„Kollektiv gegen Sexismus – Die Realisation kam erst später“ – Junge Frauen aus Torgau sprechen über sexuelle Übergriffe
Sechs junge Frauen und Mädchen aus Nordsachsen kämpfen mit ihrem Kollektiv „lips and bats“ gegen das Schweigen. Ein sexueller Übergriff im Freundeskreis hat sie aktiv werden lassen.
Danai, Anne und Greta müssen nicht lange überlegen und schütteln den Kopf: „Nein, wir kennen keine Frau oder Mädchen aus unserem Freundkreis, die noch nicht in irgendeiner Form sexuell belästigt wurde.“ Weil sie darüber nicht mehr schweigen wollen, sitzen sie jetzt zusammen.
Vor knapp zwei Jahren gründeten Danai Voigt (20), Anne Pirl (19), Greta Schemberg (16) sowie drei weitere Freundinnen ein queer-feministisches Kollektiv. Seitdem nennen sie sich „lips and bats“ Torgau. Damit ecken sie mitunter an, denn das Thema ist für viele unbequem und der Begriff Feminismus schreckt ab. Oft haben sie schon gehört, dass man so etwas in Torgau nicht brauche, dass es hier für Frauen keine Probleme gäbe.
Das sehen sie anders: „Wir versuchen dem Denken entgegenzuwirken und darauf aufmerksam zu machen, dass es eben auch in Torgau ein Problem mit Sexismus gibt – uns geht es um echte Gleichstellung und Solidarität.“ Das machen sie durch den offenen Austausch untereinander und Workshops zu Körperbild, Grenzen, Selbstbewusstsein und sexuellen Konsens und manchmal auch einfach nur um Spaß und kreatives Arbeiten – Hauptsache man kann einen sicheren Raum bieten. Denn der, so sagen sie, fehlt.
Sexueller Übergriff in Torgau war Anlass für Gründung des Kollektivs
Sie erinnern sich an einen Vorfall, der für die das Fass zum Überlaufen gebracht hat und Anlass für die Gründung war: Ein sexueller Übergriff auf eine Freundin 2021 im Brückenkopf. „Ich bin damals mehrmals mit ihr zum Vorstand der IG Rock gegangen. Lange passierte nichts, man wollte sich nicht um den Konflikt kümmern, da alle doch die Regeln kennen würden“, sagt Danai. Sie hat es so wahrgenommen, als würde man versuchen, den Vorfall herunterzuspielen, obwohl es kein Einzelfall gewesen sein soll.
Die drei berichten, dass sie und ihre Freundinnen an dem subkulturellen Treffpunkt und Veranstaltungsort schon als Minderjährige sexualisiert sowie verbal und körperlich belästigt worden seien. „Das hat bei Sätzen wie: ‚Rasier‘ dir mal die Beine‘ angefangen und sich dann weiter gesteigert.“ Sie und ihre Freundinnen, damals zwischen 13 und 16 Jahre alt, sollen auch von erheblich älteren Männern körperlich bedrängt worden sein, erinnern sie sich.
Torgauer Verein weist Vorwürfe zurück
Der im Brückenkopf beheimatete Verein weist auf Anfrage die Vorwürfe schriftlich zurück. Nachdem der besagte Fall dem amtierenden Vorstand zugetragen wurde, wurde dieser „unverzüglich zur Diskussion gestellt“ und „mündete postwendend in einem unbefristeten Hausverbot für den Beschuldigten.“ Zudem beruft sich die IG Rock auf das Jugendschutzgesetz, welches „an mehreren Stellen innerhalb des Vereinsgebäudes öffentlich einsehbar“ sei und erklärt, dass es „durch Ausweiskontrollen am Einlass ausgeschlossen ist, dass diese Altersgruppe bei öffentlichen Veranstaltungen anwesend war.“ Da diese erst 22 Uhr beginnen.
Doch Danai, Anne und Greta sagen, dass dort dennoch Minderjährige mitfeiern, auch abseits der offiziellen Veranstaltungen. „Man denkt, die Leute dort sind so cool – die Partys, die Szene. Da sagt man sich auch selbst: ‚War jetzt scheiße, aber passiert halt‘, weil man dazugehören will.“ Anne sagt, dass Situationen oft unangenehm waren, sie diese als ekelig empfand – die Realisation kam erst später: „Dadurch, dass man sich selbst bewusst gemacht hat, was Sexismus und sexuelle Übergriffigkeit überhaupt bedeutet.“ Das passiert laut der Beratungsstelle Opferhilfe Sachsen nicht selten und ist neben Scham sowie Angst vor sozialer Ausgrenzung und fehlenden Zeugen einer der Gründe, warum sexuelle Übergriffe nicht immer zur Anzeige gebracht werden. „Manche Betroffene denken, es wäre ‚normal‘ und keine Straftat“, sagt Beraterin Sandra Bannert-Nagel.
Kollektiv: Problem beschränkt sich nicht nur auf Subkultur in Torgau
Doch das Problem beschränkt sich für das Kollektiv nicht nur auf die Subkultur: „Sexismus und Übergriffe passieren überall in Torgau.“ Sie erzählen von Hinterherpfeifen, wenn sie durch die Stadt laufen, aber auch von aufdringlichen Blicken und Rufen oder wenn die Kleidung zum Thema wird. „Man wird sexualisiert, wenn gesagt wird, dass der eigenen Körper ‚Jungs ablenkt‘“, sagt Greta. Das habe sie schon oft verunsichert und an sich selbst zweifeln lassen. Danai erzählt, sie habe sich dadurch früher auch selbst auf ihr Äußeres reduziert. „Heute macht mich so was wütend und traurig.“
Das Gefühl, aktiv zu sein, hilft ihnen. Durch die Aufklärungsarbeit und das Vernetzen mit anderen Gruppen in Sachsen wolle sie zeigen: Man kann selbst etwas tun und dass manches wird leichter, wenn man nicht allein ist: „Es ist wichtig, dass man sich als Frauen gegenseitig unterstützt. Von Sexismus sind wir alle betroffen, auch wenn es einigen nicht bewusst ist.“ Und es lohnt sich: In diesem Jahr wurde das Kollektiv von der Stadt Torgau mit dem Katharina-von-Bora-Preis ausgezeichnet.
Kommentar: Tabuthema Sexismus darf auch in der Kleinstadt keins sein
Sexismus und Übergriffe gibt es auch in Torgau. Doch oft wird das Thema kleingeredet oder tabuisiert und wird dadurch noch größer, kommentiert Laura Krugenberg.
2022 gab das sächsische Justizministerium eine Studie in Auftrag, die unter anderem das Dunkelfeld von Fällen sexualisierter Gewalt untersuchen sollte. Bei der zwar nicht repräsentativen, aber aussagekräftigen Umfrage gaben 96 Prozent an, bereits sexuelle Belästigung beziehungsweise Gewalt in Form von Blicken, Rufen und Pfiffen, Äußerungen, eindeutiger Anspielungen und Gesten erlebt zu haben. Neun von zehn Befragten berichteten von ungewolltem Körperkontakt, und die Hälfte war mindestens einmal Opfer eines Vergewaltigungsversuches.
Übergiffe werden oft verharmlost
Es ist eine unbequeme Wahrheit, aber sexuelle Übergriffe können auch dort stattfinden, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte. Oder auch an Orten, wo man sich Anti-Sexismus auf die Fahne schreibt. Anzügliche Witze und Kommentare sowie Hinterherpfeifen treffen täglich Frauen und Mädchen und werden so verharmlost, dass sie kaum als das gesehen werden, was sie letztendlich sind: sexuelle Übergriffe.
Überall ist Sexismus ein Problem
Gerade weil das Thema unbequem ist, muss darüber gesprochen und aufgeklärt werden, vor allem, wenn behauptet wird, es gäbe in kleinen Städten wie Torgau kein Sexismus-Problem. Nur weil etwas nicht immer gleich sichtbar ist oder darüber geschwiegen wird, heißt das keineswegs, dass es nicht da ist. Wenn Betroffene nicht ernstgenommen werden und sich nicht in sicheren Räumen öffnen können, schützt das unfreiwillig Täter – und macht das Problem noch größer.
Brückenkopf Torgau – Torgauer Verein positioniert sich zum Vorwurf, kein sicherer Ort für Frauen zu sein
Der Druck wurde für den Verein IG Rock aus Torgau zu groß. Jetzt wurde ein Statement auf der Seite des subkulturellen Ortes Brückenkopf gepostet. Es geht um den Umgang mit sexuellen Übergriffen
Schwere Verwürfe treffen den im Brückenkopf Torgau beheimateten Verein, IG Rock – darunter Täterschutz, Täter-Opfer-Umkehr sowie Verharmlosung im Zuge eines sexuellen Missbrauchs, der sich vor drei Jahren in dessen Dunstkreis ereignete und vor Gericht verhandelt wurde. Das Urteil zu dem Vergewaltigungsprozess fiel Anfang des Jahres. Der Angeklagte und dessen Verteidigung haben Berufung eingelegt.
Nun positionierte sich der Verein erstmals öffentlich zu dem Vorfall und den Vorwürfen auf der Facebook-Seite des Veranstaltungsortes „Brückenkopf Torgau“. Doch die Kritik wächst nach dem Statement weiter.
Verein aus dem Brückenkopf Torgau gesteht Fehler ein
„Dieses Statement kommt sicher sehr spät, aber wir hatten keine bösen Absichten“, schreibt der Verein auf Facebook. Trotzdem wolle man sich nun zu dem sexuellen Missbrauch von 2020 äußern. Sowohl Täter als auch Opfer seien vereinsintern bekannt und „jahrelange Brückenkopfgänger“. In einer Mitgliederversammlung, so das Statement weiter, habe man beschlossen, „dem Angeklagten“ die Mitgliedschaft zu entziehen und ein Betretungsverbot zu erteilen. Man sei sich zudem „nicht zu fein“, Fehler im Umgang mit der Situation einzugestehen. Als Verein und Veranstaltungsort distanziere sich IG Rock klar von jeglicher Form von Sexismus und sexuellen Übergriffen und verspricht nun als Konsequenz, ein „besseres Konzept zu erarbeiten“.
Trotz Stellungnahme viel Kritik am Verein
Doch mit diesem Statement bringt sich die IG Rock erneut in die Schusslinie. In den Kommentaren werden weitere Vorwürfe erhoben: Die Positionierung komme viel zu spät, der Verein spiele das Thema sexuelle Übergriffigkeit weiter herunter und viele Menschen können den Brückenkopf, eigentlich ein subkultureller Ort der Entfaltung und individuellen Freiheit, aufgrund des Umgangs mit sexueller Gewalt nicht mehr besuchen. Auch an der Glaubhaftigkeit und dem Willen, ein Schutzkonzept zu erarbeiten, wird öffentlich gezweifelt.
Das Kollektiv „lips and bats“ Torgau schließt sich der Kritik in den sozialen Medien an. Mitglieder berichteten gegenüber der TZ von verbalen und physischen sexuellen Übergriffen am Brückenkopf und einer Verharmlosung dieser im dortigen Umfeld. Diese Vorwürfe wies der Verein teils zurück.
Druck von innen und außen war zu groß
Auf Anfrage hieß es, man bedauere zudem, aus Kritikersicht den richtigen Zeitpunkt verpasst zu haben. „Das trifft uns erneut unerwartet.“ Das öffentliche Statement sei eine Reaktion auf internen und externen Druck gewesen. Dem Verein war laut eigener Aussage nicht klar, dass im Kontext eines „gerichtlich-schwebenden Verfahrens“ und unter dem Aspekt, dass sich der Vorfall nicht am Brückenkopf ereignet haben soll, überhaupt eine Stellungnahme erwartet wurde.
Auf die Frage, wie man nun die Sicherheit für Frauen sicherstellen wolle, antworte der Verein: „Ob nun soziokulturell oder nicht, wir sind in erster Linie Freiraum“ Dabei sei das biologische Geschlecht aller Brückkopfgänger irrelevant. Es sei selbstverständlich, für die Subkultur einen sicheren Raum zu gestalten, in der fast 30-jährigen Vereinsgeschichte habe es noch nie einen Polizeieinsatz bei Konzerten gegeben. Das solle auch künftig so bleiben. Deshalb wolle man nun sensibilisierter im Kollektiv aufeinander und auf die Gäste achten, hieß es.
Torgauer Vergewaltigungs-Prozess: Richter glauben nicht an Blackout
Im Vergewaltigungsprozess in Torgau wurde jetzt ein Urteil gesprochen: Der 49-jährige Stefan R. wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Aber sowohl Verteidigung als auch die Nebenklage wollen Berufung einlegen.
Nach quälend langen Monaten, in denen Cordula B. (alle Namen geändert) wiederholt aussagen musste, endete der Vergewaltigungsprozess in Torgau jetzt mit einem Urteil: Stefan R. kassierte eine Freiheitsstrafe, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil liegt zwischen dem, was Verteidigerin, Nebenkläger und Staatsanwaltschaft gefordert hatten – doch keine Seite ist damit zufrieden. So wird es vermutlich zu einem Berufsprozess am Landgericht Leipzig kommen.
Es geht um den feucht-fröhlichen Abend in der Nacht zum 1. Mai 2020 in einem Torgauer Freundeskreis, der einen dramatischen Verlauf nahm. Angeklagt ist der 49-jährige Stefan R., der seine gute Bekannte Cordula B. (35) in den frühen Morgenstunden mehrmals vergewaltigt, sexuell missbraucht und körperlich misshandelt haben soll. Stefan R. berief sich auf einen hohen Alkoholkonsum mit anschließendem „kompletten Blackout“.
Staatsanwalt Marek Ressel nahm ihm das nicht ab. „Ich glaube den Aussagen von Cordula B.“, begründete er in seinem Plädoyer. „Ich halte es für ausgeschlossen, dass sie sich das alles ausgedacht hat.“ Nachdem sich die junge Frau ins Bett begeben hatte, habe er ihren Tiefschlaf ausgenutzt. Mehrmals sei er in sie eingedrungen, bis sie sich am Ende wehrte und versuchte, Stefan R. wegzuschubsen. „Er bemerkte sehr wohl, dass sie keinen Sex mit ihm haben wollte“, so Ressel. „Deshalb hat er versucht, ihren Widerstand mit Gewalt zu brechen.“
„Erinnerungslücken sind gelogen“
Stefan R. warf er vor, dass die behaupteten Erinnerungslücken „gelogen sind“. Ein Indiz dafür sei, dass er einer Zeugin kurz nach der Tat erzählt habe, dass er angeblich „einvernehmlichen Sex“ mit Cordula B. gehabt habe. Strafmindernd sei allein die erhebliche Alkoholisierung zu werten. Ein Gutachter hatte ausgesagt, dass der Promillegrad zwischen zwei und drei Promille gelegen haben könnte; eindeutige Aussage konnte er mangels Blutalkoholtest jedoch nicht treffen. Ressel zog daraus den Schluss: Er gehe von einer „Enthemmung“ aus, nicht aber von einem „Verlust an Steuerungsfähigkeit“. So hätte auch keiner der Zeugen an jenem Abend von Ausfallerscheinungen bei Stefan R. berichtet. Er forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.
Nebenklage-Anwalt Klaus-Peter Wöhlermann schloss sich dem Staatsanwalt an. Die Strategie der Verteidigung kritisierte er scharf: „Man hat versucht, meine Mandantin als eine Frau darzustellen, die mit jedem in die Kiste springt.“ Dabei habe Cordula B. stets darauf beharrt, dass Sex mit guten Freunden für sie ein Tabu sei. „Und ein ‚Nein‘ ist ein ‚Nein‘“, sagte Wöhlermann. „Dem ist nichts hinzuzufügen.“
„Taten sind nicht nachgewiesen“
Verteidigerin Diana Krause hielt dagegen. „Die Taten sind nicht zweifelsfrei nachgewiesen“, führte sie aus. „Es gibt kein ärztliches Gutachten und keine objektiven Beweise.“ Zudem sei es „befremdlich“, dass nicht gleich nach der Tat eine Strafanzeige gestellt worden sei. Die Aussagen und das Verhalten von Cordula B. seien in Teilen „absolut widersprüchlich“. Dem Grundsatz „in dubio pro reo“ folgend, forderte sie Freispruch für Stefan R.
Das Schöffengericht sah das anders. Dreh- und Angelpunkt seien die Aussagen des Opfers gewesen. „Cordula B. hat mehrmals sehr glaubhaft und detailreich geschildert, wie sie die Nacht erlebte“, führte Richterin Juliane Ubrich aus. „Das war alles sehr homogen und schlüssig.“
Deshalb hielt das Gericht die zur Last gelegten Vergewaltigungen, die sexuelle Misshandlung und die Körperverletzungen für erwiesen. „Cordula B. hatte sich in ihr Bett gelegt – das ist keine Einladung zum Sex“, so Ubrich. Dies gelte auch für die vom Angeklagten behauptete „Fußmassage“ in der Küche – wobei offenblieb, ob diese überhaupt stattgefunden hatte.
Wegen Alkohol vermindert schuldfähig
Rechnerisch sei davon auszugehen, dass Stefan R. zum Tatzeitpunkt etwa 2,75 Promille Alkohol im Blut hatte. Deshalb sah das Gericht eine verminderten Schuldfähigkeit als gegeben an. Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilte es Stefan R. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Zudem muss der Torgauer 2400 Euro an die Opferhilfe-Organisation „Weißer Ring“ zahlen, die Kosten des Verfahrens tragen und eine Suchtberatung aufsuchen.
Somit machte das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch, den Strafrahmen wegen verminderter Schuldfähigkeit zu senken. Normalerweise wird Vergewaltigung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren geahndet. Dies hätte für den Torgauer bedeutet, dass er die Strafe tatsächlich hinter Gittern hätte absitzen müssen.
„Urteil ist fehlerhaft“
Entscheidend für die Strafzumessung auch: Das Gericht ging – anders als die Staatsanwaltschaft – von einem einzigen Tatablauf aus. Die Anklage sah zwei getrennte Fälle von Vergewaltigung als gegeben an. Das hätte bedeutet, dass jede Tat mit der jeweiligen Mindeststrafe hätte geahndet werden müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits Berufung eingelegt. Auch Wöhlermann hält das Urteil für „fehlerhaft“ und kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft prüft dies noch. So ist schon jetzt klar, dass es eine Fortsetzung geben wird.