Bewährung für Leipziger Ex-Grünen-Stadtrat Kasek: „Meinten Sie, Sie sind Superman?“
Seit Oktober vorigen Jahres läuft der Prozess gegen den früheren Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek am Amtsgericht Leipzig. Es geht um Betrug und Titelmissbrauch. Am Donnerstag wurde er verurteilt.
Nach drei Monaten Hauptverhandlung hielt ihn das Amtsgericht für schuldig: Der frühere Leipziger Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek ist am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem Juristen wurden 30 Fälle des Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen, vierfacher Betrug und Urkundenfälschung zur Last gelegt.
Nach dem Verlust seiner Anwaltszulassung soll Kasek weiter als eine Art Scheinanwalt aufgetreten sein und anwaltliche Dienstleistungen abgerechnet haben. „Sie haben einfach weitergemacht, als würden die Regeln für Sie nicht gelten“, sagte Richterin Ute Fritsch bei der Urteilsverkündung zu dem Angeklagten.
Bereits 2017 habe die Rechtsanwaltskammer dem Angeklagten mitgeteilt, dass bei ihm ein Vermögensverfall vermutet werde. Schon da soll Kasek die Zahlungsunfähigkeit gedroht haben. Die Richterin sprach von „zahlreichen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis“. Der damalige Anwalt hätte ausreichend Zeit gehabt, dieses Problem anzugehen. Seit Jahren habe er gewusst, dass seine Kanzlei in Schieflage geraten sei.
Mit geringstmöglichem Aufwand habe er diese weitergeführt. Zugleich hätte der Angeklagte viel Zeit für politische Aktivitäten und seine Präsenz in sozialen Medien aufgebracht. „Sie haben gedacht, Sie können das alles schaffen“, so die Richterin zu Kasek. „Meinten Sie, Sie sind Superman? Das sind Sie nicht.“
Mandanten und Richter erfuhren von Problem aus Zeitung
Die Geduld der Rechtsanwaltskammer sei unendlich groß gewesen, befand Fritsch. Weil die Interessen von Mandanten gefährdet gewesen seien, habe die Kammer schließlich handeln müssen. Am 19. Juli 2022 wurde der Entzug der Anwaltszulassung rechtskräftig, gut eine Woche später schaltete man das besondere elektronische Anwaltspostfach ab.
Kasek habe dies einfach ignoriert, sagte die Richterin. Er hätte die Pflicht gehabt, seine Mandanten darüber zu informieren, sei aber dennoch weiter als Rechtsanwalt aufgetreten und „ins Tagesgeschäft zurückgekehrt“. Mandanten und Gerichte hätten teilweise erst aus der Presse davon erfahren. Die LVZ hatte im August 2022 als erstes Medium über den Fall berichtet. Noch im August habe der Angeklagte sogar neue Mandate übernommen und Rechnungen ausgestellt. „Sie haben den Eindruck vermittelt, dies sei nur ein kurzfristiges Problem“, sagte Fritsch zu dem Angeklagten. „Aber Sie haben sich immer weiter in Schwierigkeiten verrannt und wollten das nicht wahrhaben.“
Gericht: Mandanten gefährdet und ihnen Schaden zugefügt
Der Angeklagte habe seine Kanzlei weiterführen wollen, um Einnahmen zu erzielen. Dadurch seien Mandanten gefährdet und ihnen teilweise beträchtlicher Schaden zugefügt worden, erklärte Fritsch. „Das zerreißt einem das Herz.“
Das Schöffengericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Ein Teil der Verfahren wurde eingestellt, vom Vorwurf der Untreue wurde der Jurist freigesprochen. Als Auflagen muss Kasek eine Schuldnerberatung aufsuchen und außerdem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus, was höchstens 180 Tagessätze beinhalten würde. Kasek hatte das missbräuchliche Verwenden der Berufsbezeichnung im Prozess eingeräumt, Betrugsvorwürfe jedoch zurückgewiesen. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
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Lucas Böhme Liz
Titelmissbrauch und Betrug: Grüner Ex-Stadtrat Jürgen Kasek zu Bewährungsstrafe verurteilt
Nach Überzeugung des Gerichts sagte er wiederholt die Unwahrheit, suchte die Schuld vornehmlich bei anderen und ritt einige Mandanten ins Verderben. Am Donnerstag, dem 22. Januar, wurde der grüne Leipziger Ex-Stadtrat Jürgen Kasek nun zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt: Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der heute 45-Jährige 2022 trotz verlorener Anwaltszulassung weiter praktiziert und teilweise illegal Gelder abgerechnet hatte.
Urteil im Fall Jürgen Kasek: Nach mehreren Verhandlungstagen sprach das Amtsgericht den grünen Leipziger Ex-Stadtrat, Aktivisten und ehemaligen Anwalt am Donnerstagmorgen unter anderem des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen, des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Der 45-Jährige erhielt eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft, ausgesetzt auf drei Jahre auf Bewährung, verbunden mit der Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Kasek wies Bereicherung zurück
Der Prozess hatte am 22. Oktober 2025 begonnen. Laut Anklage soll Jürgen Kasek, bis 2018 auch Landesvorstandssprecher der Grünen in Sachsen, trotz eines seit 19. Juli 2022 rechtskräftigen Verlusts seiner Anwaltszulassung weit über dieses Datum hinaus als Rechtsanwalt und Strafverteidiger aufgetreten sein. Die Anklage hatte zunächst insgesamt 42 Fälle aufgelistet, von denen ein Teil eingestellt wurde, beim Vorwurf der Untreue gab es einen Freispruch.
Sein anfängliches Schweigen zu den Vorwürfen hatte Kasek im Prozess schließlich beendet und Fehler eingeräumt: Er habe seinen Rechtsanwaltstitel weitergeführt, sich aber entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft finanziell niemals bereichert, so der zweifache Vater. Hintergrund der verlorenen Zulassung als Anwalt sollen ausstehende Beiträge beim Rechtsanwaltsversorgungswerk gewesen sein.
Unregelmäßigkeiten im Schuldnerverzeichnis
Unregelmäßigkeiten im Schuldnerverzeichnis und den Verdacht auf einen Vermögensverfall bei Kasek habe es schon ab 2017 gegeben, fasste die Vorsitzende des Schöffengerichts, Ute Fritsch, in ihrer etwa einstündigen Urteilsbegründung zusammen: „Es hätte Zeit bestanden, sich mit diesen Problemen zu beschäftigen. Die Geduld der Rechtsanwaltskammer war unendlich groß“, sagte sie.
Stattdessen habe der Angeklagte sich nicht gekümmert und die Dinge laufen lassen, bis ihm 2021 die Zulassung entzogen wurde, die Entscheidung erlangte im Folgejahr Rechtskraft. Die Anwaltskammer habe irgendwann zum Schutz von Mandanteninteressen eingreifen müssen, betonte Fritsch.
„Meinten Sie, Sie sind Superman?“
Kasek sei sich allein durch das Erlöschen seines Zugangs zum elektronischen Anwaltspostfach Ende Juli 2022 auch bewusst gewesen, dass er nicht mehr in seinem Beruf auftreten durfte. Der Volljurist habe aber den Verlust der Zulassung damals als vorübergehenden Zustand hingestellt, mithin Justiz, Mandantschaft und Medien zum Narren gehalten. Dabei, so Richterin Fritsch, war klar, dass es „bei realistischer Betrachtung“ mit seiner Kanzlei nie so weitergegangen wäre.
Kaseks Erklärung, wonach er sich in einem Tunnel aus Selbstüberschätzung und gesundheitlichen Problemen verrannt hatte, folgte das Gericht nur bedingt: Ohne Zweifel hätte sein Pensum als Anwalt, damaliger Stadtrat und reichweitenstarker Aktivist einen hohen Stressfaktor bedeutet.
Doch hätte man die Notbremse ziehen und seine Probleme lösen müssen: „Meinten Sie, Sie sind Superman?“, fragte Richterin Fritsch ironisch. Und: „Sie haben einfach auf zu vielen Hochzeiten getanzt, Herr Kasek.“
Urteil kann noch angefochten werden
Besonders negativ hob das Gericht hervor, dass der Angeklagte Mandantschaft bewusst hingehalten und ihr teilweise heftigen Schaden zugefügt habe.
Auch habe Jürgen Kasek einem ehemaligen Kanzleimitarbeiter fälschlich die Schuld zugeschoben, dass Rechnungen nicht mehr geprüft wurden. Für das Schöffengericht eine Behauptung, die durch Chats und Schriftstücke widerlegt sei: „Das finde ich ein bisschen übel. Sie stellen sich hier nur als Opfer dar“, redete die Richterin Kasek ins Gewissen.
Seiner Beteuerung, kein schlechter Mensch zu sein, entgegnete sie, dass sie davon nicht ausgehe. Aber: „Es wäre allen geholfen gewesen, wenn Sie es richtig gemacht hätten.“
Staatsanwalt Manuel Rothe hatte am Ende des Prozesses anderthalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert, Kaseks Anwältin Rita Belter eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Für den Angeklagten sprachen dem Gericht nach zumindest sein Geständnis und dass die Vorwürfe schon längere Zeit zurücklagen. Gegen die Entscheidung vom Donnerstag steht noch die Möglichkeit von Rechtsmitteln offen.