Prozessbericht Antischocke-Verfahren 25.01.2024
Am 25.01.2024 fand am Amtsgericht Leipzig der Prozess gegen drei angeklagte Personen wegen der Besetzung der Antischocke am 4.3.2022 in Anger-Crottendorf statt.
Bevor der Prozess losging, mussten die Besucher:innen etwa eine halbe Stunde warten, weil der Sitzungssaal recht klein war und nicht genug Sitzplätze für die ca. 30 solidarischen Besucher:innen. Die meisten sind dem Aufruf gefolgt und kamen in lila, schwarzer und/oder glitzerner Kleidung. Die Stimmung war gut und der Gang vor dem Saal war recht voll. Bald kam ein Justizbeamter der sich sehr laut über das Lümmeln der Besucher:innen im Gang beschwerte und alle aufrief nicht auf dem Boden sondern den Bänken zu sitzen und den Flur frei zu machen, so dass Leute durch kommen.
Das hat wiederum ein paar Pöbeleien hervorgerufen.
In der Zwischenzeit fand ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwischen Richterin, Staatsanwaltschaft und den Verteidiger*innen statt, in dem überraschenderweise doch über die Möglichkeit einer Einstellung gegen Geldauflage gesprochen wurde.
Schließlich konnten etwa 22 Personen den Sitzungssaal betreten und die Verhandlung begann.
Die Richterin Kniehase beginnt die Verhandlung in dem sie die Personaldaten der Angeklagten verliest und spricht diese mit „angeklagte Person“ an. Danach fragt sie alle Angeklagten mit welchem Namen diese angesprochen werden wollen und verwendet ab da die selbst gewählten – also die richtigen – Namen der Angeklagten.
Die Staatsanwältin verliest die Strafbefehle, in denen es um die Besetzung des leer stehenden Hauses in der Mierendorffstraße geht, welches die Angeklagten betreten haben sollen, was als Hausfriedensbruch strafbar sei.
Als nächstes folgte die Verlesung eines Briefes, den die Verteidigerin im Namen der Angeklagten aus strategischen Gründen an die Hauseigentümer:innen letztes Jahr geschickt hatte. Der damals verfasste Brief hatte den Zweck, die Eigentümerin über den Sinn und die Hintergründe der Besetzung und das damalige Nutzungskonzept aufzuklären und sie dazu zu bewegen, die Anklage doch noch fallen zu lassen.
Im Anschluss erklärt die Richterin, dass sie die Verhandlung gerne abkürzen würde, sie erwähnt eine geringe Schuld der Angeklagten und deutet den verlesenen Brief so, dass die Angeklagten Einsicht zeigen würden.
Die Staatsanwältin will ebenfalls auf eine verkürzte Verständigung eingehen. Sie interpretiert den Brief so, dass die Angeklagten bedauern würden, was sie getan haben. Aus dem Brief werde klar, dass den Angeklagten bewusst sei, dass ihr Handeln nicht richtig war. Sie sieht daher eine geringe Schuld gegeben, außerdem wird positiv bewertet, dass bei den Angeklagten derzeit keine anderen Verfahren anhängig seien.
Sie bietet daher eine vorläufige Einstellung gegen Auflagen wegen geringer Schuld nach §153a StPO an. Die Angeklagten sollen jeweils zweimal 150 und einmal 300 € an die Kinderkrebshilfe zahlen. Die Verteidiger:innen stimmen zu.
Somit kommt es zur Einstellung und die Verhandlung ist nach nur 10 Minuten beendet.