Einbürgerung in Leipzig – KI hilft bei Anträgen in Leipziger Ausländerbehörde
Künstliche Intelligenz hält bei der Leipziger Ausländerbehörde Einzug – zumindest teilweise. Sie soll bei der Antragstellung helfen.
Wer bei der Leipziger Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen möchte, kann dabei ab sofort digital auch Hilfe von einem KI-Assistenten erhalten. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.
„Unser Ziel ist es, die Antragstellung für die Menschen in Leipzig so verständlich, transparent und effizient wie möglich zu gestalten“, erklärt Guido Ermisch, Leiter der Ausländerbehörde Leipzig. Die KI soll Antragsteller unterstützen, ihre Unterlagen vollständig und korrekt bei der Ausländerbehörde des Ordnungsamts einzureichen.
KI-Assistent ist freiwillig
Die Nutzung der KI-Assistenz ist freiwillig: Erst bei Zustimmung gleicht die Dokumentenprüfung die hochgeladenen Nachweise mit den Angaben im Online-Formular ab. Vor dem Absenden des Antrags wird ein Hinweis gegeben, ob die Angaben schlüssig sind und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht.
Die Entscheidung über mögliche Änderungen liegt jederzeit bei der antragstellenden Person. Über den Antrag selbst entscheidet weiterhin ausschließlich die Ausländerbehörde. Nach Absenden des Antrags werden nach Angaben der Stadt die Prüfdaten der KI unwiderruflich gelöscht.
Bearbeitungsstau bei Leipziger Ausländerbehörde
Hintergrund der Entwicklung ist das Onlinezugangsgesetz, das Verwaltungen verpflichtet, ihre Leistungen digital und nutzerfreundlich bereitzustellen.
Über das Programm „Aufenthalt Digital“ der hiesigen Ausländerbehörde können derzeit alle Arten von Aufenthaltstiteln online beantragt werden. Die KI-Assistenz soll Angaben der Stadt zufolge zunächst in den ausgewählten Online-Diensten „Erwerbstätigkeit“, „Ausbildung“, „Familiennachzug“ und „Niederlassungserlaubnis“ zum Einsatz kommen und anschließend auch in weitere Dienste integriert werden.
Transparenzhinweis: Der Text wurde dahingehend angepasst, dass die KI bei der Antragstellung zu verschiedenen Aufenthaltstiteln helfen kann. Für Einbürgerungsanträge ist sie nicht anwendbar.