Röthaer Misshandlungs-Prozess: Feuerwehrleute bleiben straffrei
Die Vorwürfe sind schwerwiegend und die Beweislast scheint stark zu sein. Trotzdem bleiben drei Männer, die auf einem Jugendfeuerwehrcamp ein Mädchen misshandelt haben sollen, straffrei.
Ein spektakulärer und viel beachteter Prozess, bei dem ehrenamtliche Feuerwehrleute angeklagt waren, ist am Montag am Amtsgericht Borna ohne Urteil zu Ende gegangen. Zwei aktiven und einem ehemaligen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rötha waren Misshandlung von Schutzbefohlenen beziehungsweise Beihilfe dazu und Körperverletzung vorgeworfen worden.
Nach weniger als einer Stunde durften die drei den Gerichtssaal ohne Strafe verlassen. Richter Bernd Jähkel stellte das Verfahren gegen Geldzahlungen an die Geschädigte und mit der Auflage eines Täter-Opfer-Ausgleichs ein, wie ihn das Strafgesetzbuch vorsieht.
Kopfüber in eine Mülltonne gehalten
Was den drei Männern zwischen 34 und 41 Jahren vorgeworfen wurde, soll sich bei einem Zeltlager dreier Jugendfeuerwehren Anfang September 2022 in Kitzscher ereignet haben. Dort verbrachten Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Betreuer von den Freiwilligen Feuerwehren Kitzscher, Bad Lausick und Rötha ein gemeinsames Wochenende.
Am Vormittag des letzten Tages ist dann offenbar aus einem Spaß zwischen den drei Männern und einem 13-jährigen Mädchen bitterer Ernst geworden. Die drei Feuerwehrleute sollen das Mädchen zuerst aus Wasserflaschen bespritzt und dann kopfüber in eine Mülltonne gehalten haben. Bevor sie den Boden berührte, wurde sie wieder herausgezogen. Dies und weitere Details gehen aus der Anklage hervor, die im großen Saal des Amtsgerichtes Borna verlesen wurde.
Dem Kind soll demnach der Mund zugeklebt worden sein, danach sei die 13-Jährige mit Klebeband an einer aufrechtstehenden Bank angeklebt worden. Nachdem sie sich aus dieser Lage befreit und nach einer anderen Betreuerin gerufen hatte, sollen die Männer sie mit Spanngurten an die noch hochkant stehende Bank gebunden haben.
Angeklagte haben sich entschuldigt
Als die dann in die Waagerechte gebracht wurde, sollen Schmerzen und Verletzungen die Folge gewesen sein. Das Mädchen konnte drei Wochen nicht zur Schule und sei psychotherapeutisch behandelt worden. Die Staatsanwaltschaft warf zweien der Männer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung vor, dem dritten Angeklagten nur Beihilfe.
Dass die Dinge sich am 4. September 2022 gegen 10 Uhr in dieser Weise ereignet haben könnten, geht nicht nur aus den Schilderungen des Opfers sowie aus Zeugenaussagen und Videos hervor, die den Ermittlern in offenbar reichlichem Maß vorlagen. Auch in einem Entschuldigungsschreiben der drei damaligen Betreuer an das Mädchen ist davon die Rede.
Darin bedauern die Männer, „wie schnell die Grenze von Spaß zu Ernst überschritten wurde“, und sie wollen sich „aufrichtig entschuldigen“. Dieses vom Richter vorgelesene Schreiben blieb während der kurzen Verhandlung das einzige Beweismittel, welches öffentlich gemacht wurde.
Kinder müssen nicht vernommen werden
Nach einem Gespräch zwischen dem Richter, den drei Anwälten der Angeklagten und dem Staatsanwalt verkündete Jähkel den Ausgang des Verfahrens. Auch die Zustimmung der Anwältin, welche die Mutter der Geschädigten hinzugezogen hatte, lag vor, teilte das Gericht mit.
Die beiden Angeklagten, denen Misshandlung vorgeworfen wurde, bekommen zur Auflage, innerhalb der nächsten sechs Monate jeweils 3000 Euro an die Geschädigte zu zahlen. Der dritte Angeklagte, dem Beihilfe vorgeworfen wurde, muss 1500 Euro zahlen. Und zwar „zum Zweck des Ausgleichs“, wie Jähkel sagt. Mit diesem Vorgehen, so begründete der Richter seine Entscheidung, könne das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt werden.
„Die Schwere der Schuld steht dem nicht im Wege“, sagte er. Zugleich könne die minderjährige Geschädigte auf diese Weise vor einer Zeugenvernehmung bewahrt werden. In einem umfangreichen Beweisverfahren hätten zudem auch mehrere Kinder als Zeugen vernommen werden müssen, die das Geschehen beobachtet haben. Auch darauf könne durch die Verfahrenseinstellung verzichtet werden, zeigte Richter Jähkel sich augenscheinlich erleichtert.