Nachtrag Aussageverweigerung
Eigentlich sollte der ursprüngliche Beitrag für sich stehen. Da die Aussagen in Düsseldorf und die Kritik daran mit dem Artikel in Verbindung gesetzt worden sind, soll noch einmal eine klare Abgrenzung und Einordnung erfolgen – insbesondere da die Diskussion um die Aussagen unvermindert weitergeht. [1]
Der ursprüngliche Diskussionsbeitrag richtete sich explizit gegen einen falsch verstandenen, patriarchalen Ehrbegriff – also gegen den Pflichtgedanken, dass „aufrichtige Antifaschist*innen oder Revolutionäre immer die Wahrheit sagen und nicht auf Knien vor der Klassenjustiz herumrutschen“. Zwar plädierte der Text dafür, bei erdrückender Beweislast strategische Geständnisse zu machen. Er rief jedoch niemals dazu auf, Aussagen zu tätigen, die andere (indirekt) belasten oder nicht mit den Mitangeklagten abgesprochen sind. Der Text hatte also keinen medial ausgeschlachteten Mammutprozess im Sinn, in dem mehrere Verfahren getrennt voneinander verhandelt werden. Insbesondere keine Prozesse, in denen konstruierte Zusammenhänge über Ländergrenzen hinweg vermutet werden, mehrere Strafprozesse in anderen Ländern geführt werden oder Angeklagte sogar in autoritären Staaten im Knast sitzen. Die Auswirkungen von Aussagen in solchen Prozessen sind absolut nicht absehbar. [2]
Die Fälle, in denen wir ein taktisch kluges und nicht patriarchales Verhältnis zur Aussageverweigerung einnehmen sollten, waren für individuelle und kleine Verfahren gedacht. Es sollte möglich und politisch nicht geächtet sein, Geständnisse zu machen, wenn man alleine beim Klauen erwischt wird. Oder wenn man in einer kleinen Gruppe beim Malen geschnappt wurde und sich alle abgesprochen haben, eine Aussage zu machen. Es sollte immer nur darum gehen, Schuldgefühle zu heucheln oder bewiesene Vorwürfe gegen die eigene Person zu bestätigen, um eine Strafmilderung zu erwirken. Wenn alles gefilmt und von Bullen beobachtet wurde, ergibt es halt keinen Sinn mehr zu leugnen, wenn Anwält*innen dazu raten. Dass der Staat noch „nicht alles weiß“ oder ihm sogar noch Informationen gegeben werden, wie in einem Diskussionsbeitrag entgegengehalten wurde, ist nicht der Fall. [3] (Der Staat ist übrigens kein personifiziertes Ungetüm, dem wir in jedem Konflikt mit erhobenem Haupt entgegentreten, sondern ein bürokratisches Disziplinarsystem, aber dazu weiter unten.) Es sollten natürlich nie Sachen gestanden werden, wenn noch Ermittlungen gegen andere laufen und eventuell sogar Taten noch nicht eindeutig zugeordnet wurden.
Es kam bisher noch kein Argument, warum man für eine Strafmilderung kein Geständnis oder eine Entschuldigung machen sollte – also ganz praktisch, warum man für einen Steinwurf nur zwei statt drei Jahre Knast oder bei Diebstahl eine Einstellung und Sozialstunden statt Tagessätze und einen Eintrag ins Führungszeugnis in Kauf nehmen soll. Oder wie es der revolutionären Bewegung helfen soll, wenn viele Genoss*innen im Knast sitzen. Bakunin hätte beispielsweise niemals in der Internationalen aktiv sein und seine anarchistischen Ansichten verbreiten können, wenn er nicht seine Beichte an den Zaren 1851 und 1857 geschrieben hätte und dadurch seiner lebenslangen Haftstrafe entgangen wäre.
Man muss hier auch noch einmal mit aller Dringlichkeit betonen, dass jeder Mensch hinter Gittern der revolutionären Bewegung draußen fehlt und Einträge ins Führungszeugnis für Personen im medizinischen, juristischen und pädagogischen Bereich ausschlaggebend für ihre Arbeit sind. Um es also noch einmal ganz deutlich zu machen: Wir reden hier von Menschen. Wir reden davon, Genoss*innen die Solidarität zu entziehen und sie unter Druck zu setzen, mehrere Jahre ins Gefängnis zu gehen aufgrund von Dogmen, die vor ein paar Jahrzehnten entstanden sind. Keine Aussagen bei den Cops, also keine Hilfe bei Ermittlungen, ist ein Ausdruck praktischer Solidarität. Das Märtyrertum von langen Haftstrafen für abstrakte Prinzipien, ist aber absolut unnütz.
Statt also die Aussageverweigerung als Prinzip über den Haufen zu werfen, sollten wir das Prinzip lieber spezifizieren und sagen: Keine Aussage bei Cops und keine Aussage vor Gericht, die andere belastet oder neue Informationen liefert. Gespielte Reue und Entschuldigungen sollten auch nicht mehr als Gründe für die Rote Hilfe gelten, um die Solidarität zu entziehen.
Der Beitrag war und ist also dafür, anstatt der Justiz in die Hände zu spielen, eher alles zu tun, um sie zu verarschen, zu täuschen und milder zu stimmen, um dadurch so schnell es geht wieder Möglichkeiten zu finden, das System auf der Straße anzugreifen.
Solidarität mit allen inhaftierten Antifaschist*innen!
Keine Aussage bei Cops!
Nur Lügen und Heucheleien beim Richter!
Kleiner Nachtrag zur Justiz
Es wurde in einigen Artikeln die Taktik der konsequenten Aussageverweigerung mit der politischen Justiz gerechtfertigt, die auch schon mal als „Anti-Antifa-Gruppe“ bezeichnet wird. Es wird damit ein Vergleich zu faschistischen Kameradschaften hergestellt, die Hausbesuche aufgrund falscher Buttons oder Haarfarben machen. Das ergibt keinen Sinn. Wir leben noch in einer parlamentarischen (latent liberal-sozialen) Demokratie mit kodifizierten Gesetzten. Das bedeutet, die Justiz sichert die Ausbeutung bzw. Produktionsstruktur und setzt die Disziplingesellschaft durch. Menschen werden also gleich nach Gesetzen mit festgeschriebenen Strafspannen verurteilt. (Willkür sowie diskriminierende und anti-linke Einstellungen der Bullen, Staatsanwälte und Richter kommen natürlich oft strafverschärfend hinzu.)
Das Prinzip der Justiz ist klar: Kriminelle sollen bestraft werden. Und kein Mensch darf Handlungen begehen, die dem Staat das Gewaltmonopol streitig machen oder elementare Rechtsgrundsätze der bürgerlichen Gesellschaft wie das Eigentumsrecht, die Meinungsfreiheit und die körperliche Unversehrtheit verletzen. Die Justiz handelt in der gesetzten Ordnung damit relativ „neutral“, da die systematischen politischen und ökonomischen Ursachen und Unterschiede ausgeblendet. (Wie die finanziellen Möglichkeiten, sich Anwälte zu leisten, Perspektivlosigkeit die zu Kriminalität führt, Diebstahl durch Eigentumsrechte usw.)
Die Justiz hat somit aufgrund ihres Auftrages zum Schutz des Staates auch den politischen Auftrag, revolutionäre Bewegungen zu zerschlagen. Ihr Hauptauftrag ist es aber, Straftaten, die der rechtsstaatlich-kapitalistischen Ordnung zuwiderlaufen, zu sanktionieren.
Viele Linke denken, sie wären die krassesten Revolutionäre, wenn sie Aktionen machen, die vom Rechtsstaat sanktioniert werden. Dabei sieht der Staat die meisten Straftaten nicht als fundamentale Bedrohung, was sich am besten dadurch feststellen lässt, dass bei Linken (politische) Delikte wie Sachbeschädigung (bspw. politisches Graffiti), Diebstahl oder Körperverletzung (auch gegen Faschisten) relativ ähnlich bestraft werden wie bei unpolitischen Personen. Es muss aber auch benannt werden, dass sich mit Beugehaft, Öffentlichkeitsfahndung, massenhaften Hausdurchsuchungen, Sonderkommissionen und jahrelangen Telekommunikationsüberwachungen ein Unterschied und auch eine Trendwende feststellen lässt – insbesondere bei den sogenannten Antifa-Ost-Verfahren. (Solche Ermittlungen und Großprozesse gegen revolutionäre Strukturen existieren seit den Anfängen der sozialistischen Bewegungen; siehe als eines der ersten Beispiele die Kölner Kommunistenprozesse 1852. Trotzdem kann aktuell von einer Trendwende gesprochen werden, da in den letzten 20 Jahren keine Verfahren mit solch ausufernden Repressionen stattfanden.[4])
Es sollte also bei Aussagen vor Gericht zwischen medial inszenierten Großprozessen nach Riots oder gegen politische Strukturen und kleinen, „normalen“ Strafverfahren gegen Einzelpersonen unterschieden werden. Unterscheidungskriterien sind das mediale Interesse, die Anwendung von § 129 StGB und die Strukturgröße der Angeklagten (bspw. die Anklage gegen offen auftretende politische Gruppen, wie zuletzt gegen den Roten Aufbau Hamburg 2019–2024).
Nicht jeder Prozess ist also ein Schauprozess und dient der gezielten Verfolgung von linken Bewegungen. Die meisten Prozesse sind Routineverfahren zur Wahrung der kapitalistischen Ordnung.
1 Budapest Solikreis-Ruhr – Zur Notwendigkeit eines konsequenten Antifaschismus – Free all Antifas, siehe: https://de.indymedia.org/node/860413
Antifacafe Wendland – Stellungnahme aus autonom-antifaschistischer Sicht zu den Einlassungen am OLG Düsseldorf, siehe: https://de.indymedia.org/node/856164
AnnaUndArthur – Das gebrochene Schweigen- und jetzt?, siehe: https://de.indymedia.org/node/775839
Basc Jena – Reaktionen auf unseren Text zu den Einlassungen vorm OLG Düsseldorf, siehe: https://www.basc.news/reaktionen-auf-unseren-text-zu-den-einlassungen-vorm-olg-duesseldorf/
Basc Jena – Statement von BASC Jena zu den Einlassungen am 14.07.2026 vor dem OLG Düsseldorf, siehe: https://www.basc.news/statement-von-basc-jena-zu-den-einlassungen-am-14-07-2026-vor-dem-olg-duesseldorf/
2 Auch wenn nicht davon ausgegangen werden sollte, dass die Genoss*innen sich wegen einem Indymedia Diskussionsbeitrag so äußerten. Ebenfalls soll hier auch nicht die prinzipielle Solidarität gegenüber den Personen angegriffen werden soll.
3 Kritik der Kritik – Von Solidarität, Freiheit und dem Schweigen, siehe: https://de.indymedia.org/node/750173
4 Rote Wende – Fick den Richter, siehe: https://rotewendeleipzig.org/fick-den-richter/