Brandanschlag auf Leipziger Autohaus: Studenten kommen mit Bewährung davon

Ein Brandanschlag auf ein Leipziger Autohaus richtete gewaltigen Schaden an. Drei Studenten gestanden die Tat vor Gericht, bekamen dafür Bewährungsstrafen. Die Anklagebehörde geht gegen das Urteil vor.

Für sie war es eine spontane Idee nach einem Brettspielabend: Drei Studenten sollen im vergangenen Jahr einen Brandanschlag auf ein Mercedes-Autohaus im Leipziger Westen verübt haben. Im Prozess am Amtsgericht legten sie Geständnisse ab. Im Gegenzug ließ sie das Gericht nun verabredungsgemäß mit Bewährungsstrafen davonkommen. Für die Staatsanwaltschaft war der Deal nicht akzeptabel. Die Anklagebehörde legte gegen das Urteil inzwischen Berufung ein.

Am 31. Mai 2024 drangen XX (21), XX (22) und XX (23) der Anklage zufolge in das Firmengelände in der Schomburgkstraße in Neulindenau ein. Mit brennenden Grillanzündern sollen sie neun Fahrzeuge beschädigt haben. Allein an den Autos entstand mehr als 300.000 Euro Schaden. Zudem erwuchsen dem Autohaus Folgekosten in Höhe von etwa 183.000 Euro.

Polizisten nahmen die drei Tatverdächtigen kurz darauf in der Pansastraße in Tatortnähe fest. Bei ihnen wurden neben Grillanzündern und Feuerzeugen auch Sturmhauben und ein abgebrochener Mercedesstern gefunden.
Anschlag am Jahrestag des Urteils gegen Lina E.

Sächsisches Landeskriminalamt und die ermittelnde Soko Linx hatten damals einen politischen Hintergrund der Tat nicht ausgeschlossen. Denn der Brandanschlag ereignete sich am Jahrestag des Urteils gegen die Leipziger Linksextremistin Lina E., zudem wurde nach Behördenangaben gegen alle drei Beschuldigten im Zusammenhang mit den Vorfällen am sogenannten „Tag X“ in Leipzig ermittelt.

An diesem Tag im Juni 2023 hatte sich die linke Szene als Reaktion auf die Verurteilung von Mitgliedern der linksextremistischen „Hammerbande“ in Leipzig versammelt, wobei es zu massiven Ausschreitungen kam.

Angeklagte gaben sich vor Gericht unpolitisch

Auch gegen die drei Angeklagten soll in diesem Zusammenhang ermittelt worden sein. Adem H. steht nach Gerichtsangaben wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte am „Tag X“ demnächst erneut vor Gericht.

Im Prozess um die Brandstiftung gaben sich die Studenten unpolitisch. Ein Verteidiger bezeichnete die Tat als „Blödsinn“. Die Angeklagten seien nicht in extremen Strukturen verankert, hieß es, hätten allenfalls „ein Symbol setzen“ wollen.

Am Ende kam es so, wie es das Jugendschöffengericht bereits am ersten Verhandlungstag im Falle von Geständnissen angekündigt hatte: Die Angeklagten wurden wegen Brandstiftung zu jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, bestätigte das Amtsgericht auf LVZ-Anfrage, zwei von ihnen aufgrund ihres Alters noch nach Jugendstrafrecht.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen gefordert, alle Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von jeweils drei Jahren und drei Monaten zu verurteilen. Eine Aussetzung zur Bewährung wäre in dem Fall nicht mehr möglich.

Mit der Berufung durch die Anlagebehörde dürfte der Fall nun am Landgericht erneut aufgerollt werden.