Bericht vom 60. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 28.07.2022

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Bericht vom 60. Prozesstag – Donnerstag, 28.07.2022

Vor Prozessbeginn: Auftaktkundgebung

An diesem ersten Tag der Aussagen des Kronzeugen Johannes Domhöver (im Weiteren abgekürzt mit J.D.) wurde zu einer Kundgebung unter dem Motto „Unsere Solidarität gegen politischen Verrat“ aufgerufen.

Ab 08:30 Uhr versammelten sich viele solidarische Menschen vorm OLG Dresden. Es wurden Redebeiträge verlesen – u.a. der des Solibündnisses – und Musik gespielt.

Die Polizei war mit einem massiven Aufgebot vor Ort und auch die Berliner Zivilbeamten des so genannten PMS ließen es sich nicht nehmen, die Teilnehmenden und Prozessbegleitenden den gesamten Tag über zu beobachten. Wiederholt versuchten die anwesenden Beamt:innen potentielle Prozessbegleitende davon abzuhalten, sich vor dem Gerichtsgebäude anzustellen, womit ihnen der Zugang als Prozessbeobachtende verunmöglicht werden sollte.

 

Vor Prozessbeginn: Die Situation im Gerichtssaal

Im Saal kam es vor Beginn der Verhandlung zu einem Disput zwischen einem Pressefotografen und der Verteidigung, da dieser ohne Ankündigung den Saal betrat und alle Beteiligten abfotografierte und auch nach Aufforderung, dies zu unterlassen, weiter provokante Portraitaufnahmen tätigte.

Anders als sonst, waren im Saal schon weitere Stühle für die Personenschützer von J.D. aufgestellt, um dessen Vernehmung vorzubereiten. Diese waren so ausgerichtet, dass sie sowohl die Angeklagten, als auch das Publikum ständig im Visier haben konnten.

 

Prozessbeginn

Die Verhandlung begann kurz vor 10 Uhr in ungewohnter Anwesenheit der Nebenklagevertreter Hohnstädter, Kruppe und Hannig. Letzter erschien erst nach der Mittagspause.

Zu Beginn der Verhandlung beschwerte sich die Verteidigung über die Tatsache, dass sie noch gestern gefragt haben, welche Dokumente der Soko LinX-Beamte Daniel Mathe persönlich vorbeigebracht hat und ihnen gesagt wurde, es sei nur ein Video gewesen, sich jedoch diverse andere Dateien auf dem Datenträger befunden haben. Sie verlangten nach einer Unterbrechung, um die zusätzlichen Dokumente einzusehen und sich so besser auf den Antrag des Rechtsbeistands von J.D., Michael Stephan, auf Ausschluss der Öffentlichkeit vorzubereiten.

Der Vorsitzende Schlüter-Staats gab an, dass kein Senatsmitglied die Dokumente, vor allem Twitterkommentare, gelesen habe und sie diese deswegen gern außer Acht lassen würden. Sollten diesen Dokumenten für die Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit auch nur teilweise eine Bedeutung beigemessen werden, würde er in dem Fall die Pause gewähren.

Daraufhin einigte sich die Verteidigung und der Senat darauf, den Antrag auf Unterbrechung zurückzuziehen und die Dokumente vorerst nicht zu beachten.

Um 10:00 Uhr wurde dann etwas überraschend für alle angekündigt, dass nun der Kronzeuge den Saal betreten wird. Er wurde von sechs Personenschützern, welche aktiv und passiv bewaffnet, maskiert und in einer offensichtlich einstudierten Choreographie den Saal betraten, begleitet.

Ohne einen Blick in das Publikum oder zu den Angeklagten zu werfen, setzte er sich neben seinen Rechtsbeistand Stephan an den Vernehmungstisch und starrte nach vorn zum Senat.

Die Verteidigung beschwerte sich darüber, dass nun zwischen ihnen und dem Zeugen die Personenschützer Platz nahmen. Aufgrund der räumlichen Nähe der Personenschützer auch zur Verteidigung und den Angeklagten, ist so ein vertrauter und ungestörter Austausch nicht mehr gewährleistet. Zugleich ist die Nähe und Anwesenheit für die Vernehmung störend.

Diesen Einwand wischte der Vorsitzende weg und begann direkt mit der Belehrung des Zeugen. Der gab an, am 09.06.1992 geboren worden zu sein. Damit müsste er vor kurzem im Schoße des LKA seinen 30. Geburtstag gefeiert haben. Im Weiteren gab er an, gelernter Erzieher zu sein. Zu seinen aktuellen Beschäftigungsverhältnissen konnte er offensichtlich nur lachen und nichts sagen.

 

Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Vorsitzende kam dann sofort auf den Antrag Stephans auf Ausschluss der Öffentlichkeit zu sprechen und fragte J.D., ob er zustimme, dass dieser Antrag in einer nicht-öffentlichen Sitzung verhandelt werden solle, was dieser bejahte.

Die Oberstaatsanwältin der Bundesanwaltschaft Alexandra Geilhorn nahm dazu Stellung und meinte, sie gehe davon aus, dass J.D. als Beteiligter nach §174 GVG das Recht habe, die Frage nach dem Ausschluss der Öffentlichkeit nicht-öffentlich zu diskutieren.

Die Verteidigung widersprach dieser Annahme, da die Gründe, die Stephan für den Ausschluss der Öffentlichkeit benannt hat, schon in der öffentlichen Hauptverhandlung diskutiert wurden. Daraufhin wurde die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen und anschließend durch den Vorsitzenden verkündet, dass sie den Antrag ohne Öffentlichkeit diskutieren werden.

Nach dieser Entscheidung wurde die Öffentlichkeit – neben der solidarischen Prozessbegleitung betraf dies auch die Presse – aus dem Zuschauer:innenraum gebeten. Erst um 11:40 Uhr wurde die Öffentlichkeit wieder in den Saal gerufen und bekannt gegeben, dass J.D. seinen Antrag zurückgenommen hat und in Anwesenheit der Öffentlichkeit weiter verhandelt werden wird. Eine Begründung für Rücknahme des Antrages durch J.D. wurde der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt; vermutlich wurde diese im nicht-öffentlichen Teil ausgeführt. Dies bedeutet jedoch, dass der Antrag jederzeit wieder gestellt werden kann.

Frau Geilhorn meldete sich noch hektisch, bevor es weitergehen konnte, um mitzuteilen, dass sich ein Beschuldigter im Verfahren im Zuschauer:innenbereich befinden würde. Der Vorsitzende gab an, davon Kenntnis zu haben, sehe aber keine Veranlassung, ihn raus zu schicken.

 

Befragung des J.D.

Gleich darauf wurde J.D. erneut in den Saal gerufen. Der Vorsitzende stieg direkt in die Befragung zum Tatkomplex Eisenach II, den Angriff auf Leon Ringl vor seiner Wohnanschrift im Dezember 2019, ein.

J.D. bat darum, vor Beginn der Vernehmung seine Motivation dafür kundtun zu dürfen, weshalb er dort sitze, was ihm gewährt wurde.

Die Verteidigung fragte nach, welche Dokumente der Zeuge vor sich liegen hat, woraufhin dieser patzig meinte, es sei sein Block, den er auch gern zeigen könne. Danach begann er mit seinem Vortrag.

Er meinte, diese Darstellung spiele zwar keine juristische Rolle für die Verfahrensbeteiligten, er jedoch habe das dringliche Bedürfnis, sich zu erklären. Es folgte ein Motivationsmonolog des J.D., welchem wir keine Bühne geben wollen, um nicht das von ihm gestrickte Narrativ zu reproduzieren. Dennoch versuchen wir im Folgenden einen Eindruck seines Auftrittes zu vermitteln und wichtige Informationen für nicht Teilnehmende nach außen zu tragen. Seine chronologisch dargebotene Geschichte begann er im Sommer 2021 mit seinem Wegzug nach Warschau. Diesen stellte er als vermeintlich beruflich bedingte Entscheidung dar.

 

Motivationsmonolog des J.D.

Bereits zu Beginn seiner Ausführungen ging er auf die Vorwürfe der sexualisierten, psychischen und körperlichen Gewalt gegen eine Ex-Partnerin ein. Er behauptete, diese würden nicht zutreffen. Seine Äußerungen zeigten, dass keinerlei Reflexion bei ihm stattgefunden hat. Abermals offenbarte er, dass es ihm grundsätzlich an einer emanzipatorischen Überzeugung fehlt: Die Vorwürfe erachtete er als politische und persönliche Differenzen, über die nach seiner Auffassung diskutiert und sich ausgetauscht werden könne. Der Vergewaltiger J.D. beabsichtigte damit, sexualisierte Gewalt als bloße Meinungsverschiedenheit zu verharmlosen; Betroffene hätten nach seiner Ansicht lediglich eine falsche Wahrnehmung. Einer tatsächlichen politischen (und biografischen) Aufarbeitung von Männlichkeit und Frauenhass kann er sich somit entziehen: Er sieht die Verantwortung schlicht bei den Betroffenen.

Den Outcall im Oktober 2021 habe er zur Kenntnis genommen. In dessen Folge habe ein Angriff von polnischen Faschos am Rande eines Aufmarsches zum polnischen Nationalfeiertages am 11.11.2021 auf ihn stattgefunden. Die Faschos hätten sich dabei auf den Outcall bezogen, was er durch Twitterposts im Nachgang herausgefunden habe. J.D. sei enttäuscht über die Reaktionen der nunmehrigen Ex-Genoss:innen gewesen: Diese meinten, er selbst trage die Schuld am Outcall sowie etwaiger Folgen.

Auch Eltern des Kindergartens, in dem J.D. gearbeitet habe, sollen von seinen Taten erfahren haben. Diese setzten sich dann für dessen Entlassung ein. J.D. suggerierte folglich, der Outcall sei letztlich für den Jobverlust ausschlaggebend gewesen. Da er in Warschau lediglich „ein vernünftiges, gerades Leben führen“ wollte, habe er sich dazu entschieden, den Bruch mit seinem bisherigen Leben zu vollenden, wodurch er den Vorwürfen ein Ende setzen wollte, die sein angestrebtes, neues Leben verhindern würden.

Zusätzlich fühlte er sich durch Fragen von nun ehemaligen Genoss:innen kontrolliert, was seiner „Vorstellung von einem selbstbestimmten Leben“ entgegenstehe. Er fühlte sich durch Nachfragen zu seiner politischen Einstellung (ob er „auf Linie“ sei) sowie zu einer etwaigen Verantwortungsübernahme für sein Handeln gestört.

J.D. erklärte, dass er gemeinsam mit seinem damaligen Hamburger Anwalt Alexander Kienzle, das Vernehmungsprotokoll der Betroffenen durchgegangen sei, um die „Vorwürfe“ zu dekonstruieren und herauszustellen, dass es keine physische Gewalt gegeben habe. Mit dem Ergebnis dessen, habe Kienzle die Einstellung beantragt, welcher dann im März 2022 stattgegeben wurde.

Erste erkennbare Unsicherheiten traten auf, als die Verteidigung nachhakte. So wollte sie wissen, was der Grund für die Einstellung der Anzeige im März 2022 gewesen ist. Als sie später erneut eine Nachfrage den Outcall und die Anzeige betreffend stellte, bröckelte der eh nur scheinbar souveräne Auftritt von J.D.. Für einen Augenblick war sein starrer Blick nicht dem Senat, sondern der Verteidigerin zugewandt. Auch versuchte sein Anwalt, durch einen unmerklichen Griff an den Unterarm von J.D., diesen wieder auf Linie zu bringen.

Der Frage der Verteidigerin, was der Einstellungsgrund der Anzeige war, wich er wiederholt aus. Sein Anwalt sowie der Vorsitzende versuchten, ihm zu assistieren und verwiesen auf die eingestellte Anzeige, nach welcher nicht nachgewiesen werden könne, dass er gegenüber seiner Ex-Partnerin körperlich gewalttätig gewesen ist. Als die Verteidigerin auf die Beantwortung der Frage insistierte, meinte der Vorsitzende, da J.D. nicht körperlich gewalttätig gewesen sei, könne auch keine Vergewaltigung stattgefunden haben (Vorsitzender: „Vergewaltigung ist ja in der Regel mit Gewalt verbunden“). Die Verteidigerin wies nach dieser Aussage eindringlich darauf hin, dass diese Ansicht eine ist, die vor 100 Jahren bestand, sich die gesellschaftliche Haltung zu Vergewaltigung jedoch geändert hat. Diese Aussage brachte sowohl den Vorsitzenden als auch J.D. sowie dessen Anwalt aus dem Konzept. Der Vorsitzende konnte sich situativ nur dadurch helfen, indem er weitere Fragen unterband und meinte, das Thema solle an einem anderen Verhandlungstag erneut aufgegriffen werden.

 

Aussagen zum Tatkomplex Eisenach II

Auf den Motivationsmonolog des J.D. folgten die ersten Aussagen zu Tatkomplexen, an welchen er beteiligt gewesen sein soll. Der Vorsitzende wollte mit dem Tatkomplex Eisenach II (siehe den Zwischenbericht, Abschnitt Tatkomplexe Eisenach II – (Leon Ringl): https://www.soli-antifa-ost.org/zwischenstand-03-22/) beginnen. Auch hier monologisierte J.D. und äußerte sich umfassend von der ersten Kontaktaufnahme durch einen der Beschuldigten, über den angeblichen Ablauf des Angriffs bis hin zum Zurückbringen des durch ihn genutzten Fahrzeuges. Dabei nannte er die Namen einiger vermeintlich Beteiligter und ging u.a. auch auf die Festnahmen ein, von welchen er später erst erfahren habe.

J.D. begann seine Ausführungen mit der Kontaktaufnahme eines Beschuldigten via Jabber. Ende November/Anfang Dezember 2019. Demnach habe das Vorhaben bestanden, Neonazis, die Teil der „Atomwaffen Division“ sowie von „Knockout 51“ und „Nationaler Aufbau Eisenach“ waren, anzugreifen. Diese beabsichtigten, eine so genannte „national befreite Zone“ in Eisenach zu errichten. Ziel solle dabei Leon Ringl gewesen sein. Er selbst habe bei dem Vorhaben als Scout fungieren sollen und wollen. Als Scout, da er zu diesem Zeitpunkt eine Bewährungsstrafe hatte. Diese resultierte wiederum aus einer Verurteilung im Zuge von Protesten während der Eröffnung des EZB-Neubaus im März 2015 in Frankfurt/Main. Hinzu solle zudem ein seit 2017 laufendes Verfahren gegen ihn in Frankreich kommen. Da er weiterhin politisch handeln, aber weniger riskieren wolle, sei die Funktion des Scouts geeignet für ihn gewesen. Er habe für sich analysiert, dass Repression auf Demonstrationen u.ä. wahrscheinlicher sei und er sich deshalb klandestin organisieren wolle.

Im Folgenden beschrieb er, was seine Aufgabe in Eisenach sein sollte: So sei ihm in dem Chat mitgeteilt worden, dass er sich gegenüber des „Bull’s Eye“ positionieren solle, um zu sehen, wann und mit wie vielen weiteren Personen Leon Ringl die Kneipe in welche Richtung verlassen würde. Mittels eines Telefons habe er diese Angaben dann weitergeben sollen. Er sei auch über Gegenstände, die während des Angriffs genutzt werden sollten, in Kenntnis gesetzt worden. So habe er erfahren, dass angeblich u.a. auch Hämmer eingesetzt werden sollten. J.D. habe da wegen des Risikos einer tödlichen Verletzung nachgefragt, da das für ihn, laut seiner Aussage, nicht tragbar gewesen sei. Seitens seines Chatpartners solle ihm vermittelt worden sein, dass es darum ginge, nachhaltigen Schaden zu erzeugen, aber keine Person zu töten. Hierbei fügte J.D. bewusst die Bemerkung ein, dass sein gegenüber geäußert habe, dass keine bewusste Tötungsabsicht bestehen würde, sie aber angeblich in Kauf genommen worden wäre. Im Weiteren seien Anreisedetails sowie Treffpunkte geklärt worden.

Folgend beschrieb er den Tatabend. Er begann dabei bei den Vorbereitungen in Berlin, der Anfahrt und des Treffpunktes und ging dann über in die konkrete Situation in Eisenach. Er erwähnte dabei einen „Plan B“, der bestanden haben soll und von welchem er entweder im Vorfeld via Jabber oder erst am Abend selbst erfahren habe. So habe es das Ansinnen gegeben, in die Wohnung von Ringl zu gehen, sofern das eigentliche Vorhaben nicht gelänge. Sein Gesprächspartner habe die unbedingte Absicht gehabt, den „missglückten Angriff im Oktober 2019“ (siehe den Zwischenbericht, Abschnitt Tatkomplex Eisenach I – Bull’s Eye: https://www.soli-antifa-ost.org/zwischenstand-03-22/) zu vollenden. Inwieweit dieser Plan B zum Tragen gekommen wäre, vermochte J.D. allerdings nicht einzuschätzen. Diese Ausführung des Tatabends beendete er mit der Rückfahrt nach Leipzig und letztlich Berlin, wo er morgens erfahren haben soll, dass es Festnahmen gab.

 

Fragen des Senats an J.D. zu Tatkomplex Eisenach II

Der Vorsitzende Schlüter-Staats stellte eingangs Fragen zum Telefonat im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Angriff. J.D. habe, als er Ringl – der zusammen mit Nils Ackermann, Maximilian Andreas und Robert Schwaab im Auto saß – aus der Kneipe kommen sah, mit Abstand verfolgt. Er habe einen Anruf in dem Moment abgesetzt, in welchem ihm klar geworden sei, dass Ringl und seine rechten Begleiter zu dessen Wohnung fahren würden. Seine Aufgabe sei dann seiner Ansicht nach zu Ende gewesen, weshalb er weiterfuhr und die Stadt verließ, während das Telefon die ganze „Zeit auf Standleitung“ gewesen sei, sein Anruf also nicht beendet gewesen wäre.

Zu dieser vorherigen Erzählung seitens des J.D. wollte der Vorsitzende zunächst mehr zu der Standleitung wissen. Diese, so J.D., sei nicht beabsichtigt gewesen, sondern es sei lediglich nicht aufgelegt worden. Es sei nicht vorgesehen gewesen, während des Angriffs die telefonische Verbindung weiterhin aufrechtzuerhalten. Einen Erlebnischarakter – also quasi vermittelt via Telefon bei der Ausführung des Angriffs dabei zu sein – habe das für ihn nicht gehabt. Primär habe er mit einem der Beschuldigten, mit welchem er zuvor bereits die Jabber-Kommunikation vollzogen habe, in Kontakt gestanden, gelegentlich sei aber auch eine andere Stimme am Ende der anderen Telefonleitung zu vernehmen gewesen. So nannte er Namen angeblich Beteiligter.

Der Vorsitzende verblieb beim Thema Telefone und wollte in Erfahrung bringen, wie viele Telefone genutzt worden seien. Jedoch unterließ er es, diese Frage offen zu stellen, sondern gab Aktenkenntnis preis, in dem er J.D. mitteilte, dass „nach unserer Erkenntnis mindestens drei Handys“ in Benutzung gewesen seien. Diese Frage wurde umgehend seitens der Verteidigung beanstandet, was der Vorsitzende wiederum nicht anerkennen wollte. Erst nach dem wiederholten Verweis auf das wiederholt suggestive Vorgehen seitens des Vorsitzenden, zog dieser den Vorhalt zurück und erfragte, ob J.D. mit mehreren Telefonen und Personen gesprochen habe und konkretisierte die Frage im Gesprächsverlauf dahingehend, ob ihm bekannt gewesen sei, wie viele Telefone genutzt worden wären. Zu beidem konnte J.D. letztlich keine Angaben machen und wiederholte, dass er nur sicher von zwei Telefonen sprechen könne, das, welches er bei sich getragen habe und das, mit dem er sicher gesprochen habe.

Weiter wollte Schlüter-Staats Angaben zu Personen aus Weimar erhalten, jedoch kannte J.D. keine der vermeintlich Beteiligten aus Weimar. Er habe sie zum ersten Mal bewusst nach Eisenach II getroffen.

Der Vorsitzende fragte daran anschließend, ob zwei vom Zeugen namentlich genannte Beschuldigte bekannt seien, was J.D. bejahte. Zu einem dieser meinte er, er habe diesen unter einem bestimmten Namen kennengelernt und erst durch die Akten den bürgerlichen Namen dieser Person erfahren. Als der Vorsitzende kurze Zeit später erneut fragte, ob er vom bürgerlichen Namen erst durch die Vernehmungen erfahren habe, äußerte sich J.D. hingegen kryptisch, so stimmte er dem Vorsitzenden scheinbar zu.

J.D. vermutete, dass der Name, unter welchen er den Beschuldigten kannte, womöglich der Spitzname sei; woraufhin die Verteidigung den Vorsitzenden bat, J.D. darauf hinzuweisen, keine Spekulationen anzustellen. Der Vorsitzende erwiderte diesbezüglich nur, dass der Zeuge nicht spekuliere und ließ J.D. in seinen Ausführungen fortfahren.

Gefragt, ob wann und von wem er erfuhr, dass Personen aus Weimar involviert seien, meinte er, dass ihm das vorher – während der bereits erwähnten Jabber-Kommunikation – mitgeteilt worden sei. Der Vorsitzende fragte ihn weiter zu seinem Verhältnis zu einer weiteren beschuldigten Person. J.D. meinte dazu, sie hätte zusammen gearbeitet und es habe aus seinem Verständnis ein freundschaftliches Verhältnis bestanden, was er an Aktivitäten, wie gemeinsam Sport machen und zum Geburtstag eingeladen zu werden festmachte.

Er könne auch nicht mehr sagen, wie er davon erfahren habe, dass dieser Beschuldigte für das Vorhaben eingeplant gewesen sein soll. Infolgedessen unterbreitete der Vorsitzende zwei Möglichkeiten, wie die Beteiligung dieses Beschuldigten zustande gekommen sein könnte. Die Verteidigung zeigte sich irritiert davon und bat den Vorsitzender, eher offene Fragen zu stellen, anstatt dem Befragten genaue Optionen zu bieten. Der Vorsitzende konnte sich diesem Hinweis nicht annehmen und meinte, dass es keine vierte Möglichkeit gäbe. Folglich wiederholte der Vorsitzende seine Frage sinngemäß, woraufhin J.D. meinte, es sei „wahrscheinlich spekulativ, aber“ sie hätten sich wohl getroffen und dabei über dessen Teilnahme gesprochen. Aufgrund dessen intervenierte die Verteidigung erneut und wiederholte ihre kurz zuvor geäußerte Bitte an den Vorsitzenden, den Zeugen daraufhin zu weisen, keine Spekulationen anzustellen. Abermals ging der Vorsitzende dem Einwand nicht nach, sondern er ließ zu Protokoll geben, dass er einen der Verteidiger förmlich ermahne. Der Vorsitzende begründete die Ermahnung damit, dass der Verteidiger „ständig“ die Befragung mit der Behauptung, der Zeuge würde Spekulationen anstellen, unterbrechen würde. Vielmehr, so Schlüter-Staats, erinnere sich der Zeuge nicht mehr und würde daher mehrere mögliche Optionen in seine Überlegungen einbeziehen.

Der Verteidiger beantragte eine Sitzungsunterbrechung. Die Unterbrechung benötigte er, um einen Antrag zu verfassen, in dem er auf den Wortlaut des J.D. eingehen wollte. J.D. hat ausdrücklich selbst auf den spekulativen Charakter seiner Aussage verwiesen, weshalb der Vorsitzender zweimal gebeten wurde, den Zeugen dahingehend zu belehren, dass er keine Spekulationen anstellen soll. Hierauf unterstellte der Vorsitzende dem Verteidiger, dass dessen Absicht vielmehr sei, den Aussagefluss des Zeugen zu unterbrechen. Der Zeuge solle zu Ende reden können, etwaige Fragen könnten im Anschluss gestellt werden. Der Verteidiger versuchte hiernach nochmals seinen Standpunkt klar zu artikulieren: Der Vorsitzende hat dem Zeugen deutlich zu machen, dass er nicht zu spekulieren hat; vor allem in Anbetracht des konkreten Zeugen ist das von Wichtigkeit. Der Verteidiger verwies auf die Mitschriften im Zuge der Vernehmung des J.D., in denen dieser oftmals Spekulationen anstellt, zudem verwies er auf die Strafprozessordnung. Diese verpflichtet den Vorsitzenden, den Zeugen darauf hinzuweisen.

Der Vorsitzende erwiderte, dass die Aussage eines Zeugen nicht beanstandet werden könne. Die Verteidigung knüpfte daran an und sagte, das Problem besteht darin, dass der Vorsitzende nicht zuhört. So sagte der Zeuge selbst, er würde Spekulationen anstellen, der Vorsitzende hingegen behauptete, J.D. habe dies gar nicht getan. Zudem hat der Verteidiger nicht die Antwort des Zeugen beanstandet, sondern eine Belehrung eingefordert und erbeten, Spekulationen zu unterlassen.

Die Sitzung wurde 12:50 Uhr unterbrochen.

In der Pause konnten sich alle Zuschauenden und Prozessbeteiligten an Snacks, Kaffee, Musik und Redebeiträgen bei der Kundgebung erfreuen, welche den gesamten Tag bespielt und besucht wurde.

Die Sitzung wurde kurz nach 14 Uhr fortgesetzt.

Der Verteidiger, welcher gerügt wurde, brachte seinen vor der Pause angekündigten Antrag ein. Er beantragte, die Formulierung „das ist spekulativ“, die J.D. tätigte, ins Protokoll aufzunehmen. Dabei ging er nochmals auf die getätigte Bitte an den Vorsitzenden ein, den Zeugen zu belehren, keine Spekulationen anzustellen. Letztlich verlangte er die Rücknahme der Ermahnung. Entkoppelt vom Antrag wollte der Verteidiger wissen, ob womöglich sein Mikrophon und auch das eines anderen Verteidigers vor der Sitzungspause leiser gestellt wurde. Zuschauer:innen hatten ihn zuvor darauf angesprochen. Sollte es dazu eine Verfügung geben, würde er diese gern sehen. Laut dem Vorsitzenden könne er die Mikrophone sowie deren Lautstärke nicht regulieren und es gäbe keine Verfügung hierzu. Zum Antrag fand zwischen dem Vorsitzenden, dem Verteidiger und der Oberstaatsanwältin Geilhorn ein kurzer Austausch statt. Letztlich verzichtete der Vorsitzender auf die Protokollierung der Ermahnung und gestand ein, einen Fehler gemacht zu haben, woraufhin der Verteidiger seinen Antrag zurückzog.

Der Vorsitzende setzte hiernach die Befragung des J.D. fort und ging abermals auf das Zustandekommen der angeblichen Beteiligung des oben genannten Beschuldigten an der Tat ein. J.D. wisse nicht mehr, wie die Kommunikation diesbezüglich gelaufen sei, vermutete jedoch, dass sie sich im Vorfeld verständigt haben müssen. Auch wisse er nicht mehr, ob er selbst diesen Beschuldigten zwecks Teilnahme gefragt habe, jedoch nehme er an, dem sei nicht so. Er selbst sei vom Jabber-Kommunikationspartner gefragt worden, ob er an der Aktion teilnehmen wolle. Der Vorsitzende wollte nun wissen, wie ihm das Vorhaben mitgeteilt wurde. J.D. meinte, ihm sei der anzugreifende Personenkreis sowie der genaue Ablauf in mehreren Chats mitgeteilt worden; danach sei seine Rolle besprochen worden. Ihm sei es auch nicht neu gewesen, dass Leon Ringl angegriffen werden solle.

Der Vorsitzende fragte danach, wann er erstmals davon erfahren habe, dass Leon Ringl angegriffen werden soll. J.D. meinte, das sei im Oktober 2019, also nach dem Angriff im Kontext des Tatkomplexes Eisenach I, gewesen. Da habe er bei einem Treffen mit drei weiteren Personen, einer davon der oben genannte Beschuldigte, von der Absicht gehört, Ringl anzugreifen. Das Treffen habe in einem Berliner Park stattgefunden. Bei diesem Treffen sei der Angriff auf das „Bull’s Eye“ thematisiert worden, bei dem eine Person Blut verloren habe, weshalb es Bedenken wegen DNA-Spuren gäbe. Vor diesem Gespräch habe er nichts von einem Angriff auf Leon Ringl gewusst.

Der Vorsitzende wollte anschließend in Erfahrung bringen, ob solche Gesprächsinhalte einer besonderen Vertrautheit bedürften oder ob dies nichts besonderes gewesen sein. J.D. antwortete ausschweifend und nannte zuerst die persönlichen Bezüge der anderen Beteiligten untereinander, bevor er zur tatsächlichen Beantwortung der Frage Schritt: Es bedürfe eines gewissen Vertrauensverhältnisses. Der Vorsitzende blieb weiterhin bei der vermuteten Beteiligung des an dem Treffen beteiligten Beschuldigten. Nun rückte dessen angebliche Beteiligung im Zusammenhang mit dem Tatkomplex Eisenach I in den Fokus der Befragung. So meinte J.D., der Beschuldigte sei schon einmal in der Nähe „Bull’s Eye“ kontrolliert worden.

(Um die hier angesprochene Kontrolle ging es bereits am 52. Prozesstag bei der Aussage der KKin Peggy Bindel.)

Der Vorsitzende wollte genauer wissen, weshalb dieser dort gewesen sei. J.D. behauptete dann, die Fragen eben beantwortet zu haben und meinte, dieser sei da gewesen, da der Angriff am selbigen Abend hätte stattfinden sollen. J.D. wisse dies vom Beschuldigten selbst. Der angedachte Angriff sei dann aufgrund dieser Kontrolle nicht durchgeführt worden. J.D. kramte dann in seiner Erinnerung und sagte, er sei sich nicht sicher, aber es hätten bereits an diesem Abend „präparierte Autos“ in einer Seitenstraße oder schon direkt vor der Kneipe gewartet.

Auch bei dieser Antwort war ersichtlich, dass J.D. alles vermeintliche Wissen und alle Vermutungen, die er hat, ausspuckt, losgelöst vom eigentlichen Kern der Frage, losgelöst vom Faktischen, bewegte sich J.D. vielmehr in einem spekulationsreichen Redefluss, denn: Irgendwas brauchbares wird sich für den Senat und die Bundesanwaltschaft schon finden lassen. Viel helfe – in der Denke des J.D. – wohl viel, um die Repressionsbehörden zufrieden zu stellen.

Gefragt, was er mit „präparierte Autos“ meine, antwortete J.D., dies seien Autos, in denen sich Gegenstände befänden, die zur Umsetzung eines Angriffs benötigt werden würden. Schlüter-Staats wollte in Erfahrung bringen, was für Gegenstände dies seiner Ansicht nach gewesen sein könnten. Diese Frage wurde seitens der Verteidigung beanstandet, da sie den Zeugen zur Spekulation auffordert. Der Vorsitzende ließ die Beanstandung protokollieren und wies sie danach ab. In der Begründung dafür verwies er auf etwaiges Erfahrungswissen des J.D. Die Verteidigung beantragte daraufhin einen Gerichtsbeschluss, was der Vorsitzender mit missfallen und einem Monolog zu seinen Überlegungen quittierte.

Nach einer kurzen Pause brachte die Verteidigung den entsprechenden Antrag auf Gerichtsbeschluss wegen der Zurückweisung der Beanstandung ein. Zu beanstanden ist die Frage des Vorsitzenden, da sie nicht die Wahrnehmung des Zeugen erfrage, sondern an seine bloße Vorstellung appelliere, er folglich Annahmen tätigen und ein Werturteil abgeben würde. Die Frage ist schon im Konjunktiv gestellt worden. Außerdem sind die Aussagen des Zeugen mit Vorsicht zu genießen, da dieser schon Akteneinsicht gehabt hat. Zudem kritisierte die Verteidigung u.a. die Arbeit der Ermittlungsbehörden, die J.D. in den Vernehmungen dazu aufforderten, Mutmaßungen anzustellen.

Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass sie die Frage nicht für unzulässig halte, der Zeuge könne das ja an anderer Stelle schon einmal erlebt haben und der Senat müsse ohnehin später bewerten, ob die Angaben tragfähig seien oder nicht.

Der Vorsitzende stimmte dem zu und wies die Beanstandung zurück.

Bei der weiteren Vernehmung des J.D. gab dieser an, dass er sich keine Gedanken zu den entsprechenden Gegenständen gemacht habe und verwies erneut darauf, dass er bei Eisenach II mit Gewissheit von Hämmern sprechen könne.

In Bezug auf diese Tat meinte er, noch ergänzen zu können, dass vermeintlich Beteiligte im Nachgang von weiteren Gegenständen wie Pfefferspraylöschern und präparierten Handschuhen gesprochen hätten.

Der Vorsitzende wollte wissen, ob es allgemein Besprechungen diesbezüglich bei Angriffen gäbe und J.D. berief sich auf ein Beispiel aus Weißenfels 2014 oder 2015. Damals habe er noch in Nürnberg gelebt und gab an, sich zu erinnern, dass bei dieser „Ausfahrt“ Flaschenöffner, Pfefferspray und Protektorenhandschuhe genutzt worden seien.

Nach dieser Ausführung interessierte sich der Vorsitzende für den Begriff „Ausfahrt“ und erfragte, was darunter zu verstehen sei. J.D. schilderte im Anschluss, wie sich die „Ausfahrt“ nach Weißenfels abgespielt haben soll. Er sei damals von Nürnberg nach Leipzig gefahren und in ein Auto gestiegen, um in Weißenfels „Freie Kräfte“ oder „Autonome Nationalisten“ abzufangen. Man habe mit ihnen dort gerechnet, warum wusste er nicht, aber man habe sie am Bahnhof angreifen wollen. Es könnte im Zusammenhang mit einer NPD-Wahlkampftour gestanden haben. Sie seien noch weiter nach Halle gefahren und hätten dort zwischen den Plattenbauten nach oben genannten gesucht.

Auf die Frage, ob „Ausfahrt“ ein feststehender Begriff sei, meinte J.D., dies sei ein gängiger Begriff sei, der auch von mindestens einem weiteren Beschuldigten so genutzt werden würde und dass damit ein Angriff zu verstehen sei.

Nach diesem Exkurs ging es erneut um das Gespräch in dem Berliner Park und der Vorsitzende wollte wissen, ob der am Gespräch beteiligte Beschuldigte im Zuge dessen Andeutungen gemacht habe, dass er bei Eisenach I am 19.10.2019 beteiligt gewesen sei. Dies verneinte J.D. und meinte, sie hätten über die DNA wegen des Blutverlusts gesprochen und eine Person hätte erzählt, dass dies aufgrund eines Aschenbechers o.ä. passiert sei, mit dem eine Person verletzt worden sei.

Die nächste Frage des Vorsitzenden bezog sich auf weitere Beteiligte bei Eisenach I und er wollte wissen, ob J.D. nicht nachgefragt habe, wer noch dabei gewesen sei. J.D. antwortete, dass es auf eine solche Frage keine Antwort gegeben hätte. Derartige Nachfragen würden ab einem gewissen Grad als indiskret wahrgenommen werden.

Der Vorsitzende wollte wissen, ob man bei so etwas nicht fragt, wer dabei gewesen sei und ob es eine „Geschäftsgrundlage“ des damaligen Aktionskreises gewesen sei, dies nicht zu tun.

Diese Frage wurde durch die Verteidigung zweifach beanstandet. Zum einen, weil es sich um eine Wiederholungsfrage handelte und zum anderen, weil die Frage suggestiv gestellt wurde.

Die Beanstandung wurde mit Unterstützung der BAW vom Vorsitzenden zurückgewiesen. Es kam zu einer Diskussion darüber, wie der Vorsitzende seine Fragen stellt und dass er aus Sicht der Verteidigung auch offene Fragen stellen könnte, stattdessen jedoch die Antwortmöglichkeiten vorgibt.

Diese Diskussion schloss der Vorsitzende ab, indem er seine Frage erneut an den Zeugen stellte. J.D. sagte, es sei Konsens gewesen, nicht nach weiteren Beteiligten an Aktionen zu fragen.

Dann wiederholte der Vorsitzende erneut eine Frage und wurde durch die Verteidigung darauf hingewiesen. Er interpretierte diesen Hinweis als Versuch, den Zeugen zu nerven und ihn durcheinander zu bringen, was dieser damit kommentierte, dass sie ihn nicht durcheinander bringen würden.

Im Anschluss wollte er wissen, wann der oben genannte Beschuldigte ihm von seiner Kontrolle in Eisenach erzählt habe. Daran könne sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Er glaube aber, dies sei kurz vor Eisenach II gewesen.

Danach ging der Vorsitzende erneut auf Eisenach I im Oktober 2019 ein und wollte wissen, wie es verstanden werden könnte, dass dies missglückt sei. J.D. antwortete, dass sowohl die DNA-Spuren durch den Blutverlust, als auch der geringe Schaden zu dieser Definition geführt hätten.

Der Vorsitzende wollte dann wissen, was als Erfolg zu werten wäre. Laut dem Zeugen hätten solche Aktionen eine Symbolwirkung und es würde darum gehen, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen. Ein plastisches Beispiel sei es, dem Gitarristen einer Rechtsrockband die Hand zu brechen oder jemanden mit Kampfsporterfahrung dazu zu bringen, diesen Sport nicht weiter auszuüben.

Nach dieser Aussage fragte der Vorsitzende den Zeugen, ob er eine Pause benötige, was der bejahte und die Sitzung wurde erneut für 25 Minuten unterbrochen.

 

Möglichst geringes Risiko für J.D.

Nach der Pause stellte ein weiteres Senatsmitglied Nachfragen zu dem vorher Gesagten. Er wollte wissen, was den Zeugen nach seinem Chat-Gespräch dazu bewogen habe, an dem Angriff teilzunehmen.

J.D. verstand die Frage erst beim zweiten Anlauf und holte mit der Antwort weit aus. Er habe ja eine Bewährungsstrafe und ein offenes Verfahren in Frankreich gehabt, militante Politik sei jedoch ein Mittel der Auseinandersetzung für ihn gewesen. Bei Demonstrationen beispielsweise wäre die Verfolgung leichter, weswegen er sich nach und nach für das klandestine Handeln entschieden habe, da die Verwirklichung einfacher sei. Darum habe er dann vornehmlich als Scout oder in Observationsfunktionen an„Projekten“ teilgenommen.

Dies ermöglichte ihm politische Partizipation mit möglichst geringem Risiko für sich und gestattete ihm trotzdem wirkmächtig mit handeln zu können.

Bei der Auswahl der Ziele ging er danach, wie bedeutsam diese gewesen seien. Ob sie politisch sinnvoll gewesen seien, bemaß er danach, ob es sich um relevante Personen der rechten Szene handelte. Es ging um ein Abwägen der Risiken für ihn. So habe er, wenn er das Risiko als sehr gering einstufte, trotzdessen einen Beitrag leisten können.

Als er gefragt wurde, ob es sich nicht um die erste Anfrage gehandelt habe und auch nicht um die erste als Scout, stimmte der Zeuge zu.

Nach den Umständen für eine Absage gefragt, gab er an, es habe verschiedene Gründe gegeben. Manchmal habe er keine Zeit gehabt, manchmal einfach keine Lust und manchmal habe er Aktionen als nicht sinnvoll erachtet.

Die ersten beiden Gründe konnte der Beisitzer verstehen, beim dritten wollte er genauer wissen, was damit gemeint sei. Die Antwort war einfach, dass das Risiko vielleicht gering war, aber eine Entdeckung doch möglich, dann habe er das abgewägt.

Im Anschluss wurde kurz geklärt, dass sich bei Jabber-Kommunikation mit dem Schließen des Chatfensters auch die Kommunikation löscht, sofern ein Mitschnitt nicht gewünscht und eingestellt ist. Laut J.D. hätten das alle deaktiviert, weswegen entsprechende Kommunikation zu Eisenach II nicht mehr vorhanden sei.

Dann ging es erneut um Eisenach II und die Vorbereitungen in Berlin. Er habe das Auto eines Angeklagten abgeholt. Diesen habe nicht er um die Leihgabe gebeten, sondern nur gesagt bekommen, dass er es holen könne. Sie hätten sich nicht über den Grund der Leihgabe unterhalten und er wisse nicht, ob der Angeklagte davon gewusst hätte. Darüber gesprochen hätten sie erstmalig wegen eines Blitzerfotos von J.D. an dem Abend in dem Auto auf dem Weg nach Eisenach II und erneut auf dem Rückweg. Der Angeklagte habe ihm geschrieben und ihm mitgeteilt, dass er geblitzt wurde.

Er habe das Auto mindestens noch am Folgetag benutzt, um die Wohnung eines vermutlich Festgenommenen aufzuräumen; es kann sogar sein, dass er es noch länger in Benutzung hatte. Er habe dieses Auto mehrfach in Benutzung gehabt, auch über einen längeren Zeitraum, beispielsweise während einer Reise des Angeklagten.

Erneut zum Tatabend befragt, gab der Zeuge an, er habe selbst keinerlei Ausrüstung für den Einsatz mitgenommen, abgesehen von unauffälliger Kleidung und Geld, um die Tankrechnung bar zu zahlen. Der andere Beschuldigte, der mit ihm zusammen losgefahren sei, habe eine Tasche dabei gehabt, zu deren Inhalt der Zeuge aber nichts sagen konnte.

Zum Weg gab J.D. an, kurz hinter Berlin getankt zu haben und dann zu einem Parkplatz in der Nähe von Leipzig gefahren zu sein. Er nannte sich selbst einen eher verpeilteren Charakter, bei dem es möglich sei, die Ausfahrt zu verpassen. Sie seien fast zeitgleich mit den anderen auf dem Parkplatz angekommen. Dort habe man sich gefreut, sich zu sehen und sich sogleich auf die Autos aufgeteilt. Er sei mit einer anderen Person weitergefahren, die anderen hätten noch weitere Personen woanders getroffen.

Das Telefon für die Aktion, als Safe-Handy bezeichnet, habe er irgendwo unterwegs bekommen. Er sei sich sicher, dass er es nicht aus Berlin mitgenommen habe. Ob er das auf dem Parkplatz bekommen hat oder später, könne er nicht sagen. Er wisse auch nicht, ob es funktionsbereit gewesen sei, sie hätten es wohl noch einmal testen müssen.

Er gab an, dass es bei diesen Handys keinen PIN gäbe und es easy sei, direkt damit zu telefonieren.

Er habe keine Kontakte eingespeichert, weshalb es sein könne, dass es schon gespeicherte Kontakte gegeben habe; könne aber auch sein, dass er einfach die Nummer zurückgerufen habe, die ihn kontaktiert hat.

Im Tunnel in Jena hätten sie die anderen zufällig wieder getroffen. Das sei lustig gewesen, man hätte sich zugewunken und aufgrund seiner Unaufmerksamkeit, sei es zu dem Blitzerfoto gekommen.

Auf die Frage hin, welches andere Auto im Tunnel gewesen sei und wer gefahren sei, konnte er keine genauen Angaben machen. Er hat jedoch vermutet, dass es die Weimarer in deren Auto gewesen seien, möglicherweise mit anderen, die er zuvor auf dem Parkplatz getroffen habe.

Auf die Frage des Beisitzers, ob sie zuvor eine Entscheidung bezüglich der Geschwindigkeit getroffen hätten, meinte der Zeuge amüsiert: „Offensichtlich ja nicht“, jedoch sei es üblich, verkehrskonform zu fahren, er selbst fahre gern zügig.

Hiernach meinte der Vorsitzende, die Autobahn sei nun fast abgeschlossen und er würde die Sitzung nun beenden und der Verteidigung in der nächsten Woche das Fragerecht einräumen.

In der Woche darauf hat der Zeugenbeistand von J.D. keine Zeit, weswegen er dort nicht aussagen wird und nun auch schon für die Termine Ende September geladen sei.

Daraufhin verließ Domhöver mit seinem Rechtsanwalt und den Personenschützern den Saal und die Verteidigung stellte noch ein paar letzte Fragen.

Zum einen kamen sie auf den Anfang zu sprechen, als es hieß, dass Maximilian Andreas nun einen neuen Nebenklageanwalt habe, Rechtsanwalt Hentze. Sein ehemaliger Nebenklageanwalt Hohnstädter habe einen neuen Antrag zur Beiordnung gestellt.

Dies sei laut Vorsitzenden korrekt und sie sollten bis zum 05.08.2022 Stellung dazu nehmen.

Damit endete der Prozesstag um 16:30 Uhr. Der nächste Prozesstag ist Mittwoch, der 03.08.2022 um 09:30 Uhr am OLG Dresden. Auch während dieses sowie der darauf folgenden Prozesstage, an welchen der Vergewaltiger und Verräter J.D. aussagt, werden Kundgebungen unter dem Motto „Unsere Solidarität gegen politischen Verrat“ stattfinden. Danke an dieser Stelle an die Organisator:innen und Teilnehmenden!