Hakenkreuz und Gattenwahl: Verbot von „Germanischer Glaubensgemeinschaft“ wird in Leipzig geprüft

Im Jahr 2023 verbot die damalige Innenministerin Nancy Faeser die „Germanische Glaubensgemeinschaft“. War dies rechtswidrig? Seit Mittwoch befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall.

In ihrer Vereinssatzung geht es um Brauchtumspflege und Naturschutz, doch die Behörden halten die 150 Mitglieder für Neonazis und Rassisten: Im September 2023 verbot die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensmäßiger Lebensgestaltung“.

700 Polizisten rückten zur Razzia bei 39 Vereinsmitgliedern in Sachsen und elf weiteren Bundesländern an. Der Verein klagte gegen die Verbotsverfügung, hält sie für rechtswidrig. Seit Mittwoch befasst sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit dem Fall.

Die zentrale Frage im Verfahren: Richtet sich die „Artgemeinschaft“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung und die Völkerverständigung? Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte damit sein Vereinsverbot begründet. „Mit der ‚Artgemeinschaft‘ haben wir eine sektenartige, rassistische Vereinigung verboten“, teilte Faeser am Tag der Razzia mit.

„Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.“ Bei Vereinsmitgliedern sollen auch NS-Devotionalien wie Kochschürzen und Teelichter mit Hakenkreuzen beschlagnahmt worden sein.

Innenministerium: Schaffung von Verfassungsfeinden

Das passt nicht ganz zu den Aussagen der Vereinsführung. „Wir wollen nichts mit dem 3. Reich zu tun haben“, erklärte die Vorstandsvorsitzende. Nach Gerichtsangaben steht die „Artgemeinschaft” seit 1957 im Vereinsregister und sieht sich als älteste heidnische germanische Glaubensgemeinschaft. Man feiert Erntedank und Sommersonnenwende. Aber es gibt auch ein Sittengesetz für eine „nordisch-fälische Rassengemeinschaft“.

Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen Art, so das BMI. Seinen Mitgliedern habe der Verein Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“ gegeben, um das aus seiner Sicht „richtige Erbgut“ weiterzugeben.

Verfassungsfeindliche Einstellungen allein würden ein Verbot jedoch nicht rechtfertigen. Der Senat muss klären, ob die „Artgemeinschaft“ aktiv und kämpferisch den Staat untergraben will. Das BMI sieht eine „fortwährende Schaffung von Verfassungsfeinden“ durch Schulungen der Mitglieder und eine Vernetzung im rechtsextremen Spektrum. Zudem würde der Verein zu feindlichen Verhaltensweisen aufstacheln.

Verein beruft sich auf Religionsfreiheit

Die „Artgemeinschaft“ beruft sich auf die Religionsfreiheit. Die Prüfung, ob der Glaube verfassungsfeindlich ist, sei unstatthaft. Entscheidend sei die Frage, ob derlei Gedankengut nach außen dringe und der Verein missioniere. Dies sei aber nicht der Fall. Die „Artgemeinschaft“ schotte sich ab. Nichtmitglieder benötigen einen Bürgen, wenn sie an Veranstaltungen teilnehmen wollen. Man leiste „biologischen Widerstand“, verheirate sich innerhalb der eigenen Art. „Das tut niemandem weh“, so ein Anwalt des Vereins.

Ohnedies habe sich der Verein zuletzt „deradikalisiert“, behauptete ein Vereinsvertreter. Vorträge beschäftigten sich mehr mit Esoterik, NS-Bezüge gebe es nicht mehr. Allerdings wurde auch bei ihm eine Bastelarbeit mit geschnitztem Hakenkreuz sichergestellt. Dies habe nichts mit dem Verein zu tun, so der Funktionär. „Das ist privat.“