Vom Hausfriedensbruch zur Flugzeugentführung? Absurdes aus dem Verfahren rund um die Besetzung der B34.

Im aktuellen Verfahren rund um eine Hausbesetzung in Leipzig Connewitz im September 2020, zeigt sich mal wieder, wie die Repressionsbehörden versuchen, mit verschiedensten Methoden, schon vor einer Verurteilung, die Betroffenen einzuschüchtern. Bis jetzt sind sie mit ihren DNA-Beschlüssen gescheitert und da versuchen sie es wohl noch mal auf einer anderen Schiene, den 4 Angst einzujagen: In diesem Fall durch das Verbot an Flughäfen zu arbeiten.

Ein kurzer Abriss, wie es zu diesem Verbot kam:
Einer der Beschuldigten arbeitete vor einiger Zeit bei einer Firma, die Aufträge an Flughäfen bearbeitete. Um in sicherheitsrelevanten Bereichen eines Flughafens arbeiten zu dürfen, bedarf es einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde mit Sitz in Düsseldorf. Als der Betroffene einen Brief ebenjener Behörde im Briefkasten hatte, war das Wundern erstmal groß. Sie drohten ihm an, ihm die Zuverlässigkeit zu entziehen, was heißt, dass er nicht mehr an Flughäfen arbeiten darf. Das ist ein enormer Eingriff in die Berufsfreiheit des Genossen. Vorallem, wenn man betrachtet, um was es geht: Ein nicht abgeschlossenes Verfahren wegen Hausfriedensbruches und Sachbeschädigung. Nach weiteren Briefen wurde schnell klar, dass die Entscheidung der Behörde auf Einschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen beruht. Konkret schreiben sie, an den „Resonanzaktionen“ auf die Besetzung hätten sich auch „Linksextremisten“ beteiligt, deshalb sei bei dem Beschuldigten eine Nähe zum „Linksextremismus“ zu vermuten.
Es geht bei diesem Vorgehen um zwei Punkte: einerseits soll konkret die berufliche Zukunft des Betroffenen eingeschränkt werden, andererseits soll mittels der Überspitzung (dieser „Linksextremist“ könnte sicherheitsrelevante Infomationen an „Kriminelle“ weitergeben) klar gemacht werden, dass die „Sicherheitsbehörden“ die Beschuldigten im Visier haben. Sie versuchen durch solche Schikane widerständige Ideen und Leute einzuschüchtern, mit Maßnahmen, für die es keine Verurteilungen braucht; die DNA-Beschlüsse sind in Teilen ähnlich zu bewerten.

Der Gegenwind der uns von den Repressionsbehörden entgegenschlägt, wird sie irgendwann als Sturm heim suchen!
Für die Freiheit!

 

Für mehr Infos: b34soligruppe.noblogs.org