NPD-Aktivist wegen falscher Anschuldigungen verurteilt

Der Döbelner Stefan Trautmann war in Leisnig von linken Gegnern angegriffen worden. Bei der Polizei übertrieb er dann zu sehr.

Döbeln. Am 21. Mai 2019 trafen vor dem Leisniger Rewe-Mark zwei sehr gegensätzliche politische Gruppierungen aufeinander. Der Vorfall, der mit einem Polizeieinsatz endete, hat bis heute Nachwirkungen, denn er ist juristisch immer noch nicht abgeschlossen.

Damals hatte die rechtsradikale NPD im Wahlkampf vor dem Markt einen Infostand aufgebaut. Zwei Männern des linken Lagers passte das nicht. Sie griffen den Stand an. Es gab ein Wortgefecht, Beleidigungen. Zur Frage, ob einer der beiden Angreifer handgreiflich wurde, hat es schon zwei Gerichtsverhandlungen gegeben.

Ein heute 25-jähriger Leisniger, laut seinen Angaben ohne Beruf und derzeit arbeitslos, hatte schon vor einem Jahr wegen Beleidigung und einer vermeintlichen Körperverletzung vor Gericht gestanden. Er soll den Döbelner NPD-Aktivisten und früheren Stadtrat Stefan Trautmann in den Rücken gestoßen haben, sodass dieser gegen den Werbestand stürzte und sich Schmerzen im damals gebrochenen Arm zuzog.

Falsche Angaben gegenüber der Polizei

Trautmann hatte diese Angaben gegenüber der Polizei gemacht und Anzeige erstattet. Allerdings, so stellte sich heraus, entsprachen diese nicht ganz den Tatsachen. Der Angeklagte wurde in der Verhandlung freigesprochen, weil sich das Geschehen so nicht beweisen ließ.

Am Donnerstag ging es anders herum. Trautmann, der nach seinen Angaben 30 Stunden in der Woche als Metallbearbeiter beschäftigt ist, war ein Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung ins Haus geflattert. Er legte dagegen Widerspruch ein.

Vor Gericht gab er zu, beim Vorwurf des Stoßes in den Rücken gegenüber der Polizei „leicht übertrieben“ zu haben. Ihn habe ein Tritt in die Kniekehle getroffen, der aber womöglich dem Infostand gegolten hatte, den sie gerade wegtrugen.

Kein Verständnis für die Anklage

„Die beiden kamen an den Stand, um Stunk zu machen“, sagte Trautmann. Er sei sehr aufgeregt gewesen, als er die Aussage bei der Polizei machte. Trautmann machte klar, dass er kein Verständnis dafür hat, dass er jetzt bestraft werden soll. „Als wäre das alles erstunken und erlogen.“

Richterin Anne Mertens stellte klar, dass er wegen seiner Übertreibungen gegenüber der Polizei vor Gericht steht.

Der 25-jährige Leisniger, der vor einem Jahr freigesprochen wurde, sagte jetzt als Zeuge vor Gericht aus. Nach seinen Angaben gab es keine Handgreiflichkeiten, auch keine Tritte gegen den Infostand.

Angeklagter hat viele Vorstrafen

Für die Staatsanwaltschaft war die Sache klar. Sie forderte für Trautmann eine Strafe von 130 Tagessätzen zu 50 Euro. Zum Einkommen hatte dieser keine Angaben gemacht, deshalb wurde es geschätzt.

Gegen den Angeklagten, so argumentierte die Staatsanwältin, sprechen seine Vorstrafen. 15 Eintragungen von Wohnungseinbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch bis Betrug und Verstoß gegen das Urheberrecht finden sich im Bundeszentralregister. Zugunsten des Angeklagten spreche, dass er die Übertreibung zugegeben habe.

Trautmann sagte ziemlich erregt noch vor der Verkündung, gegen das Urteil auf jeden Fall in Berufung gehen zu wollen, er empfinde das als „bodenlose Frechheit“.

Die Gelegenheit zur Berufung bekommt der NPD-Aktivist jetzt. Richterin Anne Mertens folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der NPD-Aktivist soll 7.500 Euro plus Gerichtskosten zahlen.

Die mündliche Urteilsbegründung brach die Richterin wegen der Schimpftiraden von Trautmann ab. Er wird sie schriftlich erhalten.