Antisemitisches Schmährelief „Judensau“ in Wittenberg darf laut BGH-Urteil bleiben

Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil zum antisemitischen Schmährelief an der Stadtkirche Wittenberg gesprochen: Die als „Judensau“ bekannt gewordene Plastik darf an der Stadtkirche Wittenberg hängen bleiben.

Begründung: Erfolgreich vom Inhalt des Reliefs distanziert

Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte zur Begründung, der Kläger könne nicht die Entfernung verlangen, weil es an einer „gegenwärtigen Rechtsverletzung“ fehle. Dieser ursprünglich rechtsverletzende Zustand sei durch die Bodenplatte und den Aufsteller der Stadtkirche Wittenberg, die die mittelalterliche Plastik inhaltlich einordnen, beseitigt worden.

Dadurch habe sich die Kirche bei Gesamtbetrachtung erfolgreich vom Inhalt des Reliefs distanziert. Bereits im Mai hatte Seiters gesagt, dass das Relief für sich betrachtet „in Stein gemeißelter Antisemitismus“ sei.

Kläger hatte in Dessau gegen das Relief demonstriert und dann geklagt

Der Kläger Michael Dietrich Düllmann hatte im Mai gesagt, er wolle den „ganzen juristischen Weg ausschöpfen“ und im Zweifel auch vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Er hatte die Abnahme des Sandsteinreliefs verlangt, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht.

Düllmann kommt aus Bonn. Er hatte vor einigen Jahren in Wittenberg an einer Demonstration gegen die Plastik demonstriert und anschließend dagegen geklagt. Einen juristischen Hintergrund hat der Mann nicht. Er ist nach eigenen Angaben 1978 zum Judentum konvertiert.