Prozess um Lina E.: Körperverletzung vor dem Gericht

Am Rande des Gerichtsverfahrens um die Leipziger Studentin Lina E. kommt es zum Streit. Vor dem Prozessgebäude in Dresden wird ein 60-Jähriger getreten. Die Polizei ermittelt.

Dresden. Am Rande des Prozesses gegen eine mutmaßliche linksextreme Vereinigung wurde ein 60-jähriger Mann verletzt. Nach Polizeiangaben soll es am Donnerstagmittag vor dem Prozessgebäude am Hammerweg in Dresden zu einem Streit einer rund 20-köpfigen Besuchergruppe und einem Fußgänger gekommen sein.

Polizeibeamte, die zur Sicherung des Prozesses eingesetzt waren, trennten die Streitenden. In diesem Zusammenhang soll der Fußgänger von einem 34-jährigen Mann getreten worden sein. Ein weiterer Anhänger (31 Jahre) der Besuchergruppe soll Widerstand gegen die Beamten geleistet haben. Gegen die Verdächtigen werde nun wegen Körperverletzung beziehungsweise wegen Widerstands gegen Polizeibeamte ermittelt, sagte Polizeisprecher Marko Laske.

Der Hintergrund der Auseinandersetzung sei noch unklar. Prozessbeteiligte schlossen eine Provokation als Ursache nicht aus. Andere berichteten, auch der 60-Jährige habe versucht, als Zuschauer den Prozess zu besuchen.

Gerichtsverhandlung um Lina E.

In dem Prozessgebäude verhandelt ein Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen die Leipziger Studentin Lina E. und drei Männer aus Leipzig und Berlin. Die Generalbundesanwaltschaft wirft dem Quartett unter anderem gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und die Mitgliedschaft in einer links-militanten kriminellen Vereinigung vor. Lina E. sitzt als mutmaßliche Anführerin als einzige der vier Angeklagten seit November 2020 in Untersuchungshaft.

Zahlreiche Sympathisanten verfolgen den Prozess an jeden Sitzungstag. Regelmäßig kommen mehr als ein Dutzend Anhänger aus Leipzig. Am Donnerstag waren sogar alle 39 Zuschauerplätze besetzt. Das könnte damit zusammenhängen, dass der Prozess nun für mehrere Wochen pausiert wird.

Eigens für den Prozess gegen die mutmaßliche linke Gewaltgruppe war den Prozessbeobachtern untersagt worden, in der Mittagspause mitgebrachte Speisen im Innenbereich des Geländes zu verzehren. Daher verlassen die Zuschauer das OLG-Gebäude ganz und verbringen die Pause unmittelbar vor dem Eingang. Dort wo es nun zu der Provokation gekommen ist.

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gefunden in der Sächsischen Zeitung – Redakteur: Alexander Schneider