2026.04.27 / 34. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Am heutigen HVT waren sechs solidarische Besucher*innen im Zuschauer*innen-Saal. Im Verhandlungssaal war neben der üblichen Besetzung Rechtsanwalt Mario Thomas für die Vertretung der Nebenklage anwesend.
Zu Beginn verlas ein Angeklagter einen Befangenheitsantrag gegen den Senat. Er bezog sich darin auf einen Antrag seiner Verteidigung vom 21.04.26,¹ den der Senat abgelehnt hatte. Darin wurde beantragt, jene HVT, die auf einen Mittwoch fallen, über einen Zeitraum von acht Wochen bereits um 13:00 Uhr zu beenden. Hintergrund ist eine dringende gesundheitliche Behandlung des Angeklagten. Der vorsitzende Richter begründete seine Ablehnung damals mit dem Beschleunigungsgebot und warf der Verteidigung vor, die HVT ohnehin durch ihr Befragungsverhalten gegenüber der Zeug*innen und das Stellen zahlreicher Anträge in die Länge zu ziehen. Der Angeklagte legte dar, dass das Frageverhalten und das Stellen von Anträgen vom Recht auf ein faires Verfahren umfasst seien und nicht zum Nachteil Angeklagter ausgelegt werden dürfe. Auch hätten die übrigen Angeklagten keinen Widerspruch wegen des Beschleunigungsgebot erhoben. Stattdessen zeige der Senat durch die Ablehnung eine Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten und verletze seine Fürsorgepflicht, da die medizinische Versorgung des Angeklagten ernsthaft gefährdet werde. Der vorsitzende Richter entgegnete knapp, dass der Antrag gar nicht hätte verlesen werden müssen, da er bereits schriftlich vorläge und man sich ohnehin mit diesem befassen würde. Dem entgegnete die Verteidigung, dass es dem Angeklagten ein zentrales Bedürfnis sei, diese wichtige Angelegenheit in der öffentlichen Hauptverhandlung zu verlesen.
Anschließend folgte eine 75-minütige Pause, da der Gutachter Prof. Dr. Labudde, der heute als Sachverständiger gehört werden sollte, am Vorabend noch über hundert Seiten pdf-Dokumente an das Gericht geschickt habe, welche die Verteidigung erst heute morgen um 07:30 Uhr erhalten habe. Um sich hierzu besprechen, sei eine Unterbrechung notwendig.
Anschließend betrat der eben genannte Labudde den Verhandlungssaal.² Zu Beginn stellte er seine vermeintliche Qualifikation und „Methode“ dar. Bezüglich ersterem gab er an, seit 15 Jahren an der Hochschule Mittweida Forschung und Lehre zu betreiben und dabei seine „Methode“ entwickelt zu haben, welche er anschließend in aller Ausführlichkeit vorstellte. In der Kurzform lässt sich diese wie folgt zusammenfassen: Sein Team und er würden Orte als digitale Räume dreidimensional nachbilden und seien in der Lage, dort Objekte hinein zu setzen. Dabei würde die Messbarkeit und die Geometrie dieser Objekte – z.B. Personen – erhalten bleiben. So könne man damit auch Personen vergleichen und einander zuordnen. In der Regel gehe es dabei um eine Zuordnung von „tatrelevanten Personen“ – also Personen auf Videos, die eine Straftat begehen – zu konkreten Tatverdächtigen. Er habe ähnliche Gutachten bereits in über 80 Fällen erstellt, meist im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften. Seine „Methode“ habe in Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal und sie sei von zahlreichen Fachleuten wissenschaftlich überprüft worden. Im „diesem Komplex“ habe er 13 Gutachten erstellt.
Die Aufgabe hier wäre gewesen, die Körpermaße der tatrelevanten Personen aus verschiedenen Videos der Tatkomplexe in Budapest, Erfurt und dem Thor Steinar-Geschäft in Dortmund zu ermitteln und mit den Körpermaßen der tatverdächtigen Personen zu vergleichen. Das umfasst Personen, die hier in Dresden, vor dem OLG in Düsseldorf und vor dem OLG in München auf der Anklagebank sitzen oder saßen.
Ab hier fällt eine Nacherzählung des HVT deutlich schwerer: Labudde erschien mit einem Laptop und zahlreichen Präsentationen und monologisierte teils über lange Phasen hinweg zu seiner „Methode“ und dessen vermeintlichen Ergebnissen, wobei es allen Verfahrensbeteiligten teils sichtbar schwer fiel, seinen Ausführungen zu folgen. So wurden Labuddes Ausführungen von schlafende Zuschauer*innen oder Justizbeamt*innen, aber auch von immer wiederkehrendem Gelächter im Verhandlungs- und Zuschauer*innen-Saal und am häufigsten von fragenden Gesichtern untermalt.
Ein zentraler Bestandteil Labuddes „Methode“ sei die Erstellung sogenannter „Rigs“, was auf den Folien wie eine strichhafte Nachzeichnung der Körpermaße von Personen wirkte. Diese Rigs würden anhand angefertigter Bilder von tatverdächtigen Personen erstellt. Bezüglich letzter zeigte Labudde auch ein Foto in seiner Präsentation, das auch für diesen Prozess bestätigte, was sich schon in den Prozessen in München und Düsseldorf zeigte: Die Angeklagten werden von Beamt*innen unter offensichtlichem Zwang vor die Kamera gezerrt. Dass die Fotos dabei keine aufrecht stehende oder gehende Körperhaltung abbilden, sei allerdings nicht relevant, so wäre es möglich die Rigs „aufzuklappen“, ohne dass sich die Körpermaße verändern würden. Die Rigs würden dann in das jeweilige Video eingepasst, was vor allem anhand des vermeintlichen „Fluchtvideos“ vom Tatkomplex Erfurt gezeigt wurde, bzw. versucht wurde zu zeigen. Denn trotz zahlreicher Nachfragen durch verschiedene Mitglieder des Senates und der Verteidigung schaffte es Labudde nicht, den Anwesenden nachvollziehbar zu antworten. Er kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Person im besagten „Fluchtvideo“ „äußerst wahrscheinlich“ mit einem Angeklagten identisch sei. Argumentiert wurde vor allen Dingen mit dessen Körperhöhe, wobei verschiedene Verfahrensbeteiligte einwandten, dass es doch eine Unzahl an Personen mit ungefähr dieser Körpergröße in Deutschland geben würde. Doch Labudde holte immer wieder und immer weiter aus und blieb bei seiner Einschätzung, das würde sich durch das Einpassen der Rigs erklären. Für das Video aus Budapest konnte er die Einpassung des Rigs des Angeklagten allerdings nicht vorlegen, das könne er aber „heute Abend, heute Nacht“ noch machen und würde es morgen vorlegen. Nach einem weiteren gescheiterten Erklärungsversuches Labuddes mittels der Einpassung des Rigs im sog. Goldmünzen-Verfahren aus Berlin, schien der Richter die Geduld zu verlieren und beendete mit den Worten „Ich glaube, das reicht!“ die Verhandlung und teilte mit, dass er nun „alle erlösen würde für heute“ – letzteres sei natürlich nicht gegen Professor Labudde persönlich gerichtet.
Morgen wird die Verhandlung mit der Vorstellung des Gutachten Labuddes forgesetzt, wobei ab 14:00 Uhr der Neonazi und Szene-Anwalt Brian Engelmann als Zeuge geladen ist. Engelmann hat bereits in diesem Verfahren ausgesagt. Der vermeintlichen Vereinigung wird vorgeworfen, Engelmann observiert und einen Angriff auf ihn geplant zu haben, was allerdings durch polizeiliche Maßnahmen im Bereich Gefahrenabwehr verhindert worden sein soll.
Fußnoten
(1) https://www.antifaostkomplex.org/2026-04-21-39-prozesstag-antifa-ost-komplex-ergaenzender-prozessbericht/
(2) https://www.antifaostkomplex.org/ausblick-prozesstage-40-und-41-27-und-28-04-26-ladung-prof-labudde-und-brian-engelmann/