diesem Sachverhalt erlangt. (…)Hinzu kommt der Aspekt, den sie gerade angesprochen haben, wie wir das Verfahren bewerten. Wie gesagt, es ist ein Routineverfahren, es ist absolut beanstandungsfrei abgelaufen. Die Tatsache, dass Maja T. in der Tat darauf hingewiesen hat, ist ein Umstand, den das Kammergericht entsprechend gewürdigt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hat daraufhin mit den ungarischen Behörden Kontakt aufgenommen. Dort ist eine Garantieerklärung abgegeben worden, dass sie diesbezüglich nichts zu befürchten hat. […] Zweitens ist Maja T. in Absprache mit den ungarischen Behörden die Möglichkeit eröffnet worden, dass im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Möglichkeit besteht, diese hier in Deutschland zu absolvieren. Vielen Dank!“(7)

Die Senatorin Felor Badenberg sieht also kein Problem am Ablauf der Auslieferung, geschweige denn an der Entscheidung des Kammergerichts. Auch bezüglich der Queerfeindlichkeit, die Maja in Ungarn zu erwarten hatte, reicht hier eine ausweichende Antwort: dies würde einfach nicht passieren. Das kann bestenfalls als naiv bewertet werden.

Einen Tag zuvor, am 03.07.24, fand in Berlin die Rechtsausschusssitzung statt. Hier hatte die Abgeordnete Felor Badenberg zur Beantworten der Fragen zu Majas Auslieferung die Oberstaatsanwältin der Berliner GenSta eingeladen. An sie wurde die Beantwortung der Fragen direkt weitergeleitet.

Zuerst beschrieb die Oberstaatsanwältin den genauen Ablauf der Auslieferung, woraufhin der Abgeordnete Schlüsselburg (Die Linke) eine Nachfrage, wie es sich sicherstellen lassen könne, dass von nun an etwaige Entscheidungen des BVerfG nicht „ins Leere laufen“.

Oberstaatsanwältin:

„Es ist natürlich, dass wenn wir die Nachricht aus Karlsruhe bekommen […], dann wird natürlich ab dem Moment gestoppt. Wenn wir das andere, sagen wir mal, wenn im Vorfeld etwas angekündigt ist, auch dann ist es noch, das sage ich ganz offen, eine Einzelfallentscheidung. Es kann auch angekündigt werden und es kommt nichts. Und dann warten wir [GenSta Berlin] auch und dann ist die Frage wie lange dürfen wir eigentlich warten. Das wäre also abhängig davon, ob wir konkrete Anhaltspunkte haben. Das wäre vielleicht in dem Fall hier, wenn es so konkret angekündigt worden wäre, dann hätten wir vielleicht noch abgewartet.“ (8)

3.2. Beteiligung der Bundesbehörden

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner (Die Linke) geht hervor, dass verschiedene Bundesbehörden an der Auslieferung von Maja beteiligt waren.

„Zu Buchstabe a (Bundespolizei)

Die Bundespolizei unterstützte das Landeskriminalamt Sachsen bei der grenzüberschreitenden Übergabe der beschuldigten Person an die österreichischen Behörden und beförderte diese am 28. Juni 2024 zu diesem Zweck auf dem Landweg vom Flugplatz Vilshofen (Bayern) an die deutsch-österreichische Grenze.

Zu Buchstabe b (Bundeskriminalamt)

Der Schriftverkehr mit Ungarn in dem Übergabeverfahren der beschuldigten Person erfolgte über SIRENE Deutschland als koordinierende Stelle, welche im Bundeskriminalamt in Wiesbaden angesiedelt ist.“(9)

Der Verfassungsschutz und die Deutsche Flugsicherung GmbH seien an der Auslieferung nicht beteiligt gewesen. Weiter heißt es:

„5. Hat die Bundesregierung von der geplanten Auslieferung bzw. Überstellung von Maja T. durch die zuständigen Behörden erfahren, und wenn ja, wann genau und zu welchen Verfahrensschritten jeweils?

Ausweislich den im Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) vorliegende Erkenntnissen bat das Landeskriminalamt Sachsen die Bundespolizei am 25. Juni 2024 gegen 16.00 Uhr um die Abholung der Person am Flughafen Vilshofen und Übergabe dieser an die österreichischen Behörden.(…) Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat am 28.Juni 2024 um 08.41 Uhr durch einen Bericht des GBA von einer erfolgten Überstellung aus Deutschland erfahren. Eine Informationspflicht der Justizbehörden der Länder an die Bundesregierung existiert insoweit nicht. Das Auswärtige Amt hat am Vormittag des 28.Juni 2024 von der Bewilligung der Auslieferung durch das Kammergericht Berlin sowie der durchgeführten Überstellung ausschließlich aus Medienberichten Kenntnis erlangt. (10)

3.3 Planung der Auslieferung

Auch im Sächsischen Landtag wurden zur Auslieferung Majas einige Anfragen gestellt. Sie sind in voller Länge unter dem Text zu finden. So stellte die Abgeordnete Jule Nagel (Die Linke) Fragen zu Planung der Auslieferung und der Gefahrenanalyse der Polizei und der Behörden. Hierbei haben sich weitere interessante Aspekte ergeben.

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/16805, „Vorbereitung der Auslieferung von Maja T. am 28.06.2024 aus der JVA Dresden nach Ungarn“ geht folgendes hervor:

„Das LKA Sachsen und die originär zuständigen Berliner Behörden standen seit der Festnahme der betroffenen Person sowie zur Vorbereitung und während des Unterstützungseinsatzes in einem engen Austausch […]. Auf Betreiben der originär zuständigen Behörden wurde ab Mitte Juni 2024 mit der Einsatzplanung begonnen und diese bis zum Einsatzbeginn fortgeschrieben . In diesem Rahmen wurden u.a. auch mögliche Wege, Mittel und Übergabeorte für den Gefangenentransport, einschließlich Einsatz der Hubschrauberstaffel, erörtert und entsprechende Vorbereitungen getroffen.“(11)

Heißt also die Berliner Behörden haben bereits zwei Wochen vor der Auslieferung das sächsische LKA zwecks Amtshilfe kontaktiert. Nochmal zur Erinnerung, sowohl Majas Anwalt, als auch Maja selbst erhielten den Beschluss des Kammergerichts erst einen Tag vor der Auslieferung.

Wie also kann ohne einen Gerichtsbeschluss bereits eine so aufwendige und vermutlich teure Auslieferung geplant und vorbereitet werden? Wieso hat Maja keine Zeit bekommen sich vorzubereiten oder gegen den Beschluss vorzugehen?

Weiter geht es in der Antwort auf die kleine Anfrage um die Gefahrenanalyse der Polizei bezgl. der Auslieferung. Mit der achso hohen Gefährdungslage werden sowohl Uhrzeit, als auch Wahl der Verkehrsmittel für die Auslieferung, als auch die Geheimhaltung von Majas jeweiligen Aufenthaltsorten begründet.

Dazu heißt es:

„Hinsichtlich der erfragten Hinweise auf zu erwartende Störungen kann mitgeteilt werden, dass das Themenfeld ‚Antirepression‘ erfahrungsgemäß insbesondere in der linksextremistischen Szene einen thematischen Schwerpunkt darstellt. […] Erkenntnisse auf die beabsichtigte Begehung konkreter Straftaten gegen die Auslieferung lagen nicht vor.“ (11)

Scheint fast, als hätte es gar keine Gefährdungslage gegeben und man hätte den Grund nur vorgeschoben, um Rechtsmittel und eine erneute Entscheidung über die Auslieferung zu verhindern.

Und genau das ist es, was abschließend zu sagen bleibt.

Die Ankündigung des Eilantrags und der Verfassungsbeschwerde durch Majas Verteidigung wurden einfach übergangen, ob nun von der SoKo Linx oder durch die GenSta Berlin.

Dennoch deutet alles daraufhin, dass sich auf genau dieses Szenario vorbereitet wurde, um möglichst schnell Nägel mit Köpfen zu machen. Um Maja nach Ungarn auszuliefern. In menschenunwürdige Haftbedingungen, in eine queerfeindliche Umgebung, in eine ungewisse Zukunft.

Quellen:

(1) Majas Zitate stammen aus einem Brief den Maja aus Budapest heraus geschrieben hat.

(2)https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/auslieferung-ungarn-maja-t-bverfg-eilantrag-kritik (Stand: 28.Oktober 2024)

(4)https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-055.html (Stand: 28.Oktober 2024)

(5)https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1461138.php (Stand: 28.Oktober 2024

(6)https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1461258.php (Stand: 28.Oktober 2024)

(7) Aus: Plenarprotokoll der 51. Sitzung des Abgeordnetenhauses Berlin (19. Wahlperiode) vom 4. Juli 2024; S.4865

(8) 42. Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten: https://m.youtube.com/watch?v=R-W1Pnh32rc (Stand 28.Oktober 2024)

(9) Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut und der Gruppe Die Linke – Drucksache 20/12684 vom 20.08.2024; S.2-3

(10) Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u.a.; -Drucksache 20/12452

(11) Antwort von Armin Schuster auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Jule Nagel – Drucksache: 7/16805

Beitrags-Navigation
4. & 5. Prozesstag am Budapester Stadtgericht
Statement des Solikreis zur Zulassung der Mordanklage gegen Hanna