Schnapsidee à la AfD: Die wilde Idee von Alkoholverbotszonen kommt wieder auf den Tisch

Vor zwei Jahren brillierte die Rechtsaußen-Partei in Leipziger Stadtrat schon mit der Idee, in der Stadt regelrechte Alkoholverbotszonen anzulegen. Ein richtiger Schaufensterantrag, ohne irgendeinen Sinn. Aber natürlich mit einem klaren Ziel: Bestimmte Straßen und Ortsteile einmal mehr zu diskreditieren und ein Bild zu erzeugen, das mit der Realität wenig zu tun hat. Umsetzbar ist die Schnapsidee sowieso nicht, wie das Leipziger Ordnungsamt schon damals feststellte.
Damals wurde die wilde Idee, mit der die AfD-Fraktion einmal mehr die Ortsteile markieren wollte, in denen die Bewohner sowieso schon die meisten Probleme haben, vertagt. Da hätte die vom Verbieten so beseelte Fraktion ihren Antrag noch einmal überdenken können oder gleich zurückziehen.
Ein Verbot ohne Nutzen
Das Ordnungsamt der Stadt hatte in seiner Stellungnahme ziemlich deutlich gemacht, dass diese Idee, in ganzen Ortsteilen und Straßenzügen ein Alkoholverbot zu verhängen, schlichtweg nicht umsetzbar ist. Als Lösung der vielen, oft komplexen Probleme in diesen Stadtgebieten ist es sowieso nicht geeignet.
„Die Stadtverwaltung ist vom Nutzen von Alkoholverbotszonen nicht überzeugt“, stellte das Ordnungsamt fest. „Nach unserer Auffassung mangelt es an Nachweisen, dass Alkoholverbotszonen ihren vermeintlichen Zweck erfüllen. Mit Einrichtung solcher Zonen würden alle Menschen, die dort Alkohol konsumieren, unter Generalverdacht gestellt. Nicht alle Konsumierenden verhalten sich allerdings auffällig bzw. gefährden durch ihr Verhalten andere Menschen oder Sachen.“
Womit das Ordnungsamt schon beiläufig anmerkte, was die AfD-Fraktion mit ihrem Schaufensterantrag tatsächlich bezweckt: ganze Stadtgebiete unter Generalverdacht zu stellen.
„Die Einrichtung von Alkoholverbotszonen würde einen erheblichen Eingriff in verschiedene Rechte darstellen, der sorgfältig und kritisch abgewogen werden müsste. Gegen Personen, die andere belästigen oder Gewalt gegen Personen und Sachen ausüben, stehen dem Polizeivollzugsdienst und der Polizeibehörde bereits ausreichend Mittel zur Verfügung“, stellte das Ordnungsamt fest.
Für Suchtprävention völlig ungeeignet
Und nahm auch das fadenscheinige Argument aus dem AfD-Antrag auseinander, solche Alkoholverbotszonen seien gar ein Beitrag zur Suchtprävention.
„Alkoholverbotszonen leisten keinen Beitrag zur Suchtprävention“, betonte das Ordnungsamt. „Die betreffenden Personen würden sich aller Voraussicht nach andere Orte suchen, um Alkohol zu konsumieren. Es ist davon auszugehen, dass die zu erwartenden Verdrängungsprozesse auch bei Begleitung durch Streetwork und andere Maßnahmen eintreten würden. Vielmehr wären gefährdete Personen durch den Rückzug an andere, womöglich zunächst nicht bekannte, Konsumorte sogar weniger gut durch Streetwork zu erreichen.“
Und damit würde genau das passieren, was auch passierte, als die Polizei in den so markierten Gebieten verstärkt auf die Jagd nach Dealern und Drogenkonsumenten ging. Gegen die Sucht hat das überhaupt nichts bewirkt. Aber es hat das Phänomen in benachbarte Stadtquartiere abgedrängt. All das wurde in der Ratsversammlung mehrfach behandelt. Jeder Suchtbericht hat das thematisiert.
Aber augenscheinlich interessieren all diese Information die kontrollsüchtige Fraktion in Blau nicht wirklich. Genauso wenig wie die tatsächlichen sozialen Probleme, die hinter etlichen der manchmal gewalttätigen Konflikte in den inkriminierten Bereichen stecken. Alkohol ist dafür allenfalls ein Verstärker.
Riesiger Aufwand ohne Nutzen
Was die AfD-Fraktion aus den Leipziger Suchtberichten herausliest, klingt dann so: „Eisenbahnstraße, Ramdohrscher Park, Bürgermeister-Müller-Park, Stuttgarter Allee, Bereiche um Hauptbahnhof/Schwanenteich und Lindenauer Markt – all diese Straßen, Plätze, Grünanlagen zählen zu Leipzigs Drogenhotspots und Kriminalitätsschwerpunkten.“
Diese „Drogenhotspots“ versucht die Leipziger Polizei nun seit Jahren zu „bekämpfen“. Jetzt auch noch eine Alkoholverbotszone darüber zu legen, würde an den grundlegenden Problemen genauso wenig ändern.
Aber schon im Vorfeld jede Menge Arbeit machen, wie das Ordnungsamt feststellt: „Insbesondere in Bezug auf die in Nr. 1 des Beschlussvorschlages geforderte Einrichtung von Alkoholverbotszonen auf sonstigen öffentlichen Flächen nach § 33 Abs. 2 SächsPBG ist zu bedenken, dass ein umfassender Prozess erforderlich wäre, um das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen festzustellen.
Den Aufwand, der mit der Erstellung einer örtlichen Belastungsanalyse, die als Grundlage notwendig wäre, um bewerten zu können, ob die Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 SächsPBG gegeben sind, einhergeht, halten wir angesichts der oben dargestellten Zweifel für nicht gerechtfertigt.“
Vom erwartbaren Personalaufwand bei Polizei und Ordnungsamt ganz zu schweigen, die dann auch noch in Abend- und Nachtstunden unterwegs sein müssten, um ein Alkoholverbot zu kontrollieren.