How To Einlass: Zur Situation vor und im OLG Dresden

Am 25. November beginnt am OLG Dresden der Prozess gegen sieben Antifas im Antifa-Ost-Komplex. Nachfolgend wollen wir auf die Situation vor und im Gerichtsgebäude eingehen, sodass alle Genoss*innen, die den Prozess perspektivisch besuchen wollen, auf die Bedingungen vor Ort vorbereitet sind.

Die Adresse des OLG lautet: Hammerweg 26, 01127 Dresden. Der Verhandlungen sollen jeweils um 9:30 Uhr beginnen. Die aktuellen Prozesstermine könnt ihr unter Termine [https://www.antifaostkomplex.org/termine/] einsehen.

VORSICHT FASCHOS, VORSICHT COPS

Vor dem Gerichtsgebäude tummeln sich viele Cops, im Gerichtsgebäude etliche Justizbeamt*innen. Die Gefahr von Repression besteht ständig. Vor allem Personen, die wissen oder vermuten, dass sie per Haftbefehl gesucht werden, sollten von der Überlegung, sich den Prozess anzuschauen, Abstand nehmen.

Wer unsicher ist, ob etwaige Ermittlungsverfahren gegen sie*ihn im Zusammenhang mit diesem Verfahren laufen, oder die Möglichkeit besteht, als Zeug*in für im Prozess zu verhandelnde Taten identifiziert und befragt werden zu können, sollte sich diesem Risiko bewusst sein und dieses Risiko gegen eine Prozessbegleitung abwägen.

Neben Repression können uns vorm und innerhalb des Gerichtsgebäudes Faschos begegnen. Hier ist ein kollektives, entschlossenes und solidarisches Auftreten notwendig. Vor allem werden Faschos aber zugegen sein, um zu provozieren.

So kam es am 53. Prozesstag des Antifa-Ost-Verfahrens zu einem Angriff auf einen Prozessbeobachter [https://www.soli-antifa-ost.org/bericht-vom-53-prozesstag-donnerstag-19-05-2022/]. Der Fascho, von dem der Angriff ausging, ist zuvor durch sexistische Beleidigungen gegenüber FLINTA aufgefallen.

Vor allem zum Prozessauftakt waren Faschos zugegen, um Genoss*innen abzufilmen und zu provozieren.

PARKEN

Wenn ihr von der Stauffenbergallee (von der Autobahn aus kommend) links in den Hammerweg einbiegt, befindet sich das Gerichtsgebäude auf der rechten Seite. Wenn ihr dieses mit eurem Fahrzeug passiert, kommt kurz danach die JVA und auf der linken Seite die BCS Natur- und Spezialbaustoffe GmbH. Auf dieser Seite des Baustoffhandels ist Parken möglich.

Weitere Parkmöglichkeiten findet ihr im Hammerweg, wenn ihr von der Stauffenbergallee rechts in den Hammerweg einfahrt, oder entlang der Stauffenbergallee.

Seid euch bewusst, dass entlang des Hammerwegs Cops stehen, die die An- und Abreise wahrnehmen und gegebenenfalls auch Nummernschilder notieren. Die gleiche Gefahr besteht auch durch Faschos. Bestenfalls ist euer Fahrzeug auch verkehrssicher und ihr wisst, wo sich Ersatzreifen und Erste-Hilfe-Koffer befinden. Es kam vereinzelt vor, dass Fahrzeuge kontrolliert wurden.

VORPLATZ

Der Vorplatz vorm Gerichtsgebäude ist gut erkennbar, auf diesem stehen mehrere Steinblöcke. Gegenüber davon ist eine Einbuchtung, wo sehr wahrscheinlich an jedem Prozesstag Polizeifahrzeuge stehen, die einerseits unter anderem den An- und Abtransport der inhaftierten Angeklagten absichern, andererseits auch die Aktivitäten der Besucher*innen verfolgen.

Der Vorplatz ist nicht überdacht und Besucher*innen sind dort den Witterungen ausgesetzt. Kleidet euch daher entsprechend und plant auch Zeit ein, wenn ihr ins Gerichtsgebäude wollt.

Auf dem Vorplatz werden sich die Unterstützer*innen der Angeklagten vor dem Prozessbeginn sowie während längerer Pausen befinden.

AN-/ABTRANSPORT DER INHAFTIERTEN ANGEKLAGTEN

Noch ist nicht klar, wann und wie die inhaftierten Angeklagten zum Gerichtsgebäude gebracht werden.

Während des Prozesses gegen Lina und drei andere Antifas wurde Lina in einer Kolonne von Polizeifahrzeugen zum Gerichtsgebäude gefahren. Es bestand die Möglichkeit, ihr zuzuwinken oder ihr via Transpi Grüße zukommen zu lassen. Trotz der Schnelligkeit der Kolonne und verdunkelter Scheiben konnte sie das wahrnehmen. Sicherlich auch eine solidarische Geste für die drei inhaftierten Angeklagten.

EINLASS

Es gibt einen Eingang für Besucher*innen und einen für die Presse. Die Pressevertreter*innen werden seitens der Justizbeamt*innen bevorzugt behandelt.

Ihr betretet das Gebäude einzeln und müsst ein gültiges Ausweisdokument (also Personalausweis oder Reisepass) dabei haben. Sobald das Dokument ausgelaufen ist, verliert es seine Gültigkeit und ihr werdet nicht eingelassen. Selbst wenn das Dokument nur einen Tag abgelaufen ist. Ihr könnt dennoch gerne in die Diskussion gehen.

Danach werdet ihr aufgefordert, alle eure Gegenstände, die ihr in den Taschen tragt, in eine Box zu tun und eure Jacke(n) auszuziehen.

Es dürfen keine Lebensmittel mit in den Gerichtssaal genommen werden, also weder Speisen noch Getränke. Bevor wir aufzählen, was nicht erlaubt ist, führen wir auf, was gestattet ist: Ihr dürft eure Jacke(n) mit reinnehmen; wichtig, da es im Winter recht kühl im Saal ist. Schals sind eine Sache, die diskutiert werden muss. Die Erfahrung aus dem vorherigen Prozess zeigt, dass die Justizbeamt*innen diese eher nicht zulassen.

Im Weiteren dürft ihr Stift und Papier mit reinnehmen. Am sichersten hat sich die Variante mit einem Druckbleistift sowie einem Ringpapierblock herausgestellt. Und ihr dürft auch Drehzeug mit reinnehmen, aber kein Feuerzeug.

Zugleich dürfen keine Gegenstände/Kleidungsstücke mitgeführt werden, auf denen politische, weltanschauliche oder religiöse Symbole/Texte/Bilder zu sehen sind.

Ihr werdet ähnlich wie am Flughafen aufgefordert, durch einen Metalldetektor zu gehen, und werdet anschließend von einer*einem Beamt*in nochmals extra kontrolliert. So müsst ihr u. a. die Schuhe ausziehen und gegebenenfalls euren Pullover hochziehen, um zu zeigen, dass ihr kein untersagtes Kleidungsstück tragt. Zugleich findet eine Leibesvisitation statt.

Nachdem ihr diese Station durchlaufen habt, erhaltet ihr die Gegenstände aus der Box sowie euren Ausweis wieder.

Sofern euch etwas abgenommen wird, bewahren dies die Justizbeamt*innen auf, ihr erhaltet einen Zettel mit einer Nummer. Mit dieser erhaltet ihr die Gegenstände beim Verlassen des Gebäudes zurück.

Zugleich bekommt ihr eine Plastikkarte, die ihr sichtbar tragen müsst. Auf dieser befindet sich ebenfalls eine Nummer, mit der euch die Justizbeamt*innen identifizieren können. Jede dieser Karten wird zusammen mit eurem Ausweisdokument am Einlass kopiert!

Die sitzungspolizeiliche Anordnung für das Verfahren findet ihr hier [https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1091149]. So könnt ihr nochmal konkreter nachlesen, was erlaubt ist und was vor allem nicht.

SAAL

Der Saal fasst über 150 Plätze, davon sind 50 Plätze für Pressevertreter*innen reserviert. Sofern die Presseplätze nicht bis zehn Minuten vor Prozessbeginn ausgeschöpft sind, können diese durch andere Besucher*innen aufgefüllt werden.

Besucher*innen sind mit einer dicken Glasscheibe von den Prozessbeteiligten getrennt. Eine Kommunikation kann somit nicht oder kaum stattfinden.

Den Besucher*innen ist es nicht erlaubt, ihre Meinung kundzutun. Jedes Lachen, Raunen, Beschweren, jede Unmutsäußerung wird seitens der Richter*innenbank kommentiert und gegebenenfalls sanktioniert. Das wollen wir lediglich transparent machen, ohne euch aber einzuschränken.

HOF

Während kurzer Pausen können sich Besucher*innen auf dem Hof aufhalten. Raucher*innen können bei den Justizbeamt*innen Feuer erfragen.

PERSPEKTIVE VOM ERSTEN PROZESS AM 08.09.2021

Nachfolgend ein Ausschnitt vom Prozessbericht des SAO vom ersten Verhandlungstag beim Prozess gegen Lina und drei Antifas vom 8. September 2021 [https://www.soli-antifa-ost.org/bericht-vom-1-prozesstag-mittwoch-08-09-21/]. Damit erhaltet ihr einen Eindruck von damals sowie Infos zum Gebäude und dem Saal.

„Pünktlich um 08:30 Uhr öffnete das Gericht seine Tore und die Einlasskontrollen begannen. Während die Medienvertreter:innen mit Akkreditierung über eine separate Schlange in kleinen Grüppchen herein gebeten wurden, mussten die sonstigen Personen jeweils einzeln eintreten. Es folgte eine strenge Einlasskontrolle, bei der die Ausweispapiere kopiert wurden, der Körper penibel abgetastet wurde und bis auf Stift und Papier sämtliche persönliche Gegenstände abgegeben werden mussten. Im Gegensatz zu den Pressevertreter:innen war es den restlichen Personen nicht einmal gestattet Essen oder Trinken mit hinein zu nehmen. Bei der Einlasskontrolle sowie im gesamten Gericht waren zahlreiche Justizangestellte zugegen, welche zusätzlich durch sächsische BFE-Einheiten, selbst im Zuschauer:innensaal unterstützt wurden. Bei dem Gebäudekomplex des Oberlandesgerichts handelt es sich um einen abgetrennten Teil der immer noch angrenzenden Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete. Der Hochsicherheitssaal des OLG befindet sich in der ehemaligen Mensa der Unterkunft und stellt eine Interimslösung des weiter geplanten Ausbaus des Gebäudes dar. Errichtet wurde der Saal 2016 für den Prozess gegen die sogenannten Gruppe Freital. Ebenfalls nebenan befindet sich die Justizvollzugsanstalt Dresden. Für den Aufenthalt vor Beginn der Verhandlung bzw. während der Verhandlungspausen hatten sich die Zuschauer:innen auf einen mit Zäunen abgegrenzten Hof zu begeben. Für die Medienvertreter:innen stand ein separater Presseraum zu Verfügung. Nach und nach begaben sich die Unterstützer:innen und Presseleute in den mit Plexiglasscheiben abgetrennten Zuschauer:innensaal, […]“

erschienen auf:
https://www.antifaostkomplex.org/how-to-einlass-zur-situation-vor-und-im-olg-dresden/